Wer kennt sich mit Urlaubsabgeltung aus?

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Beitrag von mrs.xy - 31.07.10 - 20:54 Uhr

Hallo!

Mein Mann hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt und hat noch Anspruch auf 8 Tage Urlaub gehabt. Diesen durfte er aus betrieblichen Gründen nicht mehr nehmen.
Nun hat er seine Abrechnung bekommen und ich bin etwas geschockt, wie wenig er für den nicht erhaltenen Urlaub bekommen soll.
Soweit ich mich jetzt schlau machen konnte werden die letzten 13 Wochen zur Berechnung genommen. Das würde in seinem Fall ein Gehalt von 6200 Euro (brutto in den letzten 13 Wochen) bei einer 5 Tage Woche machen. Dann müßte ich doch eigentlich diese 6200 durch 65 Arbeitstage teilen und wäre dann bei 95,38 Euro pro Tag. Muß ich das dann mal die 8 Tage Urlaub nehmen!?
Oder gibt es da noch etwas zu beachten? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler, oder sogar eine falsche Info?
Wer kann mir helfen und vielleicht sogar eine Quelle der Information angeben?

Vielen Dank schon mal im voraus!!!

LG Mrs.XY

Beitrag von marion2 - 31.07.10 - 21:12 Uhr

Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate durch 20,irgendwas Mal 8

Gruß Marion

Beitrag von mrs.xy - 31.07.10 - 21:22 Uhr

Danke für deine Antwort.

Er war aber nur 4 Monate bei dem Arbeitgeber.

#gruebel Und was ist "irgendwas Mal 8"?

LG

Beitrag von parzifal - 01.08.10 - 17:30 Uhr

Da Du die TE ja verbesserst und wohl kaum fahrlässig einfach etwas anderes behauptest, kannst Du sicher die Quelle deiner Rechtsauskunft nennen?

Insbesondere warum der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen von Dir in 12 Monate verbessert wurde?

Beitrag von marion2 - 02.08.10 - 19:36 Uhr

13 Wochen ergeben kein repäsentatives Durschnittsgehalt.

Beitrag von parzifal - 03.08.10 - 02:56 Uhr

Weil Du persönlich der Ansicht bist, dass sich aus 13 Wochen kein repräsentatives Durchschnittsgehalt ergibt, soll das die juristische Begründung Deiner Aussage sein?

Wäre es nicht besser zu versuchen diese mit Gesetz, Rechtsprechung oder ähnlichem zu untermauern?

Die TE ging doch im Ausgangsposting von 13 Wochen aus? Warum hinterfragst Du vor Deiner falschen Antwort gar nicht wie sie darauf kommt?

Beitrag von marion2 - 03.08.10 - 17:22 Uhr

Warum untermauerst du deine Kritik nicht mit Gesetzen?

Meine persönliche Ansicht ist, dass du offenbar noch weniger Ahnung hast als ich.

Beitrag von parzifal - 03.08.10 - 22:30 Uhr

Ich hatte bereits in meiner Antwort für die TE auf § 11 Bundesurlaubsgesetz verwiesen.

§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

Bekomme ich jetzt eine Antwort warum Du die richtige Ausgangslage der TE falsch verbesserst hast?

Bei juristischen Fragen gibt man doch nicht seine persönliche Meinung als Rechtstatsache wieder. Warum hast Du nicht wenigstens klar gestellt das Du rätst?

Oder sollte die TE falsch rechnen und damit zum AG rennen?

Beitrag von marion2 - 04.08.10 - 21:07 Uhr

In § 11 ist nur das Urlaubsentgelt geregelt.

Beitrag von parzifal - 04.08.10 - 21:15 Uhr

Von was reden wir denn die ganze Zeit, wenn nicht vom Urlaubsentgelt (also die Vergütung die einem zusteht, wenn man Urlaub hat)?

Beitrag von parzifal - 03.08.10 - 22:32 Uhr

Nachtrag: § 11 ist nur als Auszug zitiert.

Beitrag von parzifal - 01.08.10 - 17:42 Uhr

Ich würde ebenso wie Du rechnen.

Ich gehe davon aus, dass der Bruttolohn keine unregelmäßigen Überstundenzuschläge etc. enthält.

Was soll er denn brutto bekommen?

(§ 11 Bundesurlaubsgesetz)