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Beitrag von 1984isi - 26.07.10 - 19:19 Uhr

...mit meinem Rest Urlaub,aus dem letzten Jahr?

Ich wollte den nehmen,weiß nicht mehr genau wie viele,sie waren auch schon verplant,aber ich konnte sie nicht nehmen weil ich ein BV bekommen hatte.

Und für dieses Jahr? Bin ja ab 19.02.10 in Mutterschutz gegangen.

Lg Iris

Beitrag von katharina-kluge - 26.07.10 - 20:33 Uhr

Hallo!

Dein Urlaub kannst du nach deiner Elternzeit noch nehmen, der verfällt nicht. Wenn du einen befristeten Vertrag hattest vor dem MuSchu, dann muß dein AG den Urlaub ausbezahlen.

LG Katharina