Wie Unterhalt versteuern?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von why-is-me-so-dumb - 29.07.10 - 13:22 Uhr

Hallo,

mein sechsjähriger Sohn bekommt seit diesem Jahr erstmalig Unterhalt + Unterhaltsrückstände der letzten 5 Jahre bezahlt.
Da eine Unterhaltspfändung läuft, sind es unregelmäßige Beträge von ca. 200 bis 500 € im Monat, es kann aber auch mal deutlich mehr oder weniger sein...
Werden diese Eingänge als Einkommen versteuert? Wenn ja, wie? Sollte mein Sohn durch die Rückzahlung der Unterhaltsrückstände innerhalb diesen Jahres über den steuerlichen Freibetrag kommen wäre es meiner Meinung nach ungerecht, wenn er das Geld versteuern müsste. So sind ihm nicht nur jahrelang die Zinsen entgangen sondern die Zahlungen selber werden auch noch weniger.
Wer kennt sich aus?

Liebe Grüße und schon mal Danke für Eure Antworten,
Sophie

Beitrag von smartysandra - 29.07.10 - 15:50 Uhr

hallo sophie,
unterhaltszahlungen für den kleinen sind nicht zu versteuern! es sind ja die lebenshaltungskosten für den junior! also keine angst und panik. nimm das geld, legs an und genieß das guthaben aufm konto, ohne dass vater staat was davon abkriegt!
lg sandra

Beitrag von why-is-me-so-dumb - 29.07.10 - 17:37 Uhr

Liebe Sandra,
vielen Dank für Deine Antwort! Jetzt können wir ja beruhigt sparen...
Grüße, Sophie