Hallo ihr Lieben,
ich habe mal zwei Fragen zur Elternzeit und Elterngeld- zum besseren Verständnis: ich möchte das Elterngeld im ersten Jahr voll ausschöpfen und ein zweites und drittes Jahr Elternzeit dranhängen in denen ich aber nur Teilzeit bis zu ca 25 Stunden arbeite.
1. mein Mann ist in der Gastronomie selbständig- relativ frisch, d.h. er kann es sich nicht leisten, zwei Monate jemanden ein volles Gehalt zu zahlen, um zuhause Elternzeit zu nehmen. Ist es dann möglich, daß ich seine zwei Monate nehme? Als Alleinerziehende bekommt man die zwei Monate auch gutgeschrieben? (Keine Angst, will mich nicht trennen 
2. Ich verstehe nicht ganz, was es heisst bis zu 30 Stunden pro Woche "anrechnungsfrei" arbeiten zu dürfen- in der Elternzeit, heisst es man hat dann besondere steuerliche Vergünstigungen?
Ich danke euch schon mal ganz herzlich für eure Antworten.
e Grüsse
Chi + Keks inside
Elternzeit/Elterngeld
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Beitrag von chiqui - 02.08.10 - 16:17 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 02.08.10 - 16:22 Uhr
Nein, Du kannst seine 2 Monate nicht nehmen und wenn Du Mutterschaftsgeld beziehst, bekommst Du auch "nur" 10 Monate lang Elterngeld bzw. das Mutterschaftsgeld wird angerechnet.
Nein, Du hast keine steuerlichen Vergünstigungen in der Elternzeit.
Du kannst grundsätzlich während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten und wenn Du nur den Sockelbetrag an Elterngeld beziehst, ist es anrechnungsfrei.
Gruß,
W
Beitrag von chiqui - 02.08.10 - 16:34 Uhr
Liebe W,
vielen Dank für deine prompte Antwort.
Grüsse
Chi
