Hallo.
ich hab eine etwas komplizierte Frage.
Also ich habe noch 24 Tage Urlaub. Meine Cheffin konnte/wollte ihn mir nicht bis Jahresmitte geben (kann ich auch verstehen). Nun habe ich aber ein Berufsverbot, hab ja also noch Anspruch auf meine Tage.
ABER:
Ich hab gelesen das die zum März des Folgejahres verfallen. Da bin ich ja aber im Mutterschaftsurlaub. ich wollte sie mir auszahlen lassen, da meinte mein Chef das ginge nicht. Warum auch immer.
Nun habe ich 24 Tage Urlaub die sie mir nicht vorher geben konnte, welche verfallen?
Mein Chef meinte ich soll sie nachträglich nehmen. Dann hätte ich ja wenn ich wieder komme 40 Tage Urlaub (26 Tage regulär+24 Tage Rest) Wie soll das denn gehen?
Fragende Grüsse
Simmi
Wer kennt sich bei Urlaub und so aus?
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Beitrag von simmi200 - 30.07.10 - 17:22 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 30.07.10 - 17:58 Uhr
Mutterschaftsurlaub? Du meinst Elternzeit, oder?
§ 17 Bundeselterngeldgesetz (BEEG)
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
Grüße, Goldie
Beitrag von traumkinder - 30.07.10 - 18:07 Uhr
also:
den urlaub den du dieses jahr aufgrund deines BV nicht mehr nehmen konntest, erhälst du wenn du wieder arbeiten bist!!!
also 24tage von diesem jahr, erhälst du nächstes jahr
wann gehst du nächstes jahr wieder arbeiten?? wenn du im juli wieder gehst, erhälst du die hälfte deines jahresurlaubes. d.h. 1/12tel deines urlaubes wird dir pro monat elternzeit abgezogen. also je nachdem wann du wieder arbeiten gehst erhälst du für die arbeitsmonate deinen anteiligen urlaub zuzüglich der 24 tage aus deinem BV-Jahr
okay??
war und bin in der gleichen situation!! daher gehe ich ab 1.9.2010 wieder arbeiten und habe in diesem jahr noch 5 wochen urlaub
Beitrag von simmi200 - 30.07.10 - 18:10 Uhr
Huhu
Fast verständlich :)
Ich gehe aber erst ab Nov.wieder arbeiten. Also denke ich ist das minimal was ich kriege.
Danke dir..
Lg Simmi
Beitrag von traumkinder - 30.07.10 - 18:14 Uhr
26tage : 12 = 2Tage pro Monat, also 4 Tage für das neue Jahr plus 24 Tage aus dem Vorjahr
Beitrag von loonis - 30.07.10 - 19:17 Uhr
Der Urlaub verfällt NICHT!!!
Du kannst ihn nach d. Elternzeit nehmen....
man hat dazu mind. 12 Mon. Zeit ,glaube sogar 2 Jahre!!!
Ich hatte das Problem auch ,meine Chefin u. auch das Personalbüro
hatten dazu keine richtigen Informationen ,habe mich dann
online u. per Anwalt schlau gemacht.
LG Kerstin
Beitrag von lisasimpson - 31.07.10 - 23:21 Uhr
daß dein urlaub nicht verfällt haste ja chon gehört..
aber nun doch noch ne kleine rechnung, die ich mir nicht verkneifen kann:
wenn du noch 24 tage hast und 26 dazubekommst- hast du nicht 40 sondern 50 tage urlaub!
lisasimpson
