Elterngeld beim 2. Kind

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Beitrag von tanja65 - 04.08.10 - 21:14 Uhr

Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe vom 19.04.2009 bis 18.04.2010 Elterngeld bekommen. Seit dem 1.04.2010 arbeite ich wieder. Habe auch etwas nachzahlen müssen. Wie würde es sein wenn im April 2011 ein Geschwisterkind käme? Zählt die Mutterschutzfrist dann zu den 12 Monaten die man vorher gearbeitet haben muss? Müsste doch die letzten 12 Abrechnungen vor dem Mutterschutz abgeben oder? Das wäre doch dann von März 09 bis März 20010. Im März 2010 bekam ich aber noch EG. Wird dann eine Abrechnung von vor der EG und Muschuzeit meiner ersten Tochter genommen oder bekomme ich nur den Sockelbetrag?

Ich hoffe ihr werdet aus meinem Durcheinander schlau;-).

LG Tanja

Beitrag von traumkinder - 04.08.10 - 21:39 Uhr

die letzten 12 monate vor dem mutterschutz (soweit ich weiss)

also wenn du im april entbinden würdest - 6wochen, also februsr 2010 bis zurückgehens feb. 2010

also wenns geht zöger es bissi raus...

bin auch am rechnen im augenblick #verliebt

Beitrag von tanja65 - 04.08.10 - 21:48 Uhr

Beim letzten Mal ging ich am 10.März in Muschu. Wenn es jetzt geklappt hat wäre es etwas später, weil der ET erst am 30.04 wäre. Damals 19.04.

Hab mal bei der Elterngeldstelle angerufen und die Dame meinte das man dann eine Abrechnung von vor dem Muschu der ersten Tochter nehmen müsste. Als ich dann fragte ob ich dann mehr als den Sockelbetrag bekäme, meinte sie: Ja unter umständen bekommen sie dann mehr. Dieser letzte Satz hat mich etwas verwirrt. Ist es weil sie denkt das ich jetzt in Teilzeit bei 120h weniger verdiene als vorher? Was nicht der Fall ist weil ich jedes Wochenende Fr-So im Nachtdienst arbeite.

Meinst du die nehmen dann wirklich statt der März 2010 Abrechnung eine aus der Zeit wo ich noch Vollzeit gearbeitet hab?

Beitrag von traumkinder - 04.08.10 - 21:57 Uhr

ich kanns mir nicht vorstellen ehrlich gesagt!!

bin jetzt zum 2. mal in widerspruch gegangen wegen meinem bescheid... da weis der eine nicht was der andere tut und was nun eigentlich richtig ist...

d.h. du bist schon schwanger!? dann isses doch auch egal *g* wirst es dann merken was sie haben wollen ;-)

alles gute!! und verlass dich nicht zu sehr auf das was die sagen... du wirst das ergebnis dann sehen...

toi toi toi

Beitrag von tanja65 - 04.08.10 - 22:10 Uhr

Ich bin dann mal gespannt.

Ne bin noch nicht schwanger. Haben es aber wieder drauf ankommen lassen. Habe mir zuvor keine grossen Gedanken gemacht, weil ich nicht bedacht hab das die Muschufrist nicht dazu gerechnet wird. Dachte echt wenn ich nur 12 Monate voll habe reicht es.

Na ja jetzt kann man es ja nicht mehr rückgängig machen und wir werden sehen was kommt.

Was schon 2 mal Widerspruch. Man sollte doch davon ausgehen können das die sich auch an Gesetze halten müssen und wissen was sie tun. Tsts#augen.

Danke für deine Hilfe!

Alles gute!

Beitrag von traumkinder - 04.08.10 - 22:14 Uhr

den 1. widerspruch haben sie abgelehnt,

jetzt hatte aber genau wegen dem selben thema wie ich geklagt und recht bekommen... also habe ich den 2. widerspruch eingelegt #huepf

ich weiss schon was ich tu ;-)

Beitrag von lisasimpson - 05.08.10 - 08:14 Uhr

JA NATÜRLICH!

Zeiten des Mutterchaftsgeld- und Elterngeldebezuges sind unschädlich in de berechnung.

ich habe 18 monate nach dem ersten das zweite kind bekommen und hatte nur die monate, die NICHT in den elterngeldgeldbezug oder den Mutterschutz gefallen sind plus die monate VOR dem Muschu des ersten Kindes eingereicht und somit fast das gleiceh EG wieder bekommen.

wenn du wieder ähnlich viel verdienst wirst du das gleiche EG bekommen.

unter www.elterngeld.net
findest du einen elterngeldrechner..

lisasimpson

Beitrag von tanja65 - 05.08.10 - 11:17 Uhr

Vielen lieben Dank!
Das ist doch mal ne klare Info. Hab auch schon mal gegoogelt aber hatte nu Angst das ich das falsch verstanden habe. Hätte vieleicht mal die früheren Forumsdiskussionen durchlesen sollen#klatsch.


Trotzdem vielen lieben Dank das du dir immer noch täglich die Mühe machst und solche Postings beantwortest. Du hast mir sehr geholfen. Bin mir nun sicher das ich die Dame der Elterngeldstelle richtig verstanden habe.

Einen schönen Tag noch#sonne

LG Tanja

Beitrag von lisasimpson - 05.08.10 - 08:11 Uhr

so wie ich hier ca ein mal am tag schreibe:

Das Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 monaten vor dem Mutterschutz.
Zeiten des Mutterschutzes und des Elterngeldbezuges eines ersten Kindes werden dabei nicht berücksichtigt.

das heißt, du nimmst dann einfach die monate vor dem muschu des ersten kindes dazu..

lisasimpson