Abfindung, einige Fragen II

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Beitrag von jenny-79 - 02.08.10 - 09:48 Uhr

Hall,

ich hab am Samstag schon mal gepostet, doch leider habe ich noch nicht alles beantwortet bekommen, hier der Link:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2740347

Kann mir jemand helfen? Ich hab schon gegeoogelt, aber leider werd ich daraus nicht richtig schlau.

LG
Jenny

Beitrag von myimmortal1977 - 02.08.10 - 15:22 Uhr

Wie lauten jetzt noch Deine offen gebliebenen Fragen? Es wurde Dir ja schon einiges beantwortet.

Elternzeit gilt als Betriebszugehörigkeit.

Die Firma muss die "günstigere" Besteuerungsregelung für Dich wählen. Es gibt 2 Versteuerungsarten.

Es gibt im Internet etliche Abfindungsrechner. Du musst nur Deinen Bruttolohn mal Deinem genannten Faktor mal den Jahren der Betriebszugeöhrigkeit mulitplizieren und dann den Betrag in die Rechner eingeben.

Maßgebend ist Deine jetzige Steuerklasse, nicht die Steuerklasse, die Du hattest, als Du noch berufstätig warst.

Alles Gute, Janette

Beitrag von jenny-79 - 02.08.10 - 15:36 Uhr

Hallo Janette,

danke für Deine Antwort.

Muß ich wegen der Abfindung dann Rücklagen für die Steuererklärung 2010 behalten?

Bei 2.000 Euro, Mai 2001 angefangen und dem Faktor 0,7 komme ich auf 12.700,00 Euro. Bei einer Antwort (s. Link oben) kam jemand auf über 20.000,00 Euro, hab ich da irgendwo einen Gedankenfehler.

Muß ich sonst noch irgendwas beachten? Ich bin nicht mehr berufstätig, also wenn ich aus der Firma dann ausscheide, muß ich mich bei meinem Mann krankenversichern lassen, oder?

LG
Jenny

Beitrag von myimmortal1977 - 03.08.10 - 21:25 Uhr

"Muß ich wegen der Abfindung dann Rücklagen für die Steuererklärung 2010 behalten?"

Kann Dir niemand beantworten, da wir nicht wissen, ob ihr gemeinsam oder getrennt bei der Steuer veranlagt werdet und was für Werbungskosten und sonstige steuerliche Begünstigungen bei Euch gegen gesetzt werden können.

"Bei 2.000 Euro, Mai 2001 angefangen und dem Faktor 0,7 komme ich auf 12.700,00 Euro. Bei einer Antwort (s. Link oben) kam jemand auf über 20.000,00 Euro, hab ich da irgendwo einen Gedankenfehler."

Ne, Du nicht... Du hast richtig gerechnet. Wer dabei auf 20.000 kam, sollte nochmal nen Grundkurs in Mathematik belegen ;-)

"Muß ich sonst noch irgendwas beachten? Ich bin nicht mehr berufstätig, also wenn ich aus der Firma dann ausscheide, muß ich mich bei meinem Mann krankenversichern lassen, oder?"

Ja, dann musst Du Dich, sofern Ihr verheiratet seid, bei Deinem Mann familienversichern lassen. Wenn Ihr nicht verheiratet seid, musst Du den KV Beitrag selbst tragen, sofern Du Dich dann nicht mehr in Elternzeit befindest.

LG Janette