Hallo,
bei mir läuft irgendwie seit einger Zeit etwas schief.
Die Warmmiete (ohne Gas Strom Wasser) beläuft sich aus 375 Euro für mich und mein Kind (die Miete meiner vorigen Miete war exakt genauso hoch und wurde komplett übernommen.)
Laut Bescheid bekomme ich 317 Euro (wurde gerade neu berechnet). Auf Nachfrage meinerseits, warum nicht alles übernommen wird, hörte ich nur, das sei schon so richtig. Ach ja, 60 Euro bekommei ich für Gas und Wasser.
Das mag ja auch sein, aber ich würde es gern verstehen?
Nun rief ich gerade bei meinem Vermieter an, weil ich gern den Rückstand ausgleichen möchte und der sagte mir, daße Jeden Monat nur 250 Euro überwiesen werden.
Jetzt versetehe ich gar nichts mehr.
Miete beträgt 375 Euro warm
Strom+Gas und Wasser : 105 Euro monatlich
sind zusammen 480 Euro.
Ich bekomme aber nur 250+60 Euro also 310 Euro.
Ist das richtig so?
Vielen dank für eure Hilfe
ARGE - Jemand hier, der sich auskennt?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von rucolinamaus - 30.07.10 - 14:04 Uhr
Beitrag von littleviper - 30.07.10 - 14:22 Uhr
Hallo
also für dich und dein Kind werden 65 qm berechnet je nachdem wo du wohnst bekommst du zwischen 2.5 und 4.5 € pro qm.
Dann bekommst du noch für die Heizung so etwa um die 65 Euro und Strom musst du eigentlich selber zahlen egal wieviel das ist.
Also so summa sumarum etwa 365 Euro mit nebenkosten.
Wenn nicht dann ruf nochmal an und frag doch mal ob er nicht für dich einen Termin hat und er dir das bitte erklären kann.
Beitrag von hedda.gabler - 30.07.10 - 14:28 Uhr
Was für eine völlig sinnfreie Antwort ... das ist so dermaßen unterschiedlich von Stadt zu Stadt, dass man so eine Antwort echt nicht geben kann.
Beitrag von rucolinamaus - 30.07.10 - 14:31 Uhr
Die Größe und Kosten der Wohnung liegen bei 65 qm und warm 375 Euro
Ja danke, das werde ich auf jeden Fall noch einmal machen
Beitrag von hedda.gabler - 30.07.10 - 14:27 Uhr
Hallo.
Wenn ich es richtig verstehe, bist Du umgezogen?
Kann es sein, dass bei Euch die angemessenen Kosten für die Unterkunft nur 250,- betragen? Das würde nämlich erklären, warum Du jetzt nicht mehr die volle Miete bekommst, auch wenn sie vorher in der Wohnung noch gezahlt wurden.
Es kann sein, dass Dein Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gezählt wird, weil es Wohngeld berechtigt ist. Hast Du das mal überprüfen lassen? Kinder können meist über Wohngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß ihren Bedarf selbst decken ... übersteigt dass alles zusammen ihren Bedarf, wird der Überschuß wieder bei Dir angerechnet. Der Bedarf des Kindes sind 215,- Sozialgeld und die hälftige anerkannte Miete.. Das wären in Eurem Fall 455,- (wenn die Miete angemessen ist). Dagegen musst Du Wohngeld, Unterhaltsvorschuß und Kindergeld rechnen .... die Differenz zwischen dem und den 455,- zieht die ARGE wieder bei Dir ab. Könnte das hinkommen?
Dass Du für Gas und Wasser nur 60,- bekommst kann schon stimmen ... Strom wird nicht bezahlt und bei den Gaskosten wird auch nochmal etwas für die Warmwasserbereitung rausgerechnet.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von rucolinamaus - 30.07.10 - 14:33 Uhr
Ja, wir sind umgezogen, allerdings zu den exakt selben Bedingungen, wie in der vorherigen Wohnung.
Gleiche Grösse, gleiche Miete. Laut ARGE auch angemessen.
Deshalb verwirrt mich das alles etwas.
Wohngeld für meinen Sohn habe ich 10/09 beantragt, das wird immer noch bearbeitet.
Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 14:35 Uhr
Du hast den Antrag im Oktober vergangenen Jahres gestellt und noch keine Mitteilung bekommen?
Hast Du mal über eine Untätigkeitsklage nachgedacht?
Zu Deinem Problem kann ich Dir leider nichts raten, ich hatte die gleiche Vermutung wie Hedda.
Beitrag von rucolinamaus - 30.07.10 - 14:38 Uhr
Die ARGE hat sich da schon hintergeklemmt,, aber auch erst auf mein Nachhaken.
Beitrag von ja-frager - 30.07.10 - 14:41 Uhr
normalerweise berechnet die arge das wohngeld erst mit im bescheid, wenn es durch die wohngeldstelle gezahlt wird (das kann intern geklärt worden sein, ohne dass du was mitbekommen hast). ruf dort (wgs) an und frag nach, manchmal kommt ein bescheid später als die zahlung...
Beitrag von rucolinamaus - 30.07.10 - 14:44 Uhr
Ok danke das versuche ich nochmal.
Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 14:42 Uhr
Und wie lange ist das jetzt her? Notfalls würde ich die Wohngeldstelle mit der Ankündigung einer Untätigkeitsklage nochmals ein wenig...unter Druck setzen, quasi.
§ 75 VwGO (Klage bei Untätigkeit der Verwaltung)
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 [=Vorverfahren,H.M.] zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
Beitrag von rucolinamaus - 30.07.10 - 14:44 Uhr
Auch schon wieder länger.
Meine SB war auch voll sauer...
Super Idee, das wusste ich gar nicht, danke
Beitrag von hedda.gabler - 30.07.10 - 14:45 Uhr
Hallo.
Die Bearbeitung von Wohngeld hat schon immer sehr lange gedauert ... als dann im letzten Jahr die ganzen Kinder überprüft/berechnet werden mussten, war in den Ämtern Land unter.
Ich gehörte wohl zu den ersten, die zu dieser Überprüfung aufgefordert wurden ... und die Berechnung hat schon von 03/2009 bis 10/2009 gedauert ... im Herbst kann dann wohl (so wie es mir auch viele berichtet haben, die dann erst den Antrag stellen mussten) der ganz große Schwung ...
... und da die ARGEN erst einmal weiterzahlen und gleichzeitig einen Erstattungsantrag ans Wohngeldamt stellen, ist die lange Bearbeitung ja auch kein Problem.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von hedda.gabler - 30.07.10 - 14:42 Uhr
Hallo.
Ab wann gilt denn der neue Bescheid, in dem Du weniger bekommst ... und seit wann bekommt der Vermieter nur noch 250,-?
Ist Dein Sohn in dem Bescheid noch aufgeführt.
Und hast Du unter sonstige Einnahmen etwas drinstehen, was Du Dir nicht erklären kannst (das könnte dann die Differenz vom Überschuß Deines Sohnes sein)?
Möglicherweise hat die ARGE nämlich schon den Wohngeldbescheid vorliegen (ich denke mal, dass die ARGE ans Wohngeldamt einen Erstattungsantrag gestellt hat und deswegen erst einmal weiter bezahlt hat, die holen sich das ausgelegte Geld vom Wohngeldamt zurück und ab Zeitpunkt xy bekommst Du dann weniger Alg II, aber dafür fließt Wohngeld), den Du dann auch zeitnah bekommen solltest und es wird dann diesen Monat auch Wohngeld fließen.
Denk daran, dass Dein Vermieter von dem Wohngeld was abbekommt.
Die Bearbeitung des Wohngeldes dauert immer sehr lang, aber seit 10/09 ist schon ungewöhnlich lange.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von rucolinamaus - 30.07.10 - 14:45 Uhr
Oh man ist das alles kompliziert.
Ich schau das alles nochmal genau durch
Vielen dank
Beitrag von marion2 - 30.07.10 - 20:05 Uhr
Hallo,
auf Nachfrage sagen sie immer, dass das schon so richtig sei.
Leg schriftlichen Widerspruch ein.
(Der wird übrigens so begründet, dass du die Berechnung verstehst.)
Gruß Marion
