Warum ist das so? (Meine Frage des Tages, Thema: Hartz IV) *grummel*

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Beitrag von brin-chen - 03.08.10 - 19:43 Uhr

Hallo,
was soll denn das?

Mein WG-Mitbewohner soll jetzt meine Daten und mein Gehalt für seinen HartzIV-Antrag mit angeben, da wir bereits über ein Jahr zusammen in der Wohnung wohnen.
Ist sowas rechtens? Wie wird das denn begründet?? So ein Scheiß. Ich komm doch nicht für meinen Mitbewohner auf.
Weiß jemand was darüber??!

Danke und Gruß! #danke

Beitrag von vwpassat - 03.08.10 - 20:03 Uhr

Sag ihm, dass er anzugeben hat, dass es sich um eine WG (!) handelt und dass Ihr getrennt voneinander wirtschaftet. So es denn tatsächlich so ist.

Beitrag von brin-chen - 03.08.10 - 20:07 Uhr

Ja doch!
Er hat es angegeben. Und ihm wurde gesagt, sobald die WG ein Jahr oder länger besteht, müssen auch die anderen Bewohner Daten angeben.

Beitrag von vwpassat - 03.08.10 - 20:14 Uhr

Ich würde mich weigern, schließlich bist Du ja nicht bedürftig.

Viell. suchst Du Dir auch lieber was neues?

Beitrag von king.with.deckchair - 03.08.10 - 20:29 Uhr

Unfug. Dies betrifft nur Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Problem: Bei einer gemischtgeschlechtlichen WG wird man beweisen müssen, dass es tatsächlich eine WG und keine eheähnliche Gemeinschaft ist, da sich viele echte Paare gern auf die Lüge "wir sind nur eine WG" zurückziehen.

Rechtsquelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Absatz 3 und 3a

Du musst dein Einkommen nicht angeben, er soll deutlichst erklären: WG! Kann sein, dass dann der Ermittlungsdienst zu euch raus kommt und sich anschaut, ob ihr tatsächlich eine seid - also getrennte Zimmer, Konten, Kühlschrankinhalt vorliegen.

Beitrag von king.with.deckchair - 03.08.10 - 20:32 Uhr

Nachtrag: Im Grunde ist die Verfahrensweise, nur gemischten WGs Paarbeziehungen zu vermuten Kokolores, denn es gibt sicher auch eine Menge gleichgeschlechtlicher eheähnlicher Partnerschaften.

Beitrag von motte1986 - 04.08.10 - 08:50 Uhr

Aber das erklär erstmal dem Gesetzgeber....

Beitrag von king.with.deckchair - 04.08.10 - 15:39 Uhr

Der Gesetzgeber hat geschlechtsneutral formuliert. Muss er ja. Von Gesetzes wegen. ;-)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Beitrag von manavgat - 03.08.10 - 20:23 Uhr

wende Dich an:

www.tacheles-sozialhilfe.de

Gruß

Manavgat

Beitrag von derhimmelmusswarten - 03.08.10 - 20:26 Uhr

Ich würde mich auch weigern. Und dein Mitbewohner soll einen Anwalt konsultieren.

Beitrag von inblack - 03.08.10 - 20:27 Uhr

Ich würde meine Daten SICHER NICHT angeben, wenn ich mit dem Lebensunterhalt des anderen nichts zu tun habe.
Auf KEINEN Fall.

Seid ihr eine eheähnliche Gemeinschaft?