Hallo....
vielleicht kann mir jemand helfen - Prüfung des Einkommensteuerbescheids 2009 -
zu versteuerndes Einkommen 8.596 €
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach
dem Grundtarif aus 8.596 €
festzusetzende Einkommenssteuer 275 € IST DAS RICHTIG?
Meine Freundin soll Steuer nachzahlen, obwohl sie durch ALGII aufgestockt wird. Dass macht mich stützig....
Ich habe schon versucht mich mit der Grundtabelle zu beschäftigen - aber ich sehe dort nicht durch -
DANKE
Gruß Janavita
Einkommenssteuer / Bescheid
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Beitrag von janavita - 29.07.10 - 18:25 Uhr
Beitrag von nakiki - 29.07.10 - 18:44 Uhr
Hallo!
Deine Freundin hat Lohnersatzleistungen (Elterngeld, ALGI ) bezogen? Wieviel?
Gruß nakiki
Beitrag von janavita - 29.07.10 - 18:47 Uhr
Hallo... nein, sie hat ergänzend ALGII bezogen.. Gehalt war 1.000,- brutto und ca. 930 netto... Gruß
Beitrag von nakiki - 29.07.10 - 18:55 Uhr
Hallo!
Ich gehe jetzt davon aus, dass sie Lohnsteuerklasse I (oder II?) hat? Demnach dürfte sie generell keine Steuern nachzahlen dürfen außer sie bezog Lohnersatzleistungen.
Weißt du wieviel ergänzendes ALGII sie bezog? Ich vermute jetzt mal, dass man dies als Lohnersatzleistungen berücksichtig hat und das wäre falsch.
Gruß nakiki
Beitrag von janavita - 29.07.10 - 19:01 Uhr
Hi... also die Höhe der ALGII weiß ich leider nicht, aber es geht um 2009 - da hat sie bis 10/2009 gearbeitet und halt auch Geld vom Amt erhalten.
Nun ist sie arbeitsuchend und erhält weiterhin zum ALGI das ALGII - sie hat Steuerklasse I. Ihre Tochter ist 24 und studiert noch und ist über Mutter versichert lebt aber nicht mit Mutter zusammen...
Ich finde es irgendwie komisch - wenn man soviel verdient, dass man nicht mal Lebensunterhalt deckt, denn noch Steuer nachzahlen....
Wäre super - wenn ich hier eine Idee finde und wir einfach Einspruch einlegen können... Deswegen versuche ich diese Grundtabellen zu verstehen, kann aber nicht...
Beitrag von nakiki - 29.07.10 - 20:07 Uhr
Wenn deine Freundin nur bis 10/2009 gearbeitet hat, hat sie doch für Nov. und Dez. ALGI erhalten, oder? Demnach also Lohnersatzleistungen. Bezog sie eventuell noch Krankengeld?
Also ich kann die Zahlen nicht nachvollziehen, aber hier mal meine Anmerkungen:
1. Die Grundtabelle wird dir in diesem Fall nicht weiterhelfen. Aus der Grundtabelle kannst du nur entnehmen, wieviel Steuer du beim entsprechendem Einkommen zahlen musst. Bei einem zu versteuerendem Einkommen von 8.596 Euro wären dies 112 Euro. Deine Freundin müsste demnach eigentlich etwas wieder bekommen. ABER sie bezog Lohnersatzleistungen.
2. Bei der Steuererklärung wird für jeden Steuerpflichtigen sein persönlicher Steuersatz ermittelt. Im Normalfall wäre der Steuersatz für ein zuversteuerndes Einkommen von 8.596 Euro ungefähr 1,303 %. Da deine Freundin Lohnersatzleistungen bezog, wird zur Berechnung des Steuersatzes nicht 8596 Euro zu Grunde gelegt sondern 8.596 Euro + X. X ist hierbei die Summe der Lohnersatzleistungen. Das ergibt einen Steuersatz von ungefähr 3,199 %. Mit diesem Steuersatz wird nun die tatsächliche Steuerlast berechnet, er wird jedoch nur auf das zu versteuerende Einkommen angewandt, sprich 8.596 * 3,199% = 275 Euro.
Diese Werte kann man keiner Tabelle entnehmen.
3. In dem Steuerbescheid müsst eigentlich die Höhe der Lohnersatzleistungen, die der Berechnung zu Grunde gelegt werden, genannt sein. Schau dort bitte mal nach.
4. Ich habe natürlich nicht alle Daten vorliegen, aber meiner Meinung nach müsste deine Freundin demnach um die 4.000 Euro Lohnersatzleistungen erhalten haben. Mit dem ALGI komme ich nicht auf diese Summe.
5. Eventuell wurde das ALGII als Lohnersatzleistungen fälschlicher Weise berücksichtigt. Aber ganz ehrlich, wenn deine Freundin 930 Euro netto hatte, kann das ALGII doch gar nicht so hoch gewsesen sein, oder? Ihr stehen ja nur 359 Euro + angemessene Miete und Heizkosten zu.
6. Rein theoretisch ist es möglich, dass sie trotz ALGII - Bezugs Steuern nachzahlen müsste, aber nur wenn sie entsprechend hohe Lohnersatzleistungen bezog.
Also irgendwie passen die Zahlen nicht zusammen. Ohne den Bescheid vorliegen zu haben, kann man auch wenig dazu sagen. Ich habe keine weitere Idee, wo der Fehler (wenn überhaupt einer vorliegt) stecken könnte. Am besten nochmals auf den Bescheid schauen.
Gruß nakiki
Beitrag von nakiki - 29.07.10 - 18:59 Uhr
Hallo nochmal!
Das mit 1.000 brutto = 930 netto kommt nicht hin
. Ich bräucht doch nochmal alle Angaben:
Verheiratet, alleinstehend?
Kinder?
Steuerklasse?
Gern auch über VK.
Gruß nakiki
Beitrag von janavita - 29.07.10 - 19:37 Uhr
Hi.. sorry, habe gerade nachgefragt - es waren 1200,- € brutto / Steuerklasse I / Tochter ist Studentin (24J) wohnt aber nicht bei Mutter... Danke
