Meine Schwägerin musste gestern ein Formular für eine Behörde ausfüllen. Als sie zum Kästchen "Beruf" kam, wusste sie nicht, was sie schreiben sollte.
Sie ist gelernte Steuer-Fachangestellte. In diesem Beruf hat sie aber seit über 10 Jahren nicht mehr gearbeitet. Diese Zeit hatte sie ausschließlich ihren Kindern als Hausfrau und Mutter gewidmet. Seit zwei Jahren ist sie - auf 400 € Basis - in einer Unternehmensberatung tätig. Sie ist dort die "rechte Hand" einer der Chefs, macht normale Büroarbeit und hält ihrem Chef den Rücken frei. Eigentlich alles, was eine Sekretärin so macht. Zur Zeit reichen wohl noch die paar Wochenstunden, mittelfristig wird sie ihre Stundenzahl wohl noch erhöhen.
Ich war der Meinung, sie solle "Sekretärin" schreiben, aber sie meinte, dafür hätte sie ja gar keine offizielle Qualifikation (gibt´s die?). Stimmt auch wieder. Sie hat nun "Büroangestellte" geschrieben. Ich finde aber, das klingt irgendwie doof.
Was hätte sie schreiben sollen, korrekterweise?
Steuerfachangestellte? Sekretärin? Hausfrau & Mutter? Personal Assistant? Oder multitaskingfähiges Allroundtalent?
(das ist sie wirklich...)
LG
Welche Berufsbezeichnung?
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Beitrag von mother-of-pearl - 30.07.10 - 10:23 Uhr
Beitrag von lucky00 - 30.07.10 - 10:40 Uhr
Angestellte!
Beitrag von mother-of-pearl - 30.07.10 - 10:57 Uhr
Das ist ja noch pauschaler als "Büroangestellte".... Angestellt ist man ja quasi immer, wenn man nicht selbstständig ist.
LG
Beitrag von lucky00 - 30.07.10 - 11:25 Uhr
Ich gebe immer einfach nur Angestellte an - den Rest interessiert eigentlcih kein Mensch....
es sei denn es geht um finanzielle Dinge - dann könnte es wieder anders aussehen.
Beitrag von nsd - 30.07.10 - 11:35 Uhr
Naja, je nach Betrieb. Bei uns wird noch zwischen Arbeiter und Angestellter unterschieden. Aber das ist wahrscheinlich noch ein Relikt aus über 140 Jahren Firmengeschichte
Beitrag von yvonnechen72 - 30.07.10 - 10:52 Uhr
Was steht denn in ihrem Arbeitsvertrag?
Beitrag von mother-of-pearl - 30.07.10 - 11:02 Uhr
Gute Frage. Weiß ich gar nicht... Ich vermute mal, Bürokraft oder sowas. Die haben so Pauschal-Vordrucke für 400 € Jobber. Ich finde aber, das klingt so abwertend. Immerhin macht sie definitiv den Job einer (Privat)Sekretärin und als solche bezeichnet ihr Chef sie auch. Sie hat halt nur weniger Stunden, als die meisten anderen, weil ihr Chef so viel auch nicht mehr arbeitet. Außerdem ist die Frage: kann sie sich als solche bezeichnen, wenn sie offiziell die Ausbildung/Qualifikation dazu nicht hat? 
Naja, ist ja jetzt eigentlich auch egal, das Formular dürfte sie schon abgeschickt haben...
Mich hat´s aber trotzdem interessiert und das nächste Behörden-oder-was-auch-immer-Formular kommt bestimmt 
LG
Beitrag von king.with.deckchair - 30.07.10 - 11:38 Uhr
Kaufmännische Angestellte nennt man sowas doch im allgemeinen. Im Besonderen kann sie ja wirklich Sekretärin oder Assistentin der Geschäftsführung schreiben.
Ich habe einen Beruf gelernt (Verwaltungsfachangestellte), in dem eine große Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten gibt und arbeite inzwischen als Arbeitsvermittlerin/Fallmanagerin Bereich SGB II. Daher schreibe ich das auch hin, wenn es darum geht, was ich tatsächlich tue. Denn "einfache" Verwaltungsfachangestellte, das bin ich längst nicht mehr. Ebenso wie deine Freundin keine Steuerfachangestellte ist bzw. derzeit nicht als solche arbeitet.
Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 12:32 Uhr
Jetzt frag ich mal ganz neugierig dazwischen- hast Du in der Kommunal- oder in der Bundesverwaltung gelernt?
Bei uns hätte es das nicht gegeben, dass man als VWFA in die AV geht.... ohne mind. FH- Abschluß undenkbar.
Beitrag von king.with.deckchair - 30.07.10 - 15:53 Uhr
Kommunalverwaltung.
Und bei "Euch" gibt es das sehr wohl und ist ganz und gar nicht undenkbar! Immerhin haben zig meiner Kollegen, die quer in die AV im Bereich SGB II gerutscht sind, irgendwann (bzw. schon 2006/2007) unbefristete Verträge von der BA bekommen, nachdem viele zunächst über Zeitarbeit im Jobcenter tätig waren. Und die hatten bei weitem nicht alle einen FH-Abschluss.
Im Übrigen zählen Abitur, Ausbildung und Berufserfahrung dann durchaus auch so viel wie ein FH-Jodeldiplom. Wenn nicht sogar in manchen Fällen mehr, wenn der FH-Jodeldiplominhaber keine Berufserfahrung hat zum Beispiel.
Ich habe keinen FH-Abschluss - und habe trotzdem sowohl bei der einen als auch bei der anderen Behörde eine Stelle im sog. gehobenen Dienst bekommen. Abi, sehr gute (wirklich SEHR gute - darauf bin ich stolz, denn ich war während der Ausbildung alleinerziehend) Noten in der Ausbildung und einschlägige sowie positiv beurteilte Berufserfahrung verbunden mit den entsprechenden Fortbildungen und profundem Fachwissen macht's eben möglich.
Im Übrigen gehörte ich letztes Jahr zu denen, die ebenfalls aus der Befristung bei der Kommune einen unbefristeten Vertrag bei "Euch" hätten bekommen können. Aber zu "Euch" wollte ich nicht und will ich nicht und da ich damals aus dem SGB II-Bereich ganz raus wollte, habe ich abgelehnt. Inzwischen bin ich wieder in einer ARGE zwischen "Euch" und der Kommune tätig, allerdings als Angestellte der Kommune. Und das ist auch gut so.
Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 17:04 Uhr
Sollte ich Dir mit meiner Nachfrage zu nahe getreten sein, tut mir das leid.
Bei der BA wäre dieser Werdegang nicht denkbar. Deine Qualifikation habe ich damit nicht in Frage stellen wollen.
Grüße, Goldie
Beitrag von king.with.deckchair - 30.07.10 - 18:45 Uhr
"Deine Qualifikation habe ich damit nicht in Frage stellen wollen."
Klang aber ein bisschen so. Zumindest so, als sei die AV der BA ein elitärer Verein... OK, ich bin auch empfindlich auf diesem Ohr, denn ich wollte eigentlich eine Ausbildung für den gehobenen Dienst machen, also Dipl.-Verwaltungswirtin werden. Leider bildete die Stadt, die mir eine Ausbildungschance bot, keine Beamten mehr aus - bis heute nicht - und da ich schon etwas älter war und unbedingt eine Ausbildung machen wollte/musste, habe ich das Angebot mit der VfA eben genutzt. Mir ist auch klar, dass ich in einer "normalen" Verwaltung oder im früheren Sozialamt ohne Verwaltungsprüfung II nie die Chance auf eine TVÖD 9-Stelle mit solcher Verantwortung und so hoher eigenständiger Entscheidungsbefugnis gehabt hätte. Ich profitiere da schon ein bisschen von der Jobcenter-Not 2005/2006, als man froh um jeden war, der Ahnung von Sozial- und Verwaltungsrecht hatte und sich belastbar zeigte. Diese Chance habe ich glaube ich auch ganz gut genutzt 
Wie gesagt: Zumindest hier bei uns wurden eine Menge Quereinsteiger mit den unterschiedlichsten Qualifikationen (und nicht immer FH-Abschlüssen) bei der BA unbefristet eingestellt. Mag vielleicht auch ein bisschen daran liegen, dass viele Ur-BA-ler den SGB II-Bereich eher ganz gern mal meiden (?) und hier eine große Personalknappheit und -fluktuation herrscht. Kommt einem zumindest so vor und wenn ich ehrlich bin, habe ich auch schon manchmal gedacht "Wen haben sie denn DA eingestellt?!
".
(kollegiale) Grüße
Ch.
Beitrag von sassi31 - 30.07.10 - 12:17 Uhr
Ich bin gelernte Kauffrau im Groß- und Außenhandel und schreibe in einem solchen Fall immer "kfm. Angestellte". So stand es auch in den letzten Arbeitsverträgen.
Anstelle deiner Schwägerin hätte ich wohl nur "Angestellte" geschrieben.
Beitrag von marion2 - 31.07.10 - 10:56 Uhr
Hallo,
Sekretärin ist ein Ausbildungsberuf.
"angelernte" machen den Job immer ein bisschen anders als "richtige" Sekretärinnen - und selten so gut.
Gruß Marion
