Frage zum Erziehungsurlaub beim AG

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von tammy1607 - 02.08.10 - 11:02 Uhr

hallo zusammen,

ich habe ab mittwoch nun noch 7 wochen bis zur geburt und muss meinem AG bescheid geben, wie lange ich erziehungsurlaub geplant habe...
das wäre nun 1 jahr. muss ich dem AG auch schon mitteilen wie ich mir meine arbeitszeit nach der rückkehr vorstelle? d. h. ich möchte gerne teilzeit zurück kommen, finde es aber sehr schwer mich jetzt schon festzulegen zu wieviel prozent das sein wird.

vielen dank für eure antworten :-)

wünsche euch einen schönen tag...

lg
tammy

Beitrag von babe2006 - 02.08.10 - 11:16 Uhr

Hallo,

nein, du teilst ihm erstmal nur mit wie lange du in Elternzeit bleibst...

lg

Beitrag von nusch - 02.08.10 - 11:58 Uhr

Hallo Tammy,

wieso musst Du Deinem AG jetzt schon mitteilen, wie Du Deine Elternzeit planst? Das musst Du spätestens 7 Wochen vor Elternzeitbeginn, sprich 1 Woche nach der Geburt machen.

Eine Frage: Wie wäre es mit 2 Jahren Elternzeit und Teilzeitarbeit in Elternzeit im 2. Jahr? Dann hättest Du auch noch Kündigungsschutz. Wenn Du dies so angibst, solltest Du Deine Wunscharbeitszeiten natürlich auch schon angeben.

LG
Nusch

Beitrag von tammy1607 - 02.08.10 - 12:03 Uhr

hi nusch,
danke für die antwort :-)
ich dachte ich müsste es 7 wochen vor der geburt und nicht 7 wochen vor elternzeit melden. danke dafür schon mal :-)

ich hatte ja über deinen vorschlag schon mal nachgedacht... nur ist das alles so kompliziert. Das ist ja unser 1. kind und wir planen auf jeden fall ein 2. kind. weißt du vielleicht wie es mit dem elterngeld aussieht wenn ich im 2. jahr der elternzeit wieder schwanger werde? habe ich dann nur anspruch auf den mindestbetrag oder wird es berechnet nach dem teilzeit gehalt das ich dann verdiene? es ist so verwirrend.

falls du es weißt schon mal danke, ansonsten entschuldige die verwirrung #schwitz

Beitrag von lisasimpson - 02.08.10 - 13:38 Uhr

also!

1. du kannst erst NACH der geburt einen antrag auf elternzeit stellen (dem muß nämlich eine geburtsurkunde beiliegen).
du kannst aber natürlich schon mal mitteilen ob du ein oder zwei jahre nehmen möchtst.
ich würde dir 2 jahre empfehlen und im 2. jahr dann eine nantrag auf teilzeitarbeit stellen,
DENN- wen ndu ein jahr nimmst, mußt du AUTOMATISCH im zweiten jahr wieder arbetien gehen.
hast du jetzt einen vollzeitvertrag mußt du den dann auch wieder erfüllen (außer du hast einen anspruch auf teilzeit- dann wird dein vertrag geändert- das passiert bei teilzeit in elternzeit nicht)

elterngeld beim zweiten kind errechent sich aus dem gehalt der 12 monate vor dem mutterschutz- ausgenommen werden zeiten des Mutterschaftsgeld-bezuges und des Elterngeldbezuges des ersten kindes!
bekommst du also ca 14 monate nach dem ersten das zweite kind bekommst du das EG in voller höhe (plus 10% aber mindestens 75€ Geschwisterbonus). für jeden monat, den du länger brauchst bis zur geburt des zweiten kindes kannst du dir 1/12 des elterngeldes wegrechnen (stimmt so nicht ganz genau, aber in etwa)

also bsp. wenn du jetzt 1200€ EG bekommst und dann 18 monate nach dem ersten das zweit kind bekommst, hast du anspruch auf 800€ EG und 80€ Geschwisterbonus...

lisasimpson

Beitrag von nusch - 02.08.10 - 16:06 Uhr

Hi Tammy,

Dein Mann müsste z.B., wollte er in Elternzeit gehen, 7 Wochen VOR der Geburt dies beantragen, da, wenn er ab Geburt Elternzeit nehmen wollen würde, dies eben 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden muss.

Bei Dir ist aber ab Geburt erstmal 8 Wochen Mutterschutz und dann beginnt die Elternzeit.

Zum Elterngeld beim zweiten Kind hat Dir Lisa besser geantwortet, als ich es gekonnt hätte. ;-)

LG
Nusch

Beitrag von tammy1607 - 03.08.10 - 16:07 Uhr

vielen vielen dank für die antworten... jetzt bin ich wenigstens ein kleines bisschen schlauer... :-) hehe

liebe grüße
tammy