Elternteilzeit--> niedrigere Gehaltsstufe- geht das?

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Beitrag von juulsen - 29.07.10 - 19:41 Uhr

Hallo,
mein Mann arbeitet bei der Bundesagentur für Arbeit. Er beantragt jetzt für die Elternzeit eine Reduktion der Stelle auf 75 %. Es wurde ihm angeboten, in einen anderen Arbeitsbereich zu wechseln (gleiche Tätigkeitsebene, nur Sachbearbeitung statt Vermittlung), was ihm auch zusagen würde. Allerdings hat er heute von einer Kollegin erfahren, dass geplant ist, ihm dann alle Aufstiegsstufen (dabei handelt es sich um die jährlich stattfindende Höherstufung, die automatisch passiert, nicht nach Leistung!) zu streichen und wieder ganz unten anfangen zu lassen. Geht das? Ist das rechtlich ok? Begründung ist, dass er dann ja in dem neuen Bereich neu anfängt und sich daher von vorne hoch arbeiten muss. Aber sein Arbeitgeber bleibt der gleiche und die Tätigkeitsebene auch!
Wer kennt Gesetzestexte, in denen was dazu steht? Gegooglet haben wir schon wie die blöden, aber außer den üblichen Texten (Recht auf den gleichen Arbeitsplatz NACH der Elternzeit etc.) haben wir nix gefunden. Ich finde es so unlogisch, dass seine Arbeitsjahre aberkannt werden sollen.....
Sind über Hilfe dankbar, es geht um ne Menge Geld für uns!

Beitrag von mansojo - 29.07.10 - 20:30 Uhr

Hallo,

Arbeitsjahre können nicht aberkannt werden,da müsste er ja einen neuen Vertrag unterschreiben

ich bin Krankenschwester auf einer Intensiv,verdiene deutlich mehr als die Pflege auf "normalen"Stationen
sollte mein Arbeitgeber mir eine Stelle auf einer anderen Station geben würde ich auch in eine niedrigere Gehaltsklasse rutschen
das würde schon gehenund wäre absolut rechtens

vielleicht wendet ihr Euch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

liebe Grüße Manja

Beitrag von juulsen - 29.07.10 - 20:45 Uhr

das ist ja das paradoxe.... die Tätigkeitsebene (wonach das Grundgehalt bemessen wird- also quasi bei Dir der Unterschied zwischen intensiv und normal) bleibt ja gleich!!!! Es wird ihm nur nicht mehr anerkannt, dass er in den letzten Jahren die Gehaltserhöungen die jeder Mitarbeiter bekommt beibehält!!!!

Beitrag von nakiki - 30.07.10 - 09:59 Uhr

Hallo!

Du musst das differenzierter betrachten. Dein Mann hat 3 Jahre EZ beantragt, er möchte während dieser Zeit jedoch Teilzeit arbeiten.

Der AG bietet ihm einen Teilzeitjob an für diese 3 Jahre. Dafür schließt er einen befristeten neuen Vertrag. Nach den 3 Jahren läuft sein alter Vertrag weiter.
Das Gehalt des neuen Vertrages ist halt anders. Entweder dein Mann akzeptiert dies oder aber er bleibt die 3 Jahre zu Hause bzw. bittet seinen AG um Erlaubnis während der EZ woanders zu arbeiten.
Meiner Meinung nach ist es halt ein neuer Vertrag. Anfang bei Null.

Nach der EZ geht es im alten Job mit alter Bezahlung weiter.

So ist mein Rechtsempfinden. Ob es rechtlich jedoch so ist oder aber nicht, kann ich dir nicht sagen. Gibt es nicht soetwas wie einen Betriebsrat an den er sich wenden kann?

Gruß nakiki

Beitrag von nele27 - 30.07.10 - 12:04 Uhr

Tja, da sitzt er jetzt in der viel zitierten Mutti-Teilzeit-Falle :-)

In bin keine Juristin, aber mM nach ist das rechtens, da er - wie Nakiki auch schon schrieb - während der EZ einen ruhenden Vertrag hat und ihm die TZ auch in einem anderen Bereich mit anderen Konditionen angeboten werden kann. Diese Erfahrung machen ja gaaaanz viele Mütter, das dies meist schlechtere Konditionen sind.

Will er in demselben Job TZ arbeiten müsste er das ohne Elternzeit regulär beantragen. Ich weiß aber nicht, ob das befristet geht.

Frag mal den Personalrat, falls Ihr einen fähigen habt.

LG, Nele

Beitrag von juulsen - 01.08.10 - 21:05 Uhr

Hm, mein Arbeitgeber versucht auch an allen Ecken und Enden zu sparen, aber bei meiner TeilzeitElternzeitStelle ist das gar kein Thema gewesen...
Werden morgen mal mit Rechtschutz telefonieren und dann mal hören, was die so sagen....