Hallo zusammen,
ich bin Beamtin in NRW und schwanger, aber nicht verheiratet. Familienzuschlag Stufe 1 für Verheiratete steht mir damit wohl nicht, habe ich aber Anspruch auf Stufe 2, also für das Kind?
Und bedeutet das konkret, dass ich dann die Differenz zwischen Stufe 1 und 2 kriege oder wie läuft das?
Habe gegoogelt, aber aus diesem blöden Beamtendeutsch wird man ja mal wieder nicht schlau... 
Wer's weiß - vielen Dank!
LG
Beamte hier? Frage Familienzuschlag
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Beitrag von pingumom - 04.08.10 - 15:53 Uhr
Beitrag von danaz - 04.08.10 - 17:43 Uhr
Hallo,
guck mal hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2010
Bin mit diesem Rechner bislang gut gefahren. Hier gibt es tatsächlich eine Stufe fpür nicht verheiratet, 1 Kind und das wäre der Differenzbetrag aus Stufe 2 und 1. Wenn also dieser Rechner die Rechtsgrundlagen korrekt anwendet, steht Dir ein Familienzuschlag zu.
Gruß danaz
Beitrag von pingumom - 04.08.10 - 18:04 Uhr
Super - Tausend Dank! 
Genau nach so einem Link hab ich gesucht!
LG
Beitrag von sommer7766 - 04.08.10 - 19:10 Uhr
Hallo,
habe ne gute Nachricht für dich..........
obwohl Du nicht verheiratet bist bekommst Du die Stufe 1 (also als wärst Du verheiratet mit Kind).
Habe ich vorher auch nicht gewußt, aber seid Februar (Geburt meiner Tochter) bekomme ich es auch
).
LG
Beitrag von mapue - 04.08.10 - 20:05 Uhr
Jap meiner einer auch
