Hallo Zusammen,
also ich hab echt ein paar Probleme. Ich versuche jetzt schon seit über einem Jahr eine Teilzeitbeschäftigung durchzubekommen. Ich wurde ständig vertröstet
Seit ein paar Monaten habe ich einen neuen Arbeitgeber, der einen schriftlichen Antrag wollte, weil er sich weigert, mit mir persönlich zu sprechen
. Also habe ich gemacht. War ihm zu wenig von den Stunden - also habe ich die Stunden erhöht. Dann wollte er, dass ich jeden Tag komme - also habe ich ihm da auch zugestimmt. Jetzt habe ich wieder eine Absage bekommen, da meine Elternzeit bald zuende ist und ich somit wegen 2 Monaten keinen Anspruch auf Teilzeit mehr habe.
So jetzt meine Fragen:
a)Wenn ich jetzt das 3.Jahr Elternzeit stelle (ist ja noch fristgerecht!) - kann ich dann trotzdem an meinem alten Starttermin festhalten, den ich in allen Anträgen genannt habe - oder muss ich dann wieder 7Wochen vorher einen Teilzeitantrag stellen?
Gibt es da eine Rechtsgrundlage dafür?
b) ich bin wieder schwanger (12.Woche) und mein Arbeitgeber weiß es noch nicht. Kann er mich nach einer Zusage von seiner Seite wieder absagen, weil ich schwanger bin?
c) geht es auch, dass ich auf das 3.Jahr Elternzeit verzichte - 1 Monat wieder voll arbeite und dann wieder in den Mutterschutz gehe? Kann mir in diesem Monat was passieren? Bzw. wenn ich ein Berufsverbot bekomme, bekommen ich trotzdem mein Gehalt? Muss ich auf was achten?
Wäre echt dankbar für ein paar Antworten.
Liebe Grüße
Mascha mit 
(12.ssw)
Hilfe, kennt sich jemand in Arbeitrecht aus? Teilzeitantrag?
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Beitrag von mascha80 - 31.07.10 - 14:07 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 31.07.10 - 22:11 Uhr
hallo!
Also du wirfst da ein paar sachen zusammen
1. einen antrag auf teilzeit kannst du immer stellen. hat der betrieb mehr als 15 angestellte, kan er nur aus dringenden betrieblichen gründen abgelehnt werden.
einen antrag auf teilzeit in elternzeit kannst du auch stellen- du kannst zeitglich uch das 3. jahr alternzeit beantragen und den teilzeitantrag stellen.
der ag hat dan n4 wochen zeit dies zu bestätigen.
auch hier muß er dringende betriebliche gründe geltend machen (bei nur noch 2 monaten wäre ds sicehr der fall), weshalb er sie verweigern könnte.
du kannst 12 monate deienr 3 jöhrigen elternzeit (mit einverständis des AG) auf die zeit zwischen dem 3. und (ich glaub) 8. geburstag legen.
du mußt natürlich auch ds 3. jahr gar nicht nehmen.
bei einem berufsverbot bekommst du (meines wissens nach) dein gehalt weiter- und da dies schwangerscahftsbedingt ist, glaube ich, daß dies auch genau so für die elterngeldberechnung hergenommen wird.
lisasimpson
