Guten Morgen zusammen 
Endlich komme ich auch mal dazu mich durch meinen Elterngeldantrag zu kämpfen. Wird ja auch jetzt höchste Zeit da dieses ja nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird. 
Es geht um folgendes. Ich möchte ganz normal 12 Monate Elterngeld beantragen. Verstehe ich es richtig, dass ich dann den Tag ab Geburt angebe bis einen Tag vor dem Geburtstag? Also Johann ist am 5.5.2010 geboren. Das heißt, ich beantrage also vom 5.5.2010 bis 4.5.2011 das Elterngeld. Verstehe ich das richtig? Johann ist ein Frühchen und somit bekomme ich immernoch Mutterschaftsgeld. Sprich die 12 Wochen nach Geburt. Verechnen die das automatisch mit dem Mutterschaftsgeld? 
Bei meiner zweiten Frage geht es um meinen Arbeitgeber. Ich habe in der Schwangerschaft bis einschließlich 6.1.2010 gearbeitet. Danach ist mein Vertrag ausgelaufen. Jetzt bin ich mir unsicher wie ich die Frage zu meinem Arbeitsverhältnis in der Schwangerschaft beantworte. Ja, ich war erwerbstätig aber ja nicht bis zum Mutterschutz. Soll ich jetzt die den Einkommensnachweis an meinen alten Arbeitgeber schicken?
Wie genau wird das Elterngeld berechnet? Ich dachte immmer es geht um die 12. Monate vor Geburt des Kindes. Also in meinen Augen wäre das dann Juni 2009-Mai2010??? 
Ich bedanke mich im voraus für jeden Hinweis.
Liebe Grüße und einen schönen Start in den Tag wünscht
Hebchri mit
Johann
Bräuchte Hilfe beim Elterngeldantrag (Baden-Württemberg)... Danke!
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Beitrag von hebchri - 28.07.10 - 07:30 Uhr
Beitrag von babe2006 - 28.07.10 - 08:14 Uhr
Hallo,
das Elterngeld wird nach dem Mutterschaftsgeld bezahlt... und hier ist es leider egal ob frühchen oder nicht. Also ab dem ersten Tag NACH dem letzten Tag der Mu-Schaftsgeldzahlung.
Und für die Zeit wo du noch gearbeitet hast, die Bescheinigung vom AG, kannst auch mal anrufen bei der Elterngeldstelle und nachfragen ob nich auch nur die Lohnzettel reichen.
lg
Beitrag von lisasimpson - 28.07.10 - 09:34 Uhr
mutterschaftsgeld wird verrechnet- ja.
da du aber ja wahrscheinlich nur die 13€ der kk bekommst (oder?!) bekomsmt du den rest Elterngeld.
die berechnungsgrundalge fürs EG sind die 12 monate vor dem MUTTERSCHUTZ
schau mal hier kannste dir alles durchrechnen lasse nund bekommst deien fragen sicehr beantworete:
www.elterngeld.net
lisasimpson
