Hab mal ne Frage?

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Beitrag von crazydani88 - 02.08.10 - 22:06 Uhr

Und zwar mein Freund bezieht Arbeitslosengel 1 muss er dann einen Job annehmen wenn er bei dem Job weniger bekommt?

Lg Dani

Beitrag von mamavonyannick - 02.08.10 - 22:10 Uhr

Weniger als was? Im vergleich zum Alg1 oder im Vergleich zu seinem letzen Nettogehalt?

vg, m.

Beitrag von crazydani88 - 02.08.10 - 22:11 Uhr

Wenn er winger als arbeitslosengeld bekommt ?
lg Dani

Beitrag von mamavonyannick - 02.08.10 - 22:14 Uhr

Schau mal hier: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/agentur-fuer-arbeit/61159-darf-ablehnen.html

vg, m.

Beitrag von king.with.deckchair - 02.08.10 - 22:20 Uhr

"In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld."

= In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit kann er Jobs ablehnen, bei denen er mehr als 20 % weniger Gehalt bekommt als vorher.
In den nächsten drei Monaten darf er dann ablehnen, wenn er 30 % weniger Gehalt bekommen würde. Und ab dann darf er nur ablehnen wenn das neue Nettogehalt niedriger wäre als das jetzige ALG I.

Beitrag von king.with.deckchair - 02.08.10 - 22:21 Uhr

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html