schwanger + befristeter AV + Urlaub

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von danat - 03.08.10 - 16:06 Uhr

Hallo ihr Lieben,

ich bin in der 7. SSW. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 31. März 2011. Mein ET wird wohl Ende März 2011 sein (wir konnten beim letzten Arztbesuch noch nichts genaues messen; deshalb habe ich noch keinen konkreten ET).

Wie sieht das mit meinem Urlaub aus. Da wir Ende November umziehen werden, habe ich für diese Zeit 2 Wochen Urlaub beantragt und ich möchte über Weihnachten 2 Wochen Urlaub machen. Die paar Tage, die ich noch übrig habe, werde ich jetzt nach und nach nehmen.

Was passiert, wenn ich plötzlich ein BV bekommen sollte (und vielleicht im November / Dezember schon nicht mehr arbeiten darf und damit auch keinen Urlaub nehmen kann)? Verfällt mein Urlaub, wenn ich ihn nicht rechtzeitig nehmen kann?

Habe ich besondere Auswirkungen auf die Elternzeit oder den Mutterschutz, da ich direkt nach der Geburt erstmal "arbeitslos" wäre (ich möchte 1 oder 1,5 Jahre Elternzeit nehmen - bin noch nicht so sicher).

Ach, Fragen über Fragen.

Liebe Grüße, Dana.

Beitrag von motte1986 - 03.08.10 - 16:14 Uhr

Hallo!

Dein Urlaub verfällt nicht, du musst ihn vorher nehmen oder, wenn das nicht geht auf die Zeit nach der Elternzeit verschieben lassen oder wenn das auch nicht geht (weil dein AV ja ausläuft) lässt du ihn dir einfach ausbezahlen. meine firma hat das mit nem gesamten jahresurlaub gemacht, den ich wegen BV nicht nehmen konnte!

LG

Beitrag von nana141080 - 03.08.10 - 18:43 Uhr

Hallo,
war bei mir damals genauso. Kind kam und mein Vertrag endete gleichzeitig.
(AV ende 28.2. und ET war am 4.3.)
Ich war 6 Wochen krank geschrieben. Meinen Urlaub nahm ich 2Wochen vor dem Muschu. Also war ich ab der 32.Woche ca. zuhause.

Nett war, das ich trotz endenden AV trotzdem Mutterschaftsgeld nach der Geburt bekam obwohl da mein Vertrag ja schon zu ende war.

Da du keinen Arbeitgeber mehr hast brauchst du auch nirgends Elternzeit beantragen. Nur Elterngeld!

VG nana