Hallo zusammen,
habe jetzt schon öfter gehört, dass man damit rechnen muss, das eine Rückzahlung ans Finanzamt anfällt, wenn man Elterngeld bekommen hat. Was sind eure Erfahrungen? Mit wieviel muss ich rechnen?
LG
erbse
Steuererklärung nach Elterngeld
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Beitrag von erbse123 - 03.08.10 - 17:48 Uhr
Beitrag von gslehrerin - 03.08.10 - 18:16 Uhr
Kommt drauf an, ob du verheitratet bist oder nicht.
Ich bins nicht und bekam reichlich zurück.
LG
Susanne
Beitrag von traumkinder - 03.08.10 - 18:43 Uhr
was hat das mit verheiratet sein zu tun?? wenn ich mal so blöd fragen darf!?
(kenne mich auch nicht aus, deshalb frag ich!)
Beitrag von gslehrerin - 03.08.10 - 19:12 Uhr
Weil ich als nicht verheiratet in Steuerklasse 1 bin. Dementsprechend viel hab ich das erste Halbjahr (noch normal gearbeitet) über an Steuern bezahlt.
Das Elterngeld ist steuerfrei, also wird die Steuer übers Jahr gerechnet und ich hab in der ersten Zeit viel zu viel bezahlt. Das gibts dann über den Jahresausgleich zurück.
Verheiratete sind meist Klasse 3 und 5 oder auch 4 und 4 und zahlen grundsätzlich weniger Steuern. Außerdem wird das Gehalt der Verheirateten meist als Einheit gesehen und somit ist das Elterngeld nicht wirklich steuerfrei.
Beitrag von miau2 - 03.08.10 - 19:20 Uhr
Hi,
Elterngeld unterliegt wie alle Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt.
Heißt, es wird auf das zu versteuernde Einkommen draufgerechnet, dann der Steuersatz berechnet, und dann wird das zu versteuernde Einkommen (das ohne EG) mit diesem Steuersatz versteuert.
Das Elterngeld erhöht in den meisten Fällen also die Steuerlast. Ob man dann deswegen nachzahlen muss oder nicht oder sogar etwas wieder bekommt hängt einzig davon ab, ob man das Jahr über zu viele oder zu wenige Steuern gezahlt hat. Es kann unverheiratete treffen, und es trifft nicht zwangsweise verheiratete.
Wir sind verheiratet, haben 3 und 5, ich habe Elterngeld bezogen (allerdings den gesplitteten Mindestsatz) und wir werden einen dicken "Scheck" vom Finanzamt wiederbekommen.
ABER die Steuerlast wurde natürlich durch das EG erhöht - nur haben wir halt trotzdem viel zu viel bezahlt
.
Als "Richtwert" wird immer gerne ein MOnatsbetrag Elterngeld genannt. Kann hinkommen, muss es aber nicht - bei uns passt es so ungefähr, unsere Steuerlast wurde durch das EG um 150 Euro erhöht (was die Rückzahlung die wir bekommen werden entsprechend reduziert).
Hast du deine Steuererklärung selbst gemacht? Mit einem PC-Programm? Unseres hat uns eigentlich immer ziemlich centgenau ausgerechnet, was wir wiederbekommen (und ich denke, wenn wir hätten nachzahlen müssen wäre es ähnlich genau gewesen).
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von erbse123 - 04.08.10 - 13:45 Uhr
Wir haben noch keine Steuererklärung für das letzte jahr gemacht, eben wegen der befürchteten Nachzahlung.....
Beitrag von sternschnuppe215 - 04.08.10 - 09:22 Uhr
als ledige u. im Haushalt alleinlebende ohne weiteres Einkommen .... mit keiner Nachzahlung!
