Befristeter Vertrag, nicht ganz genau ein Jahr gearbeitet

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Beitrag von taima - 31.07.10 - 18:13 Uhr

Mein befristeter vertrag endet zum 30.9.2010. Ich habe dort am 5.10.2009 angefangen zu arbeiten.

Aufgrund meiner schwangerschaft denke ich nicht, dass ich dort übernommen werde. (Leider wechselt jetzt auch noch meine vorgestzter, sonst hätte ich mir ganze gute chancen ausgerechnet).

Steht mir denn bis zum Mutterschutz trotzdem arbeitslosengeld zu, bzw. auch mutterschaftsgeld? Ich hab ja nicht genau ein jahr gearbeitet?

Wie wird danach das Elterngeld berechnet? nach den letzten 12 monaten (also auch event. arbeitslosengeld hinzuberechnet) oder nur die letzten 12 monate wo ich gearbeitet habe ?

Beitrag von taima - 31.07.10 - 18:14 Uhr

Ich habe dort auch nur auf teilzeit gearbeitet, spielt das irgendeine rolle?

Beitrag von ballroomy - 31.07.10 - 18:16 Uhr

ALG 1 zählt nicht mit zum Elterngeld. Die Monate werde mit 0 Euro eingerechnet.

ob Du Arbeitslosengeld erhälst, weiß ich leider nicht.
Hast Du vorher denn schonmal gearbeitet?

Beitrag von taima - 31.07.10 - 18:23 Uhr

Achso vergessen. ich war vor dem eintritt bei meiner jetzigen Firmal leider ein halbes jahr arbeitslos.

Die monate werden mit 0 berechnet, ach das ist ja blöd. also muss ich 9xverdienst plus 3x0,- € rechnen wenn ich 3 monate vor mutterschutz arbeitslos war?

Beitrag von ballroomy - 01.08.10 - 12:45 Uhr

Wegen dem ALG 1,
ich glaube es ist so, dass man in den vergangenen 24 Monaten 12 Monate gearbeitet haben muss um einen Anspruch zu haben.

Aber vielleicht weiß es auch jemand noch genauer.