Elternzeitfrage.. welches datum nehmen??

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Beitrag von sharklady - 01.08.10 - 11:44 Uhr

hallo,

ich entbinde am 12.08 per ks.. mein muschu hat am 15.07 begonnen.. nun meine frage, eigentlich gilt ja 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt ist muschu.. werden die mir zwei fehlenden wochen hinten dran gehängt?
also musch bis 10 wochen nach der entbindung und muss ich dann elternzeit geantragen? oder direkt ab 13.08? was schreib ich dem ag? würde gerne 24 monate beantragen..
kann mir jemand helfen???

DANKE

Beitrag von jenny-79 - 01.08.10 - 12:23 Uhr

Hallo,

ich habe meine Elternzeit erst beantragt, wenn meine Kinder geboren waren. Kurzer Dreizeiler, wann Dein Kind geboren ist und wie lange Du Elternzeit nehmen möchtest.

Wenn Du eher entbindest, wird die Zeit dran gehängt, also Du hast immer mind. 12 Wochen Mutterschutz.

LG
Jenny

Beitrag von jenny-79 - 01.08.10 - 12:24 Uhr

achso, sorry, Elternzeit beantragst Du ab dem Geburtstag des Kindes. Nicht Elternzeit mit Elterngeld verwechseln.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.08.10 - 12:38 Uhr

Hallo

Elternzeit musst du 1 Woche nach Et beantragen, beim AG.
Wenn du 24 Monate nimmst, musst du am 12.08.2012 wieder arbeiten.
Am besten kurz und knapp.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für meine/n Tochter/Sohn, geboren am 12.08.2010 die 2 jährige Elternzeit bis zum 11.08.2012.

Ich bitte sie, mir dieses schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

.....


Bianca

Beitrag von tigerbaby1976 - 01.08.10 - 21:43 Uhr

Hallo,

wenn sie aber 24 Monate nehmen will und kein Jahr übertragen will kann sie auch am 13.8.12 wieder anfangen und den 2. Geburtstag des Kindes noch genießen
Gruss

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.08.10 - 22:09 Uhr

Hallo

Wieso>? 24 Monate sind doch 2 Jahre. Und die Elternzeit für 24 Monate endet am vor dem 2 Geburtstag. Sie muss dann am 2 Geburtstag wieder arbeiten.

Bianca

Beitrag von tigerbaby1976 - 01.08.10 - 22:36 Uhr

weil sie Anspruch auf 3 Jahre hat und wenn sie am 2. Geb. nicht arbeiten will, kann sie auch einen Tag später wieder anfangen, wenn sie kein Jahr übertragen will!
Anders ist das wenn sie 3 Jahre nimmt. Dann ist der 3. Geb. der erste Arbeitstag.
Gruss

Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.08.10 - 08:22 Uhr

Hallo

Dann hat sie aber kein ganzes Jahr mehr über.

Bianca

Beitrag von tigerbaby1976 - 02.08.10 - 12:20 Uhr

wie ich ja sagte: Wenn sie das dritte Jahr nicht später nehmen will, dann kann sie bis einschließlich 2. Geb. Elternzeit nehmen!

Gruss

Beitrag von nusch - 02.08.10 - 10:02 Uhr

Hi Bianca,

ist das wirklich so? Beginnt die Elternzeit nicht erst nach dem Mutterschutz?

Grüße
Nusch

Beitrag von sharklady - 01.08.10 - 13:05 Uhr

ok, danke. dann wird der mutterschutz, mit der elterzeit verrechnet..? richtig?

quasi wie das elterngeld mit dem mutterschaftsgeld?!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.08.10 - 13:09 Uhr

Hallo

Ja, das ist richtig.

LG

Bianca