Hi!
Da ich nur 1 Jahr Elternzeit (also 10 Monate nach Mutterschutz, oder?) nehmen werde, und davon ausgehe, dass mir nach dieser Zeit vom AG gekündigt wird, wäre es wohl die bessere Alternative, dass mein Mann schon seine Väterzeit nimmt, wenn ich noch im Mutterschutz bin. Also von 14 Monaten nimmt er dann seine zwei, abzüglich dem Mutterschutz blieben mir dann noch 10 Monate übrig, oder? Blicke noch nicht so durch.
Was wäre, wenn mein Mann seine 8 Wochen auf 2x aufteilt, muss er das auch gleich mit bekanntgeben und wie sieht es da mit seinem Kündigungsschutz aus? Er hat sowieso Bedenken, dass der AG ihm das übel nehmen wird mit entsprechender Konsequenz im Nachhinein.
Wir müßten uns bald entscheiden, müßten dass dann ja 7 Wochen vor ET beim AG bekanntgeben (oder), und das wär ja schon in 3 Wochen...
Danke, 004!
Aufteilung Elternzeit?
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Beitrag von 004 - 01.08.10 - 00:01 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 01.08.10 - 00:34 Uhr
hallo!
Also wenn du denkst, daß du nach einem jahr eh nicht mehr bei deinem ag arbeiten kannst, warum nimmst du nicht 2 jahr elternzeit und bewirbst dich schon serh frühzeitig um ne neue stelle?
so hättest du noch deine ungekündigte stelle, deine sozialversicherung falls es nicht gelich nach ablauf des jahres klappt mit nem job?!
den mann kann seine monate nehmen wann er will- auch aufgeteilt auf zwei mal nen monat (immer LEBENSMONATE des kindes- nicht kalendermonate!)
am besten ist es immer so frühzeitig wie möglich dies bekannt zu geben.
ich weiß nicht, ober nen besondern kündigungsschutz hat, wenn er z.b Hzon frühzeitig ankündigt zum 12. lebensmonat nochmal elternzeit zu nehmen.
ich würde dsa so gut wie möglich absprechen und dann einreichen.
lisasimpson
Beitrag von sonne_1975 - 02.08.10 - 00:25 Uhr
7 Wochen vor ET sind nur für deinen Mann (bzw. 7 Wochen vor dem Anfang der Elternzeit), bei dir sind es 1 Woche nach der Geburt (bzw. 7 Wochen vor Ende vom Mutterschutz).
Wenn du nur 1 Jahr nimmst und danach gekündigt wirst, hast du keine Krankenversicherung mehr. Nimm also erstmal 2 Jahre, du kannst jederzeit auch das 3.Jahr dranhängen. Falls du früher eine neue Arbeit hast, kannst du normal kündigen, mit deiner vertraglichen Kündigungsfrist, zusätzlich noch 3 Monate zum Ende der Elternzeit.
Kündigungsschutz hat dein Mann 8 Wochen vor der Elternzeit und in der Elternzeit. Wenn er aus der Elternzeit wieder draussen ist, hat er keinen mehr (nur den normalen, falls mehr als 10 Mitarbeiter).
Dein Mann nimmt keine 8 Wochen, sondern 2 Monate und zwar genau Lebensmonate: wenn das Kind am 21. kommst, dann vom 21. bis zum 20. des nächsten Monats jeweils.
Er kann diese 2 Monate aufteilen, müsst es im Elterngeldantrag aber bekanntgeben. Wobei, ich glaube, dass man es noch ändern kann.
Du verwechselst gerade Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit kannst du bis 3 Jahre nehmen, Elterngeld bekommst du nur 12 Monate abzüglich Mutterschutzgeld, d.h. bis zum 1.Geburtstag.
LG Alla
