N'Abend,
hab eben den Thread gefunden, wo jemand fragte, ob der AG Rücklastschriftgebühren zahlenmuss, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung zu spät nachkommt.
Nun habe ich heute noch kein ALG 2 drauf. Wir haben bereits den 3.! Es handelt sich um keinen Neuantrag (Geld kam letzten Monat pünktlich), der Weiterbewilligungsantrag liegt der Arge schon seit über einem Monat vor und die SB sagte mir vor etwa 3 Wochen am Telefon, dass sie die Zahlung fortsetzt, bis der Bafög-Bescheid vorliegt.
Über das Bafög kann erst entschieden werden, wenn die Schulbescheinigung vorliegt. Mein erster Schultag ist der 17.8. Von daher wäre ich ohnehin bis zum 16.8. Arge-Kundin.
Bereits vor einigen Monaten hatte ich schon mal das Problem. Nach 2 Wochen (es war Ostern, habe also sämtliche Feiertage abgewartet, an denen buchen Banken ja bekanntlich selten) habe ich angerufen und der alte SB sagte mir 'Uuuups, naja, wir haben nen Systemfehler, jeden Monat trifft das 2, 3, 4 oder 5 arme Leute' - und dieses Mal wäre ich eben das arme Schwein... 
Nun hab ich aber seit 2 oder 3 Monaten eine bestehende Internetleitung, die auch regelmäßig bezahlt werden will. Auch mein Mobilfunkanbieter besteht auf pünktliche Einlösung der Lastschrift.
Der Internetanbieter ist da ziemlich kulant, wenn das mal 3 Tage später wird, aber der Mobilfunkanbieter berechnet einem auch sämtliche Kosten, wenn sich das bloß um ein paar Stunden überschneidet.
Wenn die beiden jetzt nicht abbuchen können, muss ich dann die Mahnkosten zahlen?
Rücklastschriftgebühr, wenn ALG2 zu spät?
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Beitrag von wind-prinzessin - 03.08.10 - 22:54 Uhr
Beitrag von katrinredrose - 04.08.10 - 00:20 Uhr
mann muss doch immer ein gewisses polster aufm konto haben.
versteh ich nicht ...
für solche fälle eben.
Beitrag von muahhhh - 04.08.10 - 00:27 Uhr
wenn du ALG II beziehst musst du ein gewissen Polster lassen???
Auch wenn du jeden Cent genau für die Woche und den Monat schon am ende des Monats ausgegeben hast????
STELL dir einfach mal vor du musst jeden Cent fünf mal umdrehen bevor du ihn ausgibst!!!
lg
Beitrag von heffi19 - 04.08.10 - 00:36 Uhr
Naja, also wenn bei mir am 1. Miete, Nebenkosten, Versicherungen etc. angeht, dann kann ich kein so großes Polster lassen - ich muss mich drauf verlassen dass mein Chef pünktlich zahlt.
Und rechne mal für beide Posten 40, 50€ ein, das kann kein ALGII-Empfänger zurücklegen (im Normalfall, wenn ich von meinen Bekannten/Familienmitgliedern ausgehe).
Beitrag von wind-prinzessin - 04.08.10 - 00:55 Uhr
Allein schon die Miete kann ich mir nicht zurücklegen. Das sind 332 Euro und mit Mehrbedarf bekomme ich grad mal 420 Euro (plus Miete). Davon muss ich Versicherungen, Rechnungen und Nahrungsmittel bezahlen. Und von den verbleibenden 88 Euro könnte ich auch gar nicht leben. Zumindest keinen ganzen Monat.
Ich hab bloß ein Schweineglück, dass ich nicht nur ALG 2 beziehe, sondern auch Kindergeld (was auf das Konto meines Vater geht) und noch Taschengeld von Oma aufs Konto/Sparbuch bekomme. So fehlen mir keine 420 Euro auf einmal. Aber die Zahlungen kommen eben nicht alle am gleichen Tag. Von den 50 Euro Taschengeld durfte ich jetzt erstmal Lebensmittel einkaufen. Wie schnell das weg ist, brauche ich hier wohl keinem zu erzählen. Dazu muss man nicht zwangsläufig Markenprodukte kaufen.
Das nächste Geld kommt Mitte des Monats. Bis dahin haben die beiden Anbieter schon lange die Hand ausgestreckt.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.08.10 - 07:07 Uhr
Hallo
Ich hoffe, das du das Kindergeld für dich angegeben hast. Denn das must du. Das wird dann vom Regelsatz abgezogen, bwz angerechnet.
Sonst könnte es echt kriminell werden. Das ist Betrug
BIanca
Beitrag von seikon - 04.08.10 - 08:50 Uhr
Nicht nur das Kindergeld muss sie angeben, sondern auch die 50 Euro Taschengeld von der Oma. Denn die scheinen ja auch regelmäßig jeden Monat aufs (Spar)Konto zu gehen.
Beitrag von wind-prinzessin - 04.08.10 - 10:42 Uhr
Natürlich habe ich das alles angegeben. Wäre auch blöd, wenn nicht. Kindergeld würde mir sogar angerechnet werden, wenn ich es nciht bekommen würde, da ich Anspruch darauf habe.
Und da das Taschengeld auf Sparbücher geht, wäre das spätestens bei Vorlage der Sparbücher aufgefallen.
Ganz blöd bin ich ja nun auch nicht
Beitrag von yale - 04.08.10 - 08:59 Uhr
dann mach mir das mal vor!
Wie um himmelswillen willst du dir vom Alg II regelsatz ein Polster zurück legen damit es für Miete etc. reicht.
Erst nachdenken,dann schreiben.
Beitrag von bobb - 04.08.10 - 14:03 Uhr
genau,als ALG2-Empfänger hat man kann man ein richtig gutes Polster auf dem Konto haben,kein Problem*ironieoff*
Haben wir ja auch,vor allem,wenn der Chef meines freundes sein Gehalt vom nebenjob nicht zahlt(siehe Tread weiter unten)*ironiewiederoff*
Beitrag von sternschnuppe215 - 04.08.10 - 09:16 Uhr
man lebt doch nicht von der Hand in den Mund!!!
Arbeitnehmer bekommen den Lohn auch nicht immer pünktlich, warum solls Harz Empfängern besser gehn?!
Mahnkosten sind bei Rückbuchungen rechtens.
Beitrag von jenny-79 - 04.08.10 - 10:42 Uhr
Hallo,
die ARGE wird sich bestimmt nichts davon annehmen, aber versuchen würd ich es an Deiner Stelle.
Geh hin, frag nach wo Dein Geld bleibt bzw. warum der Weiterbewilligungsbescheid noch nicht bearbeitet wurde und frag auch sofort, was mit den Rücklastschriftgebühren ist.
LG
Jenny
