Frage bzgl. Lohnpfändung

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Beitrag von neu2010 - 04.08.10 - 12:01 Uhr

Mein Man hat seit Monat eine neue Arbeit, allerdings ist die 680 km entfernt. Da wir in den kurzen Zeitraum noch keine neue Wohnung gefunden haben, habe wir erstmal für den Monat eine Pension gefunden (für den ganzen Monat kostet es 855 Euro, Antrag auf Trennungskostenbeihilfe ist schon gestellt wissen aber nicht wie viel das Amt übernehmen wird und den Rest müssen wir ja dann aus eigener Tasche zahlen). Donnerstag hat er auch erst einen Termin für eine Wohnung, ab September sol erst der neue Mietvertrag losgehen und im September wird hoffentlich der Umzugsunternehmen frei haben.

Nun war heute früh ein Brief in von seiner Firma im Kasten das sein Lohn anteilig gepfändet ist und die es an Gläubiger zahlen (er ist seit letztes Jahr in privat Insolvenz). Im Brief steht drinnen das die dort keine Unterlagen haben zwecks unterhaltspflichtige Personen im Haushalt.
Wir sind verheiratet und haben einen 9 Wochen alten Sohn. Sind wir nicht unterhaltspflichtig???? Zumindest dachte ich das wir es immer sind da ich mich um Haushalt und Kind unter 3 Jahre kümmer.
Geburtsurkunde vom Kind hat er ja damals hingeschickt und auf der Lohnsteuerkarte steht ja auch drauf das er verheiratet ist und das Kind hat er sich auch voll drauf eintragen lassen.


Unsere Einkünfte:
- Sein Lohn was zwischen 900 - 1000 Euro sein wird, laut den Brutto-Netto-Rechner im Netz

- anteiliges ALG2 (wie viel wissen wir noch nicht)
- Elterngeld 150 Euro, läuft auf meinen Namen
- Kindergeld 184 Euro


Nun zu meiner Frage ist da überhaupt was pfändbar, an sein Lohn??



Er will in der Mittagspause bei der Firma anrufen und das klären, würde mich aber schon mal vorab informieren.

Beitrag von sonne.hannover - 04.08.10 - 12:06 Uhr

Ich verstehe Deinen Text leider nicht so ganz. Er arbeitet derzeit und hat einen neuen Job 680 km entfernt ? Ist das so richtig ? Wenn er in Insolvenz ist, kann gar nichts gepfändet werden im Übrigen. Eine Pfändung wird zugestellt und ist kein "normaler" Brief.... Erkläre doch mal genauer.

Beitrag von neu2010 - 04.08.10 - 12:15 Uhr

Na er hat arbeit gefunden un der das ist 680 km entfernt von seinen eigentlichen Wohnsitz, vorher war er arbeitslos.

Das war ein ganz normaler Brief von seiner Firma, das die einen Brief zur Lohnpfändung erhalten haben und den pfändbaren anteil an Gläubiger geht, da er keine unterhaltspflichtige Personen hat und wenn doch soll er sich melden.

Wir sind jetzt immer davon ausgegangen das Ich und unser Sohn unterhaltspflichtig sind, da ich mich um Haushalt und Kind (unter 3 Jahre) kümmer.

Beitrag von sonne.hannover - 04.08.10 - 12:19 Uhr

weiß denn der Arbeitgeber von der Insolvenz ? Er kann doch mit seinem Arbeitgeber sprechen, dass er verheiratet ist und ein Kind hat. Er muss doch auch einen Insolvenzverwalter haben, was sagt der denn dazu ? Wenn es tatsächlich eine Pfändung sein sollte, hättet auch Ihr eine Zustellung bekommen. Mir scheint das auch alles sehr undurchsichtig ehrlich gesagt. Bei 900,00 € Einkommen bleibt kein pfändbarer Betrag.

Beitrag von neu2010 - 04.08.10 - 12:29 Uhr

Von der Insolvenz weiß der Arbeitgeber nichts, das er verheiratet ist weiß er musste ja so ein Personalbogen ausfüllen und hat das alles hingeschrieben.
Den Insolvenzverwalter will er auch noch anrufen.

Es kann nämlich gut sein das er die Pfändung in Auftrag gegeben hat, er hatte nämlich mal unser Gemeinschaftskonto gepfändet als wir beide Arbeitslos waren, hatten Alg2 erhalten und wir kamen nicht an unser Geld ran.
Mussten von einer anderen Anwältin (die ihn dazu geraten hatte Insolvenz zu gehen bzw. vorher versucht hatte seine Schulden loszuwerden) das Konto erstmal wieder frei zu machen da wir ja nur den ALG2 betrag hatten und keine weiteren einkünfte, außer von mein 1-euro-job noch.

Beitrag von windsbraut69 - 04.08.10 - 12:44 Uhr

Da scheint ne Menge schief zu laufen, wenn der Insolvenzverwalter Euch das Konto dicht macht und pfändet....

Hat Dein Mann eine Probezeit in seinem Job? Dann würde ich vorerst keinen Mietvertrag unterschreiben - und seht zu, dass Ihr klärt, wieviel seiner Wohnkosten übernommen werden!

Beitrag von windsbraut69 - 04.08.10 - 12:14 Uhr

Dein Text ist bisschen undurchsichtig.

In der Insolvenz wird doch kein Lohn gepfändet und was soll von 900 Euro überhaupt gepfändet werden?

Die andere Frage, die ich mir stelle, ist, wie ihr von 900 Euro Lohn 855 Euro Pension zahlen wollt...

Beitrag von neu2010 - 04.08.10 - 12:17 Uhr

Etwas übernimmt ja das Amt (Trennungskostenbeihilfe) Nur wie wissen nicht wie viel genau, das will ich erst am Freitag klären (heute und morgen haben die zu bzw. nur Sprechstunden mit einladung)

Beitrag von cinderella2008 - 04.08.10 - 13:02 Uhr

"In der Insolvenz wird doch kein Lohn gepfändet und was soll von 900 Euro überhaupt gepfändet werden?"

Das stimmt so nicht. Der pfändbare Teil des Einkommens (Lohn) wird an den Treuhänder abgetreten, der dieses Einkommen anhand der festgelegten Quote in der Insolvenztabelle an die Gläubiger weiterleitet.

Allerdings dürfte bei diesem geringen Einkommen tatsächlich nichts gepfändet werden.

Normalerweise wird der Arbeitgeber durch den Treuhänder über die Insolvenz informiert. Der pfändbare Teil des Einkommens wird dann direkt vom Einkommen abgezogen und an den Treuhänder überwiesen. Dazu muss der Arbeitgeber wissen, ob es unterhaltsberechtige Personen gibt, um dann nach der Pfändungstabelle den pfändbaren Betrag festzustellen.

Daher muss der Arbeitgeber in diesem Fall unbedingt noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass es Frau und Kind gibt und somit eine Unterhaltspflicht des Mannes besteht.

LG, Cinderella

Beitrag von windsbraut69 - 04.08.10 - 13:57 Uhr

"Das stimmt so nicht. Der pfändbare Teil des Einkommens (Lohn) wird an den Treuhänder abgetreten, der dieses Einkommen anhand der festgelegten Quote in der Insolvenztabelle an die Gläubiger weiterleitet."

Ja EBEN - es wird nicht über den Treuhänder weitergeleitet aber nicht der Lohn gepfändet....

Beitrag von windsbraut69 - 04.08.10 - 13:58 Uhr

Wirres Zeug #klatsch

Das läuft doch aber nicht über eine Lohnpfändung, oder?
Aber bei dem geringen Einkommen braucht man darüber eh nicht groß diskutieren, fürchte ich.

Beitrag von cinderella2008 - 04.08.10 - 14:02 Uhr

Naja, ob wir das Kind nun Pfändung oder Abtretung nennen, am Ende wird es - jedenfalls in unserem Unternehmen - direkt von der Gehaltsstelle an den Treuhänder oder an einen durch den Treuhänder bestimmten Gläubiger überwiesen. Also vom monatlich zu zahlenden Lohn/Gehalt abgezogen.


Aber Du hast Recht, bei diesem Einkommen wird nichts abgezogen, schon gar nicht, bei einem 3-Personen-Haushalt.

Beitrag von windsbraut69 - 04.08.10 - 15:08 Uhr

Es klang in ihrem Beitrag nur anders....als wäre ganz überraschend jetzt ne Pfändung ins Haus geschneit :)

Beitrag von neu2010 - 04.08.10 - 18:08 Uhr

naja der Brief kam ja auch so überraschend da hatte ich jetzt angst das doch was pfändbar wäre, obwohl wir eigentlich davon ausgegangen sind bevor er die Arbeit angetreten ist, das nix pfändbar wäre wegen dem Kind und so.

Hatten uns so in Panik versetzt das jetzt von den wenig Lohn auch noch was abgeben müssen an Gläubiger.

Beitrag von sassi31 - 04.08.10 - 13:56 Uhr

Die Tatsache, dass dein Mann 1 Kind auf der Karte eingetragen hat, sagt nichts darüber aus, ob er nicht vielleicht noch 3 weitere Kinder hat. Deshalb fragt der AG nach den Personen, für die er unterhaltspflichtig ist. Denn danach richtet sich der pfändungsfreie Betrag, den er auf jeden Fall behalten darf.
Wenn ihr Anspruch auf ALG II habt, wird vss. keine Möglichkeit zur Lohnpfändung bestehen. Allerdings wird das Monat für Monat neu ausgerechnet und so kann es durchaus passieren, dass er z. B. sein Weihnachtsgeld (falls er welches erhält) gepfändet bekommt.

Beitrag von sternschnuppe215 - 04.08.10 - 17:18 Uhr

also bei dem Hungerlohn bleibt nix zum Pfänden.... keine Bange...