Grundsicherung im Alter - kann mir da jemand helfen?

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Beitrag von nightwitch - 26.07.10 - 22:03 Uhr

Hallo,

ich habe mal eine Frage bzgl. Grundsicherung im Alter.

Fakten:

Ehepaar lebt in einer gemeinsamen Wohnung, bekommen Zuschüsse in Form von Grundsicherung im Alter.

Jetzt ist der Ehemann verstorben.

Meine Frage: darf die Ehefrau in der Wohnung wohnen bleiben, oder läuft sie Gefahr, dass die Wohnungsgröße jetzt unangemessen ist und sie da früher oder später ausziehen muss?

Gibt es diese Beschränkungen bei der Grundsicherung im Alter überhaupt so wie beim ALGII?

Lieben Gruß
Sandra

Beitrag von arkti - 27.07.10 - 01:12 Uhr

Soweit ich weiß kann es schon passieren das die Wohnung gewechselt werden muss.
Es muss ja eh alles neu berechnet werden.

Beitrag von windsbraut69 - 27.07.10 - 06:41 Uhr

"Gibt es diese Beschränkungen bei der Grundsicherung im Alter überhaupt so wie beim ALGII? "

Meines Wissens ja und meiner Ansicht nach wird sie nach Ablauf von 6 Monaten ihre Kosten senken müssen, wenn die Wohnung für sie allein nicht angemessen ist.

Gruß,

W

Beitrag von willnix - 27.07.10 - 07:55 Uhr

Das kommt darauf an..........

Es ist eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters, je nachdem wie groß die Wohnung ist, die Höhe der Miete, wie alt ist die Frau, wie lange sie dort schon wohnt. Am Besten einfach mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden.

Beitrag von traumkinder - 27.07.10 - 13:56 Uhr

und diese zuständigen sachbearbeiter haben selten eine ahnung....

Beitrag von cyberchen - 27.07.10 - 08:39 Uhr

Hi Sandra,

meine Schwiegermutter bekommt bzw. bekam auch Grundsicherung, mein Schwiegervater ist Anfang des Jahres verstorben.

Es kann sein, dass die jetzige Wohnung zu groß bzw. zu teuer für eine Person ist, das entscheidet aber die Bewilligungsbehörde und ist regional unterschiedlich.

Du musst übrigens auch bedenken, dass der Anspruch auf Grundsicherung komplett neu berechnet wird und ggf. wegfällt, wenn die Ehefrau Witwenrente bekommt (war bei uns so).

LG

Beitrag von sassi31 - 27.07.10 - 10:13 Uhr

Hallo,

wenn die Wohnung zu groß für eine Person ist, muss sie ausziehen. Evtl. hat sie Glück, dass die Mietkosten im Rahmen liegen und sie bleiben darf.

Die Beschränkungen sind genauso wie beim ALG II. Meine Mutter erhält auch Grundsicherung und daher kenne ich das.

Gruß
Sassi

Beitrag von nobility - 27.07.10 - 11:51 Uhr

Das Alter spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, wer öffentliches allgemeines Steuergeld für sich beansprucht, hat auch die Voraussetzungen für eine solche Inanspruchnahme zu erfüllen.

Und das ist gut so.

Schließlich und endlich gibt es Menschen die für ihre Rente 40, 45 0der 50 Jahre gearbeitet und eingezahlt haben. Sollen die, die weniger gearbeitet oder weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben etwa gleich gestellt sein ? Wie etwa freier Wohnungswechsel, freie Wohnungswahl, Erspartes besitzen, Auto haben. Es reicht doch schon, dass ALG II Bezieher Riesenflachbildfernseher haben und sich allein um ihre Fettleibigkeit kümmern müssen.

Beitrag von nightwitch - 27.07.10 - 12:39 Uhr

Wow, was für eine absolut tolle Antwort, gib mir mehr von deiner puren Ignoranz, Unwissenheit und "ich schere alle über einen Kamm".

Gruß
Sandra

Beitrag von nobility - 27.07.10 - 12:53 Uhr

Meine Antwort hat nichts mit Ignoranz und noch weniger mit Unwissenheit zu tun. Im Gegenteil, sie war von der Sachlichen Bergündung sehr zurück haltend.

Das würden Millionen von Rentnern ebenso sehen wie ich.

Gruß
Nobility

Beitrag von nightwitch - 27.07.10 - 13:17 Uhr

Hallo,

es mag sein, dass es zig Menschen gibt, die in ihrem ganzen Leben faul waren und keinen Finger krumm gemacht haben.

Es hiess auch nirgendswo, dass die Witwe in der Wohnung bleiben will, sondern meine Frage war lediglich, ob es sowas auch für die Grundsicherung für Ältere gibt, da ich im Hinterkopf hatte, dass man älteren Menschen einen Umzug nicht unbedingt zumuten muss.

Falls es dich beruhigt: das Ehepaar hat bis zur Wirtschaftskrise eine eigene Firma gehabt und war bis dato NIE auf Sozialgelder angewiesen.
Durch die Wirtschaftskrise hatten die Menschen kein Geld mehr für ihre Dienstleistung über und weil sie ihren Lebenstraum und die komplette Arbeit ihres Lebens (immerhin gute 40 Jahre eine eigene Firma, Beschäftigung weit über dem allgemeinen Rentenalter hinaus) nicht aufgeben wollten, haben sie ihr Erspartes genommen, in der Hoffnung, dass sie die Wirtschaftskrise überstehen.

Haben sie nicht, dazu ist der Ehemann krank (Krebs) geworden und ist vor ca 3 Wochen nach langer Krankheit verstorben.

Da er während seiner Krankheit nicht mehr arbeiten konnten und die privaten Altersvorsorgen aufgebraucht waren, waren sie leider gezwungen staatliche Hilfe anzunehmen.

Ich glaube kaum, dass die Witwe sich jetzt einen blauen Lenz auf Staatskosten machen will, sondern wollte ich mich einfach erkundigen, wie es jetzt weitergehen könnte.

Aber schön, dass einem gleich Schmarotzertum untergeschoben wird, ohne das man die Hintergründe kennt.

Gruß
Sandra

Beitrag von grafzahl - 27.07.10 - 13:21 Uhr

> Schließlich und endlich gibt es Menschen die für ihre Rente 40, 45 0der 50 Jahre gearbeitet und eingezahlt haben. Sollen die, die weniger gearbeitet oder weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben etwa gleich gestellt sein ?


Folgendes Rechenbeispiel:

Ein Mensch, der 50 Jahre lang gearbeitet und dabei immer 50% des Ø-Bruttojahresarbeitsentgelts verdient hat, kommt auf 25 Punkte.

Der aktuelle Rentenwert beträgt 27,20 € - es ergibt sich somit eine Monatsrente von 680,00 €. Das Ø-Bruttojahresarbeitsentgelt in 2010 beträgt übrigens geschätzt ca. 32.000 € - dies nur zur Orientierung.

Hier ein Link zur Höhe der Grundsicherung in Düsseldorf:
http://www.duesseldorf.de/sozialamt/formulare/flyer_grundsicherung.pdf

Frau Mustermann hat dort einen Bedarf von 786 € und somit bekäme sie Zahlungen zur Grundsicherung.

Und hat 50 Jahre gearbeitet.

Ob sie einen Riesenflachbildfernseher besitzt, vor dem sie sich fettgefressen und fettgesoffen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Beitrag von nightwitch - 27.07.10 - 14:49 Uhr

Danke,

und die Familie, um die es in meiner Frage geht, hat wahrscheinlich mehr als die oben genannten Menschen gearbeitet - rund um die Uhr, Wochenenden, Feiertage eben alle Zeiten, in denen ein Angestellter zu Hause sitzt oder Ferien hat.

Es ist echt ein Schlag in die Fresse, wenn man direkt als Schmarotzer betitelt wird, nur weil man die kompletten Fakten (die zur Beantwortung meiner Frage irrelevant waren) nicht kennt.

Gruß
Sandra

Beitrag von grafzahl - 27.07.10 - 15:36 Uhr

Hallo Sandra,

die Selbständigen sind für mich aber auch so ein "Sonderfall".

Ich habe es in meinem näheren Umfeld selbst erlebt.

Sicher ist es im Normalfall so, dass die Arbeitsbelastung eines Selbständigen deutlich höher ist, als die Arbeitsbelastung eines Angestellten.

Aber denkt der Selbständige auch immer schön daran, von seinem Einkommen 20% für die Altersvorsorge beiseite zu legen? Rechnet sich die Selbständigkeit dann immer noch? Oder verzichtet man auf die Altersvorsorge - hat ja noch Zeit - geht jetzt gerade nicht - Geschäfte laufen gerade nicht so gut - ich muss meine Firma und die Arbeitsplätze retten...

Und dann sind sie plötzlich 65 Jahre alt, Rentenanspruch 0,00 € - nichts für´s Alter gespart und der Staat muss plötzlich die Grundsicherung bezahlen. Die Leute haben dann zwar ihr ganzes Leben hart gearbeitet. Aber entweder haben sie zu gut gelebt (sprich konsumiert) oder sich ihre Selbständigkeit künstlich schön gerechnet.

Ich finde, da hat unsere Rentenversicherung eine echte Lücke. Die Leute müssten gezwungen sein, 20% ihres Einkommens in eine Altersvorsorge zu packen. Damit sie eben gerade nicht im Alter dem Staat auf der Tasche liegen.

Keine Ahnung, von was für einem "Fall" Menschen du geschrieben hast.

Aber ebenso wenig, wie man sie als Schmarotzer hinstellen sollte, sollte man sie von jedem eigenen Versäumnis frei sprechen, nur weil sie ihr Leben lang hart gearbeitet haben.

Und klar ist: wer eine Steuer finanzierte staatliche Grundsicherung bezieht, wird evtl. in angemessenen Wohnraum umziehen müssen. Ob nun Schmarotzer oder nicht.

Ich wollte mit meinem Beitrag eigentlich auch nur klar machen, dass man ganz schnell in die Grundsicherung rein rutschen kann. Das sind eben nicht zwingend Menschen, die wenig gearbeitet haben. Das können auch Menschen sein, die ihr ganzes Leben gearbeitet aber nur wenig verdient haben. Oder eben Selbständige, wo das mit der Altersvorsorge irgendwie schief gegangen ist.

Gruß
Christian

Beitrag von nightwitch - 27.07.10 - 16:19 Uhr

Hallo,

wie ich an anderer Stelle geschrieben habe: ja, es gibt wirkliche Schmarotzer und auch mit Sicherheit welche, die lieber auf großen Fuss gelebt haben, anstatt etwas für später zur Seite zu legen.

Aber bei dieser Familie war das leider nicht so der Fall.

Sie haben immer "normal" gelebt. Klar, sie haben sich auch mal was geleistet, aber generell ging "Safety first".
Sie haben für ihr Geld wirklich schwer gearbeitet. Mit der Wirtschaftskrise fielen dann die Aufträge weg, feste Verträge wurden nicht verlängert oder es gab regelrechtes Preisdumping.

Was man den Beiden vorwerfen kann und muss ist, dass sie zu blauäugig waren und bis zum Schluss gehofft haben, dass sie ihren Betrieb retten können.

Naja und als dann der Krebs vom Ehemann dabei kam, wars dann ganz vorbei.

Wie auch immer, sie wollte einfach nur wissen, ob es sein kann, dass sie die Wohnung wechseln muss.

Gruß
Sandra

Beitrag von nobility - 27.07.10 - 17:57 Uhr

Hallo Sandra,

ich habe keiner bestimmten Person oder Personen Schmarotzertum unterstellt. Ich sprach lediglich vom Gleichheitsprinzip. Und in meiner Kritik davon, dass dieses Gleichheitsprinzip viele Lücken hat. Daneben gibt es sicher nicht wenige, die sich ihre Rente erschwindeln und ergaunern. Das gilt natürlich noch mehr oder insbesondere für die Beschlampten, pardon Staatsbediensteten.

Das gilt natürlich auch für die Behandlung von ALG II Beziehern. Was ich mit meinen wenigen Worten kritisch zum Ausdruck bringen wollte war, dass bei der Behandlung von ALG II Empfängern von den jeweiligen Sachbearbeitern mangelnde Ausbildung bzw. mangelnde Sensibilität in der Einschätzung von Arbeitsunwilligen und Arbeitswilligen ausgeht.

Auch was Christian geschrieben hat ist nicht neu. Leider war das früher so, vielleicht auch heute noch, dass viele Selbständige zwar lang und hart gearbeitet, vor allem Selbständige Landwirte und Handwerksmeister, aber keinen Pfennig in die Rentenkasse gezahlt haben. Daneben gibt es aber auch viele Beamte die hohe, zum Teil sehr hohe, Pensionen erhalten ohne dass sie einen einzigen Pfennig eingezahlt haben. Und dass ließe sich weiter führen. Z.B. dass Frauenarbeit in der ehemaligen DDR wenig galt und demzufolge wenig eingezahlt worden ist und diese Frauen nun eine kärgliche Rente erhalten obwohl auch sie ihr Leben lang hart gearbeitet haben. Und es ist richtig, wenn diese Frauen zum notwendigen Lebensunterhalt fehlendes Geld erhalten. Aber in einem hat Christian schon recht, die einen kriegen halt viel und die anderen recht wenig obwohl auch diese nicht weniger hart gearbeitet haben. So ist eben dieses Renten-Rechensystem dass nicht allen gerecht wird. Geradezu zynisch finde ich die neue Debatte nach Nullrunden der Rentner auch noch über Kürzungen nach zu denken. Und das, obwohl Politiker wie Willy Brandt bis Kohl bis Gerhard Schröder sich aus der ehemals übervollen Rentenkasse bedient ( Rentenklau ) haben. Sollen sie doch das Geld in die Rentenkasse zurück zahlen so wie sie es den Bürgern versprochen haben, dann brauchen wir diese Art von Diskussionen nicht.

Wir werden vermutlich die letzten Auslaufmodelle von Rentnern sein. Die Kinder die nach uns Rentner werden müssen sich für ihr Alter selbst versorgen bzw. vorsorgen. Denn dann wird es möglicherweise die Rente nicht mehr geben. Vorausgesetzt, der Planet Erde lebt noch.

Gruß
Nobility

Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.07.10 - 12:47 Uhr

Hallo

Denke, das sie umziehen muss, wenn sie weniger Geld bekommt. Den sie haben ja für 2 Personen die Grundsicherung bekommen, für 1 fällt sie nun weg.

Und wenn die Wohnung zu gross bwz zu teuer für ihre Region ist, wird sie wohl umziehen müssen.

BIanca

Beitrag von wasteline - 27.07.10 - 13:41 Uhr

Wohnungskosten werden bei Grundsicherung nur übernommen wenn sie "angemessen" sind. Was "angemessen" im Einzelfall bedeutet, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Also beim Grundsicherungsamt nachfragen.