Unterhaltsfrage

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Beitrag von sandy76709 - 29.07.10 - 12:41 Uhr

Hallo,

die Frage kommt von meiner Mutter aus und zwar:

Meine Eltern haben sich im Feb 2010 getrennt, mein Vater muß jetzt unterhalt von 425 € zahlen an meine mutter, aber er weigert sich! Die Anwältin von meiner Mutter hat mein Vater schon 2 mal angeschrieben daß er zahlen muß!
Aber er meinte, die Anwältin kann schreiben was sie will, er zahlt nicht!

nun zur frage: Was passiert wenn er nicht zahlt?

LG Sandra

Beitrag von sonne.hannover - 29.07.10 - 12:47 Uhr

wenn Ihr oder die Anwältin nichts weiter veranlasst, wird gar nichts passieren. Lasst ihn durch die Anwältin verklagen.

Beitrag von sandy76709 - 29.07.10 - 12:53 Uhr

kann die Anwältin nicht erzwingen das das Amt den Unterhalt vorstreckt und das Amt sich das Geld von meinem Vater holt?

Beitrag von goldie99999 - 29.07.10 - 12:55 Uhr

Nochmal zum Verständnis: es geht um Unterhalt für Deine Mutter, richtig?

Beitrag von sandy76709 - 29.07.10 - 13:01 Uhr

Genau. ich dachte das es ein Amt gibt das es vorstreckt und die sichs dann bei meinem Vater holen.

Beitrag von kathi.net - 29.07.10 - 13:05 Uhr

Also mir ist keins bekannt - außer das Jugendamt - aber dass zahlt eben Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum gewissen Alter.

Was schlägt denn die Anwältin vor? Die bekommt ja schließlich Geld dafür!

Beitrag von sandy76709 - 29.07.10 - 13:07 Uhr

meine Mutter ruft später sie an weil jetzt mittagspause ist.

Danke nochmals.

LG Sandra

Beitrag von kathi.net - 29.07.10 - 12:58 Uhr

Nein, wenn man davon ausgeht, dass es um Trennungsunterhalt geht. Welches Amt sollte das denn sein?

Beitrag von goldie99999 - 29.07.10 - 12:48 Uhr

Klagen, Titel erwirken- und dann im Bedarfsfall "einfach" pfänden lassen.

Beitrag von sandy76709 - 29.07.10 - 12:50 Uhr

was heißt "titel erwirken"#kratz

Beitrag von goldie99999 - 29.07.10 - 12:54 Uhr

http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/unterhaltsklage-unterhaltstitel.html

Beitrag von kruemlschen - 29.07.10 - 12:55 Uhr

Hallo,

wofür genau hat denn Deine Mutter ein Anwältin, wenn Du diese Frage in einem Forum stellen musst?

Wie wäre es, wenn sich Deine Mutter an ihre Anwältin wendet und sich umfangreich aufklären lässt?

Gruß K

Beitrag von sandy76709 - 29.07.10 - 13:02 Uhr

Für was gibt es dieses Forum???

Beitrag von carrie23 - 29.07.10 - 13:10 Uhr

Du hast schon recht aber hier sind Laien und für was bezahlt man eine teure Anwältin wenn man sich dann auf Laien verlassen muss?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.10 - 13:06 Uhr

Hallo

Nur eie rage, wieso bekommt deine Mutter Unterhalt, geht sie nicht arbeiten?

BIanca

Beitrag von carrie23 - 29.07.10 - 13:10 Uhr

Trennungsunterhalt steht auch jemanden zu der arbeitet

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.10 - 13:17 Uhr

Ist mir schon klar, es war ja nur eine Frage

BIanca

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.10 - 13:19 Uhr

Hallo

Es gibt da abet auch Ausnahmen

http://www.familienrecht-heute.de/unterhalt/trennungsunterhalt.html

Beitrag von liki - 29.07.10 - 14:38 Uhr

und keiner der Fälle dürfte auf ihre Mutter zutreffen.

Da sie weder kinderlos ist (sonst würde ihre Tochter hier nicht die Frage stellen)
noch kürzer als ein jahr verheiratet sein dürfte
noch seit über 1 Jahr getrennt ist (Februar 2010-Trennung).

Der Mutter steht also egal, was sie sonst so macht, Trennungsunterhalt zu.

Beitrag von smartysandra - 29.07.10 - 15:51 Uhr

dann werden sie sich vor gericht wiedersehn, weil es wurde ihr ja zugesprochen!