Hallo!
Ich frage mich gerade, ob folgender Sachverhalt richtig ist
:
Ich bin alleinerziehend, arbeite 20 Std. pro Woche und habe für 6 Monate ergänzendes ALGII bekommen. Dann bin ich umgezogen und hatte erheblich weniger Miete
, so dass die ARGE den Bedarf neu ausgerechnet hat und mir auf meinen Weiterbewilligungsantrag eine Ablehnung schickte. Die ARGE schrieb damals, statt ALGII würden mir 160 Euro Wohngeld zustehen, daher wäre die ARGE nicht mehr zuständig, ich solle bitte einen Wohngeld-Antrag stellen. In die Berechnung von der Ablehnung waren die 160 Euro Wohngeld bereits als Einkommen berücksichtigt, ohne dass ich zu dem Zeitpunkt einen Wohngeld-Antrag gestellt hatte
.
Ich habe dann also den Wohngeld-Antrag gestellt und nach langem hin und her, kam heute der Bescheid in dem mir mitgeteilt wird, dass ich ab sofort 56 Euro Wohngeld bekomme
. Also knapp 100 Euro weniger, als die ARGE in ihren Berechnungen berücksichtigt hat!
Da ich das nicht wirklich verstehe, zumal sich seitdem bei mir nichts verändert hat, habe ich erstmal die ARGE angerufen und die meinten, letztendlich sei es egal ob sie damals mit 160 Euro oder mit 56 Euro kalkuliert hätten, sobald ich einen Anspruch auf Wohngeld habe, sei die ARGE raus aus der Sache
.
Stimmt das? Mir kommt es halt komisch vor, dass sich die ARGE beim berechnen des Wohngeldes was mir zusteht mal eben um 100 Euro verrechnet (und somit mehr Einkommen anrechnet als ich habe) und dann sagt, letztendlich sei die Summe egal, sie wären eh nicht mehr zuständig.
Die Wohngeldstelle habe ich heute telefonisch nicht erreicht, aber ich befürchte die können dazu gar nichts sagen. Die haben ja nur den Antrag bearbeitet und sind somit auf 56 Euro gekommen .... 
Mensch, für mich sind 100 Euro echt viel Geld und auch wenn es falsch ist, habe ich das Geld fest eingeplant.
Was meint ihr dazu?
für eure Meinungen,
abendrot79
Wer kennt sich aus mit Wohngeld und ALGII?
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Beitrag von abendrot79 - 03.08.10 - 19:14 Uhr
Beitrag von zickenhaushalt - 03.08.10 - 20:01 Uhr
Hast du vielleicht Anspruch auf Kinderzuschlag? Im Inet findest du sicher einen Rechner.
Inweit die Arge nun wirklich aus der Pflicht ist, wenn du Wohngeld erhältst, kann ich dir leider nicht sagen, aber der Kinderzuschlag war mein erster Gedanke in deiner Situation.
Liebe Grüße ZH
Beitrag von windsbraut69 - 04.08.10 - 07:27 Uhr
Klingt völlig logisch, da Du nur dann Wohngeld bekommst, wenn Du ein Mindesteinkommen hast.
Dieses Mindesteinkommen liegt über dem max. Einkommen, um ALGII-Anspruch zu haben.
LG
Beitrag von jenny-79 - 04.08.10 - 10:49 Uhr
Hallo,
gib dich mal in den ALG2-rechner Deine Daten ein, dann siehst Du doch, ob Du noch etwas bekommen würdest. Und parallel gib Deine Daten in den Wohngeldrechner ein. Wäre schon mal ein Anhaltspunkt, ob Dir noch ALG2 zusteht.
Der Kinderzuschlag wurde Dir ja schon genannt.
Wie viel ist denn Deine neue Wohnung günstiger? Sind das die 100,00 Euro?
Und mal was anderes: bist Du denn nicht froh, wenn Du durch die günstigere Wohnung von der ARGE weg bist?
LG
Jenny
