Gewährleistung auf

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Beitrag von wiigeil - 02.08.10 - 07:40 Uhr

HAllo und guten Morgen.
Ich habe eine Frage bezüglich auf ein gebrauchtes Auto.
Meine Mum hat sich vergangenes JAhr ein gebrauchtes Auto gekauft. jetzt im Sommer als es so heiß war hat sie die Klimaanlage das erste mal in Gebrauch genomen und gemerkt das diese nicht geht,Die Werstatt repariert natürtülich aber sie muss 1400 euro bezahlen. Der Verkäufer sagte das das nicht mehr unter die GArantie fällt weil schon ein halbes JAhr vorbei ist.
Ich bin der Meinung das es ein versteckter Mangel ist das sie das Auto mal im Herbst gekauft hat und sie kene Klimaanlage gebraucht hat.
Wie ist wirklich. 1/2 jahr oder ein GAnzes JAhr.
vg Wiigeil

Beitrag von -kopfsalat- - 02.08.10 - 08:09 Uhr

Was ist denn schriftlich festgelegt worden?

Mal ehrlich: wenn ich ein Auto kaufe, probier ich doch vorher alles aus. Auch wenn es nicht nötig ist. Auch am Tag teste ich alle Lampen. Auch wenn ich genug Luft habe, probiere ich ob die Fenster aufgehen. Und wenn mir warm ist, probiere ich dennoch die Heizung aus. Hat ein Wagen Sitzheizung, teste ich die auch vorher aus, auch wenn ich keinen kalten Hintern habe.

Salat

Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.08.10 - 08:16 Uhr

Hallo

1400 Euro? Finde ich zu teuer. Was für eine Klimaanlage war es denn?

Und wie schon geschrieben,, probiere ich alles aus, auch eine Klimaanlage.
Und Gewährleistung und Garantie sind 2 verschiedene Dinge.
Denke nicht, das der Händler das übernehmen muss.


BIanca

Beitrag von seikon - 02.08.10 - 08:53 Uhr

Also erstmal muss man natürlich schauen, was deine Mama da überhaupt genau bei Kauf abgeschlossen hat. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers o.ä.
Garantie kann quasi jeder geben, der möchte. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf eine Garantie. Und ob eben ein Defekt unter die Garantie fällt oder nicht muss dann den entsprechenden Garantiebedingungen entnommen werden.

Ich nehme an, deine Mutter hat auf den Wagen die ganz normale gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
Diese ist normalerweise zwei Jahre. Bei gebrauchten Artikeln (also eben auch gebrauchten Autos) kann der Händler die Sachmängelhaftung jedoch auf ein Jahr begrenzen. Das muss aber im Kaufvertrag dann extra aufgeführt sein. Ist diesbezüglich nichts aufgeführt, dann hat deine Mutter zwei Jahre Sachmängelhaftung.
Aber wenn sie nicht gerade bei Ali in seiner Hinterhofwerkstatt gekauft hat, dann gehe ich davon aus, dass die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzt wurde, was durchaus rechtens ist.

Die Sachmängelhaftung besagt, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache (also zum Kaufzeitpunkt) die Sache frei von Sachmängeln war.
Einige Sachmängel (z.B. Materialfehler) zeigen sich aber ja erst nach einer gewissen Zeit. Daher hat der Gesetzgeber eben diese zwei Jahre eingeräumt, weil man davon ausgeht, dass ein Sachmangel, der schon beim Kauf vorhanden war, innerhalb dieser zwei Jahre zum Vorschein tritt.

Aber die zwei/bzw. ein jährige Sachmängelhaftung hat einen kleinen Haken.
Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler (denn nur gegen den Händler hat man einen Anspruch, nicht gegen den Herseller) dem Verbraucher nachweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorhanden war. Nach den sechs Monaten geht diese Beweislast auf deine Mutter über. Das heisst, da sie den Wagen vor mehr als sechs Monaten gekauft hat muss SIE jetzt dem Händler gegenüber nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Und um das ganze gerichtsfest zu machen geht das eigentlich nur per teurem Gutachten.

Also es ist wie gesagt so, dass deine Mutter 12 bzw 24 Monate nach dem Kauf (jenachdem was der Kaufvertrag sagt) an den Hänlder zwecks Gewährleistung heran treten kann. Aber SIE muss jetzt nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf da war.
Ihr müsst halt jetzt überlegen was ihr macht.

Beitrag von seikon - 02.08.10 - 08:57 Uhr

Achso, ich vergaß:

Verschleiß ist natürlich von der Sachmängelhaftung ausgenommen. Wenn die Klimaanlage also z.B. kaputt gegangen ist, weil ein ganz normales Verschleißteil den Geist aufgegeben hat, dann kann deine Mama da gar nichts gegen machen.

Beitrag von peg83 - 02.08.10 - 09:05 Uhr

Wie schon ein vorschreiber sagte, du mußt den kaufvertrag studieren, Viele Händler schließen die Garantie ja bei gebrauchtwagen aus, man kann aber zusätzlich eine erwerben für einen aufpreis, die ein halbes jahr gilt oder ein Jahr wo auch die klimaanlage darin begriffen ist, hat mein bruder damals gemacht als er siche inen gebrauchten gekauft hat, denn die klima fällt denk ich wie bremsen und co unter verschleißteile.

Und mit der beweißlast sieht es auch schwer aus, zu beweisen das es beim kauf schon kaputt war, ich würde sagen daraus lernen und beim nächsten autokauf alles ausprobieren.

lg

Beitrag von wiigeil - 02.08.10 - 09:19 Uhr

Ich danke euch für eure Antworten und bin jetzt etwas schlauer.
Ja meine Mama ist halt so sie hat das Auto gesehn und es hat ihr gleich gefallen also musste sie auch so eines haben.
Die klima ist meiner Meinung schon lange defekt den der ganze behälter ist gerissen da wo das Gas drinn ist. und ei n Schlau müsste erneuert werden. Das ist nicht der einzige defekt .
Die drosselklappe hat sie jetzt schon repariereb lassen. Auf ihre kosten.
danke und vg Wiigeil

Beitrag von sternschnuppe215 - 02.08.10 - 09:31 Uhr

die Antworten hast Du ja schon bekommen.

Wegen den Kosten würde ich zu einer KFZ Werkstatt auf dem Land gehen... die sind günstiger... Ihr könnt ggf. verhandeln nur das Material auf Rechnung zu bezahlen und den Arbeitslohn bar zu zahlen, dann wird dieser noch günstiger...

Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 09:40 Uhr

Wenn man schon per Schwarzarbeit reparieren läßt, kann man doch die Teile auch irgendwo mitgehen lassen, oder?

Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 09:40 Uhr

Wie alt ist das Fahrzeug denn?

Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 09:36 Uhr

Unsinn.
Nur, weil sie die Funktion nicht testet, ist das kein versteckter Mangel...und solch wichtige Funktionen testet man VOR dem Kauf.

Beitrag von wiigeil - 02.08.10 - 11:52 Uhr

Villeicht liesst du erst den gsnzen Beitrag. Und meine Mum hat diesem Auto haus vertraut das sie die Klima nicht getestet hat dafür kann ich nicht ist halt so passiert. vg

Beitrag von vwpassat - 02.08.10 - 10:14 Uhr

Generell gilt bei Gebrauchtwagen die gekürzte 1 - jährige Gewährleistung (sofern kein Agenturverkauf im Auftrag).

Dann wären wir aber schon im 2. halben Jahr, wo nach der Beweislastumkehr von Deiner Mum nachgewiesen werden müsste, dass die Klima bereits beim Kauf nicht ging.

Unmöglich, da auch nicht nachzuweisen.

Oder hat Deine Mum eine extra Garantie abgeschlossen?

Beitrag von demy - 02.08.10 - 13:57 Uhr

Hallo,
ich nehme mir mal das Recht heraus dich ein bisschen zu korrigieren.

Generell und Grundsätzlich gelten 2 Jahre Gewährleistungsfrist, auch bei gebrauchten Sachen bzw. gebrauchten Autos.

Man kann aber diese Frist bei gebrauchten Sachen/Autos auf 1 Jahr verkürzen.

Dieses muss man aber aktiv und wirksam tun,indem man es z.B. im Kaufvertrag vereinbart.

Vergisst man das, oder macht im Kaufvertrag rechtliche Fehler, gelten ganz normal die gesetzlichen 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache.

Fehler können z.B. sein, unzulässige Beschränkungen der Sachmängelhaftung, wie z.B. kürzer als 1 Jahr, oder Teile ausschließen.
Liest man auch immer wieder gerne, Gewährleistung 1 Jahr auf Elektrik nur 6 Monate.
Das ist Unwirksam und man hat dann 2 Jahre.

Auch dürfen gegenüber Nichtkaufleuten die Begrenzung der Sachmängelhaftung nicht über AGB gestaltet werden.
Das muss immer individuell vertraglich gemacht werden.

Es gibt viele rechtliche Fallen in die manche Gebrauchtwagenverkäufer immer wieder tappen.
Deshalb, es sind bei einem Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich immer 2 Jahre Sachmängelhaftung.

Gruß
Demy

Beitrag von wiigeil - 02.08.10 - 11:56 Uhr

Nei Mum hat keine extra Garantie. Die klima war kaputt das ist fakt der GAs behälter ist gerissen das kann nur bei einen Unfall passiert sein. Ich werd mich heut mal kümmern.vg wiigeil

Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.08.10 - 12:58 Uhr

Hallo

Woher willst du wissen, das das nur beim Unfall passiert?

BIanca

Beitrag von wiigeil - 02.08.10 - 20:50 Uhr

Weil der Behälter gerissen ist. das geht doch nicht so einfach oder?
vg Wiigeil

Beitrag von seikon - 03.08.10 - 09:35 Uhr

Natürlich geht das einfach so. Noch nie was von Materialermüdung gehört? Grad im Winter, wenn es friert kanns schon sein, dass da was kaputt reisst.

Beitrag von wiigeil - 05.08.10 - 07:38 Uhr

Nein Eine Behälter der mit gas gefüllt ist geht nicht einfach so kaputt den solche behälter bestehen meistens aus Spezial MAterial.
Das auto ist keine 5 Jahre alt .
vg