Hallo,
habe eine Frage, steht ja schon oben. 
Ich arbeite bei einem kleinen ambulanten Pflegedienst mit rund 25 MA. Meiner Chefin habe ich kurz nach Feststellung meiner
schaft Info gegeben darüber. Nun ist es so, dass noch eine Kollegin
ist. Habe jetzt bis Freitag Urlaub. Ab Samstag muss ich wieder arbeiten. Im MuschG steht, dass werdende Mütter in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen, und nicht am Wochenende und Feiertagen, außer die Schwangere erhält in der Folgewoche einen an die Nachtruhe angrenzenden freien Tag als Ausgleich. Jetzt ist es so, dass meine Chefin meinte, wir seien nicht die ersten Schwangeren die sie beschäftige und das mit der Nachtarbeit sei im amb. Dienst nicht so streng und hängt auch von der Geamtarbeitszeit am Tag ab. 
Versteh ich nicht. Wozu gibt es dann Gesetze?
Arbeite jetzt am Samstag bis einschließlich nächsten Freitag durch, von ca 16 Uhr bis ca 21:30 Uhr. Habe einen Schüler dabei, der nichts machen darf (1.Lj seit Mai), dass heißt, ich muss s.c. spritzen, parenterale Ernährung richten für 3 palliativ Patienten, und habe mit
Morphium zu arbeiten. Diese Patienten werden nicht aus der Tour genommen. Mit der Begründung: Ihr seit nicht krank sondern schwanger wurde meine Kollegin abgewimmelt.
Was stimmt jetzt, gibt es für den amb. Dienst eine Einschränkung für das MuschG?
Würde mich über Hinweise freuen.
LG Jasmin mit Pünktchen
MuschG in der ambulanten Krankenpflege
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Beitrag von carrylind - 29.07.10 - 23:23 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 06:52 Uhr
Wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt- die erklären Deiner Chefin dann auch gern en detail, was sie zu beachten hat.
LG, Goldie
Beitrag von windsbraut69 - 30.07.10 - 07:13 Uhr
Hast Du mal gegoogelt?
Mein erster Treffer war das hier:
http://wuppertal.verdi.de/branchen_berufe/fb_03_gesundheitswesen/recht_gesetz/data/mutterschutz_in_der_ambulanten_pflege
Gruß,
W
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.07.10 - 08:11 Uhr
Hallo
Also am We must du auch´witerhin arbeiten, must aber in der Woche danach einen Tag frei haben.
Auch anFeiertage must du arbeiten und in der Woche danch frei haben.
Die Arbeistzeiten ändern sich so, das du zwischen 20 Uhr und 6 Uhr NICHT mehr arbeiten darfst.
Aber Nahrung anschliesen msut du weiterhin, verstehe da dein Problem nicht.
Ich habe auch weiter gespritzt, Bz gemacht usw.
BIanca
Beitrag von night_wish - 30.07.10 - 09:46 Uhr
Ich hab in der amb. Pflege ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil meine Chefin mir keine Tour zusammen stellen konnte, die geeignet war fürs MuschG. Du darfst auch keine Patienten mehr stützen oder heben / bewegen.
LG
Beitrag von 1.zwilling - 01.08.10 - 17:52 Uhr
Hallo Jasmin,
laß dich nicht vom AG über den Tisch ziehen.
Du darfst zwischen 6 und 20 Uhr nicht arbeiten!
Du darfst keine Dinge tun, bei denen du dich mit Krankheiten infizieren
kannst( Spritzen usw!, Verletzungsgefahr)
Du darfst nicht schwer heben( über 5 Kilo).
Wenn deinAG nicht darauf eingeht, melde es ( s.o.) und informiere deinen Arzt( Gyn), er kann dir auch vorübergehend ein Berufsverbot ausstellen,
das ist z.T. in der ambulanten ( Intensiv-)Pflege üblich.
Dein Krümel geht vor!
LG 1. Zwilling
Beitrag von carrylind - 01.08.10 - 22:01 Uhr
Hallo Ihr,
also... hab selber mit meiner AG gesprochen, sie meinte, wenn ich die Pferde scheu mache, wird sie ziemlich sauer. Ich dürfe weiterhin spritzen, weiterhin bis 22 Uhr arbeiten, weil das bei ihr in der amb. Pflege nicht unter Nachtarbeit fällt, weiterhin alles so machen wie bisher, nur müsse jemand mitfahren, alleine fahren darf ich nicht mehr. Ich könnte selbst meine Nachbarin mitnehmen, die gar nicht in der Pflege arbeitet, denn ich kann ja anleiten. 
Dienstplan ist tw wieder mit zehn bis zwölf Tagen am Stück arbeiten geschrieben ohne ein frei dazwischen, weil meine Chefin bis Freitag noch keine schriftl. Bestätigung meiner ss hatte, hab es ihr aber vor meinem Urlaub schon gesagt, damit sie damit planen kann. Damals hatte ich noch nichts schriftliches.
Und wenn ich meinen Kopf nicht frei habe zum arbeiten und mich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühle, sollte ich am besten gleich zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen bis zum Ende meiner SS, dann kann ich zu Hause bleiben. Werde mich morgen mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung setzen und mal "nachhaken".
Danke für Eure Tipps und Erfahrungen.
Achso, parenterale Ernährung anhängen ist auch in Verbindung mit Spitzen Gegenständen und in Verbindung mit Morphin und tw. mit Patienten die Zytostatika erhalten, zu welchen ich laut meines Wissens nach lt. dem MuschG nicht sollte.
LG Jasmin
Beitrag von 1.zwilling - 02.08.10 - 09:58 Uhr
Machst du gut Jasmin!
Es geht um dich und dein Baby!
Und diese Dinge darfst du definitiv nicht( und wenn du sie trotzdem machst bist du nicht geschützt).
Dann muß der Dienstplan eben umgeschrieben werden, du hast sie informiert und es ist , sobald du deinen Schwangerschaftsnachweis hast ,nicht mehr deine Sache.
Sagst du bescheid, was das Amt sagt?
LG , bleib stark,
auch eine sauere Chefin muß sich an Gesetze halten!
