Erlischt Einzugsermächtigung wenn Konto nicht gedeckt war?

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Beitrag von freyjasmami - 03.08.10 - 20:19 Uhr

Hallo,

leider konnte der Stromabschlag im Juni nicht gebucht werden, weil das Arbeitslosengeld von meinem Mann später kam.
Ist mir ehrlich gesagt auch nicht aufgefallen #hicks

So, jetzt habe ich 1,50 Rückbuchungskosten der Bank und Edis verlangt 13,80 für die Rückbuchung!(das ist ja totaler Wucher)

Soweit ich weiß, war es mal so, das ne Einzugsermächtigung erlischt, wenn das Konto nicht gedeckt war.

Nun haben die aber paar Tage später nochmal abgebucht (AlgI immer noch nicht drauf gewesen) und ich soll jetzt nochmal die 13,80 zahlen + 5 € Mahngebühr.

Haben übrigens zum 01.07. den Stromanbieter gewechselt, eine Abrechnung hab ich aber nicht bekommen (hätte dann nämlich gleich den kompletten Betrag überwiesen, so denn ne Nachzahlung dabei rausgekommen wäre).

Ist das also richtig, das die zweimal abbuchen?

Vielen Dank!

LG, Linda

Beitrag von zickenhaushalt - 03.08.10 - 20:30 Uhr

Ja, sie erlischt, aber erst nach zweimal fehlgeschlagener Abbuchung, die habt ihr ja hinter euch.

Liebe Grüße ZH

Beitrag von freyjasmami - 03.08.10 - 20:47 Uhr

Ist das neu?

Vor ein paar Jahren kam das schon einmal vor (Arbeitgeber hat 2 Monate nicht gezahlt) und da kam ein Schreiben, das die Einzugsermächtigung eben erloschen sei. Und das kam eben nach einer fehlgeschlagenen Abbuchung.

Deshalb hat es mich gewundert, das die innerhalb eines Monats zweimal abgebucht haben.

Und die 13,80 sind ok so? Ich find das echt happig.

Beitrag von zickenhaushalt - 03.08.10 - 21:41 Uhr

Über die Gebühren bin ich vollkommen im Unklaren....das die aber nicht ohne sind, habe ich schon gehört.

Ich habe in jedem Abbungsvertrag stehen, dass die Einzugsermächtigung nach zwei erfolglosen Abbungen erlischt.

Beitrag von windsbraut69 - 04.08.10 - 07:20 Uhr

Dann erlischt nicht die Ermächtigung, sondern die Gläubiger geben in der Regel auf.

An Euren Verpflichtungen ändert sich nichts!

Gruß,

W

Beitrag von sassi31 - 04.08.10 - 12:05 Uhr

#pro

Richtig. Das ist dann eine induviduelle vertragliche Vereinbarung.

LG
Sassi

Beitrag von freyjasmami - 04.08.10 - 21:16 Uhr

Entschuldigung, was soll denn dieser Spruch?

Wo hab ich denn geschrieben, das sich etwas an unserer Verpflichtung ändert?!

Davon war keinerlei Rede!

Ich schrieb sogar, das ich noch auf die Endabrechnung warte um dann alles in einer Summe zu zahlen.(ich habe beim letzten Umzug weit über 2 Monate nach Endabrechnung auf die Zahlung meines Guthabens warten müssen)
An keiner Stelle war davon die Rede NICHT zu zahlen.

Übrigens schrieb damals der Stromanbieter selbst, das durch einmalig nicht gedeckte Abbuchung die Einzugsermächtigung erloschen sei und ich diese neu erteilen müsste. Das ist aber wie gesagt schon Jahre her.

Würde ich zu denjenigen gehören, die eine schlechte Zahlungsmoral haben, würde ich wohl kaum eine Einzugsermächtigung erteilen, oder?

Unglaublich was manche sich hier zusammen reimen.#klatsch

Beitrag von sassi31 - 03.08.10 - 21:23 Uhr

Das höre ich zum ersten Mal und ich bin Buchhalterin.

Ich denke, es liegt beim Gläubiger, ob er die Geduld hat, mehrfach erfolglos einziehen zu wollen.

Gruß
Sassi

Beitrag von zickenhaushalt - 03.08.10 - 21:39 Uhr

Ich kenne es nur so, dass nach zwei erfolglosen Abbuchungen die Einzugsermächtigung erlischt, ich habe das in jedem Vertrag stehen, sei es Stadtwerke, Kfz-vericherung, alles was so abbucht, in jedem Vertrag steht, dass nach zwei erfolglosen Abbuchungen, die Einzugsermächtigung erlischt. Aufgrund dessen denke ich, es ist ein normales vorgehen.

Beitrag von sassi31 - 04.08.10 - 12:02 Uhr

Das ist dann aber eine individuelle Handhabung der Firmen. Vertraglich kann man ja so Einiges vereinbaren. Kann ich als Buchhalter auch nachvollziehen, da es unter Umständen viel Arbeit, Ärger und Kosten spart.

Ein normales Vorgehen ist es aber dennoch nicht. Man muss eine Einzugsermächtigung widerrufen. Alternativ kann ein Unternehmen das natürlich auch ablehnen.

Beitrag von sassi31 - 03.08.10 - 21:27 Uhr

Hallo,

eine Einzugsermächtigung erlischt erst dann, wenn du sie widerrufst.

Die Tatsache, dass ein Bankeinzug mehrmals erfolglos war, ist kein Widerruf der Einzugsermächtigung. Wenn der Gläubiger genug Geduld hat, kann er auch 20 mal versuchen, den Betrag einzuziehen. Die ihm dadurch entstehenden Kosten darf er als Schadenersatz geltend machen.

Gruß
Sassi

Beitrag von schneeglitzern - 04.08.10 - 09:05 Uhr

Nein die Einzugsermächtigung erlischt nicht automatisch.

Es kann sein, dass manche Firmen das intern so geregelt haben.

Nach der ersten fehlgeschlagenen Abbuchung wäre es sicher ratsam gewesen mit der Firma abzusprechen wie die zahlung nun erfolgen soll.



Gruß
Schneeglitzern

Beitrag von sternschnuppe215 - 04.08.10 - 09:19 Uhr

i. d. R. wird nicht nochmal versucht abzubuchen, um keine Mehrkosten zu verursachen. Man muss den Betrag selbst überweisen und eine neue Einzugsermächtigung erteilen.