hallo,
wenn man ALG I bezieht, wie viel darf ich dann dazu verdienen (h/€) ohne Anrechnung bzw wie funktioniert es mit Anrechnung??
wer kennt sich aus und kann mir weiter helfen??
aktuelle Frage: bei ALGI wieviel nebenher zuverdienst??
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Beitrag von traumkinder - 30.07.10 - 18:56 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 30.07.10 - 19:41 Uhr
Hallo.
Man darf 165,- dazu verdienen und bis zu 15 Stunden die Woche.
http://www.sozialleistungen.info/con/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i.html
Gruß von der Hedda.
P.S.
Das war übrigens der 1. Treffer bei google, wenn man "zuverdienst alg 1" eingibt.
Beitrag von biene81 - 30.07.10 - 19:56 Uhr
Das waere aber zu einfach, liebe Hedda. Und mit Nachdenken verbunden.
LG
Biene
Beitrag von nightwitch - 30.07.10 - 20:17 Uhr
Der war böse
Beitrag von seikon - 30.07.10 - 20:39 Uhr
Warum wollen immer alle nur so viel "dazu" verdienen, dass ihr Alg1/2 nicht gekürzt wird?
Hat denn hier niemand mehr den Anspruch zuzusehen seinen Anspruch auf staatliche Leistungen so gering wie möglich zu halten und sein Leben möglichst selbst zu finanzieren?
Jeder Euro mehr Zuverdienst bedeutet weniger staatliche Transferleistungen und somit weniger steuerliche Belastung für die Allgemeinheit.
Das System funktioniert jetzt schon nicht mehr richtig. Aber wenn jeder gerade so weit die Finger krumm macht, dass ihm auch ja nix von "seinen" Sozialleistungen "gestrichen/gekürzt" wird, dann brichts schneller zusammen als du Amen sagen kannst. Und dann brauchst du dir wegen deinem Zuverdienst sicherlich keine Gedanken mehr machen.
Beitrag von kessita - 30.07.10 - 20:54 Uhr
Hallo,
das ist der Grund, warum ich auf solche Postings normalerweise nicht antworte *seufz*, weil ich die gesamte Denkweise nicht verstehe....
Vor allem, wenn dann die Argumentation kommt, das man selbst doch jahrelang eingezahlt habe und andere viel schlimmer wären.
Dies versetzt unserem Sozialsystem über kurz oder lang den Todesstoß.
LG und schönen Abend noch
Beitrag von hedda.gabler - 30.07.10 - 21:05 Uhr
Hallo.
Alg I ist aber keine Transferleistung, sondern eine Versicherungsleistung, die man sich erworben hat, in dem eingezahlt hat ...
... anders sieht es bei Alg II aus (und da ist das ja mit dem Zuverdienst auch anders geregelt, bzw dort wird umgekehrt ein Schuh draus, in dem man ergänzendes Alg II bekommt, wenn der Verdienst nicht ausreicht).
Gruß von der Hedda.
Beitrag von janavita - 30.07.10 - 21:30 Uhr
Hi... also ich verstehe es auch nicht - wieso fragt jeder in Richtung:
"was kann ich DAZU verdienen, damit es nicht gekürzt wird" oder ähnlich...
so ein Quatsch: Man darf soviel verdienen wie man kann - falls es zum Leben nicht reicht, dann zahlt das Amt DAZU...
Die Leistungen vom Amt sind kein Einkommen und somit werden nicht GEKÜRZT - sondern diese werden niedriger.... MEIN GOTT.. IMMER WIEDER- GEKÜRZT GEKÜRZT... ES wird weder gekürzt noch angerechnet - es wird zum Gehalt hinzugezahlt...
MEHR GEHALT = WENIGER Leistungen vom AMT... ist doch tolle Sache und nicht anders und immer wieder, wie kann kann noch weniger verdienen, damit der Staat mich finanziert...
so.. wollte schon mal lange sagen... 
Gruß
Beitrag von fernande - 31.07.10 - 21:22 Uhr
Es handelt sich hier aber um AlG I und da ist die Frage nach dem Zuverdienst schon wichtig.
Man erhält in etwa zwei Drittel seines letzten Nettoeinkommens. Das können dann vielleicht 800 Euro aber auch 3000 Euro sein.
Wenn ich jetzt einen schlechtbezahlten Job annehme und daraufhin das AlG gekürzt wird, wird das wohl im ersten Fall keinen großen Unterschied machen, im zweiten Fall bedeutet das aber dann vielleicht einen Verlust von 2000 Euro. Das können sich wohl nur wenige leisten und kann ja auch nicht sinnvoll sein.
Anders sieht es dagegen beim Alg II aus, da hast Du in meinen Augen recht.
fernande
Beitrag von cocoskatze - 31.07.10 - 11:45 Uhr
Es geht hier um ALG1 und nicht um Sozialleistung!
Beitrag von king.with.deckchair - 31.07.10 - 12:30 Uhr
ALG I IST aber eine Sozialeistung. Auf den Füßen einer "Versicherung" zwar, aber eine Sozialleistung -> Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III)
Beitrag von cocoskatze - 31.07.10 - 13:05 Uhr
Hallo du Socke 
Könntest du mich mal über meine VK anschreiben, wegen Emailadresse?
Hätte mal eine Frage an dich
LG
Simone
Beitrag von sternschnuppe215 - 30.07.10 - 21:48 Uhr
wie wäre es denn, den "Zuverdienst" als Einkommen offen zu legen und den Rest von der ARGE zu beanspruchen, statt umgekehrt!!!
Beitrag von traumkinder - 31.07.10 - 09:02 Uhr
hachja... dann stellt man einmal die frage nicht so wie es euch passt und schon *krawumm* freistoss zum angriff!!!!!!
jaja, blos gut habe ich mit so etwas schon gerechnet und daher juckt es mich reichlich wenig...
angenommen man bekommt vom amt 600€ ALGI und man verdient durch einen 400€ job seinen "unterhalt". dann wird dieser job aufs ALGI angerechnet, ja oder nein?
sprich bekommt man dann die differenz zu den 600€ ausgezahlt oder nur wenn der partner geringverdiener ist!?
sprich 400€ job und mehr nicht oder aufstockung zum ALGI??
so lautete meine ursprüngliche frage, so präzise und genau hätte ich sie formulieren können, aber nein... ich wollte ja lieber kritik und missachtung...
oh man...
ich könnt es ja verstehen das ihr so reagiert... aber nicht wenn jemand der im vollen brot steht, sich eben damit nicht auskennt und dazu fragen hat - weil er das 1. mal da rein rutscht... da finde ich solche reaktionen ein bisschen unangebracht!! meine meinung...
aber ihr macht schon das richtige, immer auf alle losgehen!
Beitrag von marion2 - 31.07.10 - 21:22 Uhr
Hallo,
wenn du die 400 Euro innerhalb von 14,9 Wochenstunden verdienst, werden bis auf 160 Euro alle Euros aufs ALGI angerechnet, den Rest ALGI bekommst du noch.
Wenn du 15 h und mehr pro Woche arbeitest bekommst du gar kein ALGI mehr.
Gruß Marion
Beitrag von traumkinder - 01.08.10 - 09:17 Uhr
ja wunderbar, genau das wollte ich doch wissen!!!
vielen dank!!
