Kindergeld, KK etc. auch nach der Ausbildung?!

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Beitrag von juli-e86 - 29.07.10 - 14:25 Uhr

Hallo ihr,

ich bin noch Studentin- auf jeden Fall bis zum 31.08.2010- ich hoffe dann mich exmatrikulieren zu können ( hängt von der Notenvergabe/Bekanntgabe der Professoren ab)

Bin im Moment schon fleißig an Bewerbungen schreiben- bisher ist jedoch weder eine Absage noch eine Zusage versendet worden. Ich weiß also noch nicht, ab wann genau ich Arbeit haben werden-

1. Ich habe nicht vor mich arbeitslos zu melden, weil ich meines Erachtens keinen Anspruch auf ALG I bzw. ALG II habe- selbst wenn, ich will keine Leistungen, da ich in der kurzen Zeit des Übergangs zwischen Studium und Beruf von meinem Verlobten unterstützt werde.
Ist das so machbar oder MUSS ich mich arbeitslos melden? (Ich habe im Übergang zw. Schule und Studium mal schlechte "Erfahrungen" gesammelt- mir wurde gesagt, ich müsse mich arbeitslos melden, so lange ich das Studium noch nicht begonnen habe ( bzgl. Hintergründen der RV. Als ich um Beratung bei der AA bat wurde ich doof angemacht und weggeschickt mit dem Hinweis, dass ich sowieso keinen Anspruch auf Leitungen habe und was ich "hier" wolle. )

2. Ich habe einen Antrag bei der KK gestellt auf freiwillige Weiterversicherung- im MOment bin ich noch über meinen Vater familienversichert. Sobald ich Arbeit habe selbst, wenn das mit der Arbeit wider Erwarten mehr als zwei Monate dauern sollte kann ich mich ab Ende Oktober bei meinem, dann Ehemann, familienversichern.
Besteht die Gefahr, dass meine KK mich nicht auf freiwilliger Basis weiter versichern will ( für die max. 2 Monate) ?

3. Ich bin der Meinung, dass mit der Exmatrikulation und des erfolgreichen Abschlusses des Studiums kein Kindergeld mehr zu steht. Dachte ich schicke denen einen Brief mit der Exmatrikulationsbescheinigung und um Bitte der Einstellung der Zahlung ( falls sie sich nicht schon vorher melden).
Jetzt hat mein Vater allerdings gehört, dass wohl doch noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, so lange ich noch keine Arbeit habe. Stimmt das? Meines Erachtens besteht nur ein weiterer Anspruch, wenn ich z.B. weiter studieren würde und somit noch in einer Ausbildung wäre?

Bin ich froh, wenn das Kuddelmuddel mit Studiumabschluss, Berufsstart und Hochzeit vorbei ist und ich finanziell auf eigenen Füßen stehe.;-)
Würde mich super freuen, wenn mir einige hilfreiche Tips gegeben werden,

lg Julia

Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 07:20 Uhr

Warum sollte die KK eine freiwillige Weiterversicherung ablehnen? Du zahlst doch Beiträge für die KV dann selbst! Darüber hinaus besteht Versicherungspflicht! Du kannst Dir ja nicht aussuchen, ob Du Dich versichern möchtest oder nicht :-) Aber: natürlich trägst Du die Kosten hierfür dann selbst. Mir ist jetzt allerdings nicht ganz klar, warum Du bis zur Heirat nicht über Deinen Vater familienversichert bleibst?

Du musst Dich nicht arbeitslos melden. Leistungen stehen Dir ohnehin keine zu, lediglich die Nachweiszeiten für die RV wären hier interessant. Eine Unterbrechung von bis zu 3 Monaten ist dem RV- Träger aber egal.

Kindergeld steht Dir keines mehr zu, Dein Vater hat Unrecht:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/volljaehrige-kinder.html

Im Falle der Arbeitslosigkeit hätte es Dir bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zugestanden, sofern Du bei der AfA arbeitslos oder ausbildungslatzsuchend gemeldet gewesen wärest. Das ist hier nicht der Fall, also endet der Anspruch ...siehe Link.

Grüße, Goldie

Beitrag von juli-e86 - 30.07.10 - 13:19 Uhr

Hallo Goldie,

danke für deine Antwort :-D

Dann bin ich mit dem Kindergeld ja schonmal auf der richtigen Seite und habe ein Häckchen auf meine To-Do-Liste gemacht ;-)

Bzgl. der KK - ja es ist richtig, dass ich meine Beiträge selbst zahlen muss. Es sind so ca. 150€ im Monat- ich weiß auch nicht warum ich auf die Idee komme, dass meine KK mir das ablehnen könnte. Am besten ich warte einfach mal ihre Rückantwort ab. Habe halt Befürchtungen ohne KV dazustehen.
Familienversichert kann ich nicht mehr sein, weil ich über 23 (?) bin?

lg Julia