Kündigung während Krankschrift möglich?

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Beitrag von mausi_7792 - 02.08.10 - 15:20 Uhr

Hallo #winke

Wollte hier mal nachfragen, ob sich jemand ein wenig mit dem Arbeitsrecht auskennt...

Mein Mann ist wegen einer Wundheilungsstörung in Folge von 3 OPs seit März 2010 krank geschrieben. Zum Glück ist die Wunde jetzt verheilt und er hat am Freitag einen Arzttermin, bei dem auch besprochen werden soll, ab wann er wieder arbeitsfähig ist #zitter

Nun hat er ein interessantes Arbeitsangebot erhalten und würde diesen Job gern antreten :-) Der potentielle neue AG weiß, dass mein Mann derzeit noch krank geschrieben ist. und seine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Der neue Arbeitgeber hat gesagt, er könnte jederzeit vorbei kommen und den Arbeitsvertrag unterschreiben. Jetzt meine eigentliche Frage: Darf mein Mann während seiner Krankschrift eigentlich kündigen??

Wenn ja, müsste sich ja der neue Arbeitsvertrag nahtlos an den alten anschließen, um Verdienstausfälle zu vermeiden.

Kennt sich jemand von euch damit aus?? Alles sehr verworren #schwitz

LG
Tina

Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 15:24 Uhr

Ja klar, warum nicht?

Beitrag von mausi_7792 - 02.08.10 - 15:41 Uhr

Na weil's doch andersrum (AG spricht Kündigung aus) nur unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Krankschrift möglich ist!?! #kratz Deshalb war ich jetzt etwas verwirrt, ob man als AN innerhalb der Krankschrift einfach so kündigen darf...

Beitrag von sassi31 - 02.08.10 - 15:55 Uhr

Das ist ein Irrglaube, der sich hartnäckig hält.

Der AG darf dem AN auch während einer Erkrankung kündigen, jedoch nicht wegen der Erkrankung.

Selbstverständlich darf auch der AN kündigen.

Beitrag von mausi_7792 - 02.08.10 - 15:59 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort :-)

Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 16:14 Uhr

Doch, unter Umständen auch WEGEN der Krankheit!

Beitrag von sassi31 - 03.08.10 - 00:50 Uhr

Ja stimmt.

Aber ich wollte erstmal nur den Irrglauben ausräumen, dass grundsätzlich während einer Erkrankung nicht gekündigt werden darf. Das glauben immernoch sehr viele Leute.

Beitrag von windsbraut69 - 03.08.10 - 07:08 Uhr

Okay, dann haben wir jeder einen Irrglauben ausgeräumt :)

LG

Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 15:56 Uhr

Der AG darf überhaupt nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, die AU hat damit gar nichts zu tun.


Beitrag von mausi_7792 - 02.08.10 - 15:58 Uhr

Okay, #danke für deine Antworten. Ist alles etwas aufregend im Moment, weil's so überraschend kam #schwitz