Vollbeschäftigung nach Elternzeit

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Beitrag von littlemaus - 27.07.10 - 15:46 Uhr

Hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen bei meinem Problem

Ich befinde mich derzeit in Teilzeitbeschäftigung aufgrund von Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Ab September 2010 habe ich einen Kita-Platz für meine Maus und bin davon ausgegangen, dass ich ab da wieder vollzeit arbeiten kann.

Jetzt allerdings meint mein Arbeitgeber, dass es wohl danach aussieht, dass er mich gar nicht mehr in Vollzeit beschäftigen kann, weil er zwischenzeitlich noch eine Kollegin in Teilzeit eingestellt hat und daher keine Vollzeitstelle für mich mehr existiert.

Wie soll ich mich jetzt verhalten und gibt es einen Rechtsanspruch auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit. Ich muss dazu sagen, dass wir weniger als 15 Arbeitnehmer hier sind.

Danke schon mal für eure Antworten.

Beitrag von verena32 - 27.07.10 - 18:48 Uhr

Hallo,

kurze Frage: hast du vor deiner Elternzeit Vollzeit gearbeitet? Wenn ja, muss er dich meines Wissens wieder Vollzeit beschäftigen. Du hast ja Anrecht auf die gleiche Stelle wie vor der Elternzeit. Dann wär es sein Problem, dass er noch jemand unbefristet eingestellt hat...
Wenn du allerdings vor deiner Elternzeit auch Teilzeitstelle hattest, hast du kein Anrecht auf Erhöhung auf Vollzeit.

lg, verena32

Beitrag von littlemaus - 28.07.10 - 15:28 Uhr

Hallo und danke für deine Antwort.

Also ich haber vorher voll gearbeitet und ich hab gestern noch im Elternzeitgesetz einen Paragraphen gefunden, wo genau das drinsteht, was du mir geschrieben hast aber auch, dass wenn man vorher eine Teilzeitstelle hatte, diese einem dann wieder zusteht.

Die Herrschaften haben sich schon mal beraten, mir aber noch nicht ihr Ergebnis mitgeteilt. Jetzt heißt es für mich also abwarten, was sie beraten haben und dann reagieren, eventuell mit diesem Paragraphen und wenn sie keine Vollzeitstelle mehr für mich machen wollen, dann meine Vorschläge wie man sich eventuell einigen könnte.

Ich hasse solche Situationen :-[ erst wollten sie mir nicht die Teilzeitstelle genehmigen nach dem ersten Elternzeitjahr, da sollte ich gleich voll arbeiten und jetzt wo ich wieder voll arbeiten will, geht der Zirkus von vorne los. Manchmal versteh ich das nicht und komm mir irgendwie veräppelt vor.

lg, littlemaus