Abfindung, einige Fragen

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Beitrag von jenny-79 - 31.07.10 - 09:58 Uhr

Hallo,

ich bin noch bis Ende Oktober in Elternzeit, mein Arbeitsstandort wird aber geschlossen.
Nun wurde mir gestern Abend mitgeteilt, dass mir eine Abfindung zu stehen würde. Neben mir müssen wohl insgesammt 12 Leute gehen.

Nun wurde gesagt, dass man ein Brutto-Monatsgehalt * die Zugehörigkeit zur Firma * Faktor 0,7 die Abfindung ergeben würde.

Im Mai 2001 bin ich dort angefangen, seid April 2006 in Elternzeit, zählt zur Zugehörigkeit nur die "Arbeitsjahre" oder auch die Elternzeit?

Gehen wir mal davon aus, ich hätte 2.000,00 Euro vorher brutto verdient, was würde ich unter Abzügen wahrscheinlich bekommen?
Damals war ich in Lohnsteuerklasse drei, jetzt bin ich in fünf, da mein Mann in Lohnsteuerklasse 3 ist.

Ich war gestern total überrascht, hab gar nicht damit gerechnet.

LG
Jenny

Beitrag von motte1986 - 31.07.10 - 12:49 Uhr

Hallo Jenny!

Ich hab mal biss gegooglet ;-)

So wie ich es gefunden habe:
-gilt Elternzeit als Betriebszugehörigkeit

-wird die Abfindung nach der Fünftelregel besteuert, d.h. wird der Abfindungsbetrag /5 geteilt und jeder einzelne Betrag besteuert und dann wieder zusammengerechnet. Das ergibt dann deine Abfindung nach Steuer.
Das ergibt nämlich einen höheren Betrag für dich, als wenn der gesamte Betrag versteuert wird.


Ich versuchs mal auszurechnen, dann meld ich mich wieder!

Ich geh jetzt mal von 2000brutto aus!

LG
Katharina

Beitrag von jenny-79 - 31.07.10 - 12:54 Uhr

Hallo,

danke schön!

Ich hab auch schon ein bißchen gegoogelt. Aber so richtig schlau werde ich nicht daraus. Mit dieser 1/5 Regelung, heißt das dann, dass ich 5 Jahre lang den Betrag versteuere oder dass mein AG fünf Jahre lang mir einen Betrag zahlt? Sorry, wenn ich so dumm frage, aber ich hatte noch nie damit zu tun. Und nächste Woche will sich der Personalchef bei mir melden. Da möchte ich dann schon wissen, was mir zusteht und wie sowas geregelt wird.

Muß ich dann Rücklagen für die Lohnsteuererklärung 2010 wegen der Abfindung berücksichtigen?

LG
Jenny

Beitrag von motte1986 - 31.07.10 - 13:13 Uhr

Hey!

Nein, 1/5 Regel bedeutet einfach nur, dass aus Fairness gegenüber dem Arbeitnehmer der gesamte Abfindungsbetrag z.B.100.000€ durch 5 geteilt wird, also hast du dann 20.000€x5. Jeder einzelne Betrag, also 20.000€ werden getrennt von den anderen besteuert und dann wieder zusammengerechnet. Das ist dann die Summe, die du auf einen Schlag bekommst.

bei 100.000€ sind das dann statt ca. 70.000€ bei Gesamtbesteuerung ca. 96.000€ bei Teilbesteuerung.

Bekommen tust du den Betrag aber gesamt und nicht aufgeteilt.

Wie das mit der Lohnsteuererklärung ist...müsst ich googlen;-)

LG

Beitrag von motte1986 - 31.07.10 - 12:54 Uhr

Also, deine Brutto-Abfindung wäre ca. 25.714€.

25.714/5=5142,8.

Gebe ein in einen Netto/Brutto-Rechner:

http://www.nettolohn.de/

Das kann ich jetzt nicht ausrechnen, weil ich ja gewisse Daten nicht von dir hab!

ich hoffe, ich konnte ein bisschen und auch richtig helfen!

LG

Beitrag von jenny-79 - 31.07.10 - 15:13 Uhr

Ui, wie kommst Du denn auf diese Summe?

2.000 * 9 (Jahre Beschäftigung inkl. EZ) * 0,7; muß ich das nicht so rechnen? Dann wären das doch 12.700,00 Euro, oder hab ich da jetzt irgendwo einen Gedankenfehler?

LG

Beitrag von anne53 - 03.08.10 - 10:41 Uhr

Hallo,

man rechnet grob 1/2 nettogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Natürlich nicht bei Abfindungen im höheren Verdienstbereich (Manager, usw.)

Gruß

Anne#herzlich