Kündigungsfrist! Was gilt jetzt?

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Beitrag von erongo-simba - 30.07.10 - 16:50 Uhr

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen. Es geht um Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses in NRW im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Laut §622 BGB gilt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Laut Manteltarifvertrag Wach- und Sicherheitsgewerbe gelten innerhalb der ersten 2 Jahre 2 Wochen zum Schichtende.

Im Arbeitsvertrag steht: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Also nach meinem Empfinden wäre dann das BGB gültig und nicht der MTV, oder!?!

Würde mich über Antworten, die mir weiterhelfen freuen

LG

Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 16:55 Uhr

Bist Du wirklich ganz sicher, dass der Manteltarifvertrag hier Anwendung findet?

Wenn ja würde es mich wundern, dass im AV auf die gesetzlichen Fristen verwiesen wird.

Beitrag von erongo-simba - 30.07.10 - 17:25 Uhr

Hallo!

Das war ja auch meine Vermutung. Nur ein Bekannter meinte, daß nur 2 Wochen Kündigungsfrist wären.

Jetzt war ich nur verunsichert, weil für mich "gesetzliche Kündigungsfristen" heißt, daß das BGB hier greift. Und das sagt eindeutig, daß 4 Wochen zum Monatsende bzw. 15. sind.

Deshalb auch meine Frage!

LG

Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 17:54 Uhr




"Die inhaltlichen Regelungen eines Tarifvertrages sind auf ein konkretes Arbeitsverhältnis nur dann anzuwenden, wenn
entweder:

sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden sind.
--> § 4 Abs.1 TVG

oder:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (z.B. im Arbeitsvertrag) vereinbart haben, dass der Tarifvertrag gelten soll.

oder:
der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist.
--> § 5 Abs.4 TVG"

Quelle: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/allgemein.htm

Nur, wenn der Tarifvertrag lt. Arbeitsvertrag hier keine Anwendung findet, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Ich würde mir den Manteltarifvertrag nochmal anschauen und mich schlau machen, ob §§ 4,5 TVG hier Anwendung finden. Konkret heißt das: Schau mal nach, ob die Regelungen des betreffenden Tarifvertrags allgemeinverbindlich sind.

Grüße, Goldie

Beitrag von erongo-simba - 30.07.10 - 21:51 Uhr

HI!

So, hab jetzt nochmal genau gelesen. #klatsch

" Es gelten die gesetzlichen ..., es sei denn der Tarifvertrag sagt was anderes...!"

Also Tarifvertrag und der ist Allgemeingültig, ergo 2 wochen Kündigungsfrist nach Schichtende!

Danke aber trotzdem

LG