Hallo 
Wollte hier mal nachfragen, ob sich jemand ein wenig mit dem Arbeitsrecht auskennt...
Mein Mann ist wegen einer Wundheilungsstörung in Folge von 3 OPs seit März 2010 krank geschrieben. Zum Glück ist die Wunde jetzt verheilt und er hat am Freitag einen Arzttermin, bei dem auch besprochen werden soll, ab wann er wieder arbeitsfähig ist 
Nun hat er ein interessantes Arbeitsangebot erhalten und würde diesen Job gern antreten
Der potentielle neue AG weiß, dass mein Mann derzeit noch krank geschrieben ist. und seine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Der neue Arbeitgeber hat gesagt, er könnte jederzeit vorbei kommen und den Arbeitsvertrag unterschreiben. Jetzt meine eigentliche Frage: Darf mein Mann während seiner Krankschrift eigentlich kündigen??
Wenn ja, müsste sich ja der neue Arbeitsvertrag nahtlos an den alten anschließen, um Verdienstausfälle zu vermeiden.
Kennt sich jemand von euch damit aus?? Alles sehr verworren 
LG
Tina
Kündigung während Krankschrift möglich?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von mausi_7792 - 02.08.10 - 15:20 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 15:24 Uhr
Ja klar, warum nicht?
Beitrag von mausi_7792 - 02.08.10 - 15:41 Uhr
Na weil's doch andersrum (AG spricht Kündigung aus) nur unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Krankschrift möglich ist!?!
Deshalb war ich jetzt etwas verwirrt, ob man als AN innerhalb der Krankschrift einfach so kündigen darf...
Beitrag von sassi31 - 02.08.10 - 15:55 Uhr
Das ist ein Irrglaube, der sich hartnäckig hält.
Der AG darf dem AN auch während einer Erkrankung kündigen, jedoch nicht wegen der Erkrankung.
Selbstverständlich darf auch der AN kündigen.
Beitrag von mausi_7792 - 02.08.10 - 15:59 Uhr
Vielen Dank für deine Antwort
Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 16:14 Uhr
Doch, unter Umständen auch WEGEN der Krankheit!
Beitrag von sassi31 - 03.08.10 - 00:50 Uhr
Ja stimmt.
Aber ich wollte erstmal nur den Irrglauben ausräumen, dass grundsätzlich während einer Erkrankung nicht gekündigt werden darf. Das glauben immernoch sehr viele Leute.
Beitrag von windsbraut69 - 03.08.10 - 07:08 Uhr
Okay, dann haben wir jeder einen Irrglauben ausgeräumt :)
LG
Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 15:56 Uhr
Der AG darf überhaupt nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, die AU hat damit gar nichts zu tun.
Beitrag von mausi_7792 - 02.08.10 - 15:58 Uhr
Okay,
für deine Antworten. Ist alles etwas aufregend im Moment, weil's so überraschend kam
