Hi,
habe auch mal eine frage und hoffe das es jemand gibt der mir weiterhilft.
Meine Tochter aus erster ehe ist vor kurzem 18 geworden, da ich keinen Kontakt zu ihr habe und nicht weiß was sie nach den Sommerferien macht, (da ihre Schulbescheinigung am 02.07.2010 endete) habe ich die Zahlung des Unterhaltes eingestellt.
nun habe ich Post vom Anwalt bekommen der mir mitteilte das ich weiter vollen unterhalt zahlen müsse da sie noch weiter zur schule gehen würde und ihre Mutter nur geringfügig beschäftigt sei (400,-Eurobasis).
Ich weiß das meine Exfrau vor ca 4 Jahren eine Erbschaft gemacht hat die aus Haus, Grundstücken und Bargeld bestand. Sie ist wieder verheiratet ihr Mann verdient auch nicht schlecht.
Wieso muß ich jetzt alleine den unterhalt tragen, wenn ich mich wegen meines geringen Verdienstes geweigert hätte zu zahlen hatte man mich dazu verurteilen können das ich mir einen nebenjob suche. Warum muß dann nicht meine ex noch einen nebenjob annehmen oder unterhalt aus ihrer Erbschaft zahlen.
hoffe das man versteht was ich will und das mir irgendjemand helfen kann
lg
Unterhaltsfrage
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Beitrag von mike1312 - 05.08.10 - 17:17 Uhr
Beitrag von kalle7 - 05.08.10 - 17:49 Uhr
Sie hat genau wie du eine Auskunftpflicht, weil beide sind am 18 barunterhaltspflichtig. Also wenn du der Meinung bist ihr Nettoeinkommen der letzten drei Jahre ist höher(dazu zählt ebend auch eine Erbschaft...), dann gehe zum Anwalt.
Beitrag von mike1312 - 05.08.10 - 23:06 Uhr
Danke für die Antwort, hast mir sehr geholfen indem du mir mitgeteilt hast das das erbe auch mitgezählt wird.
Ihr Anwalt hat mir geschrieben das ich alleine zahlen müsste, naja er hat ja auch noch geschrieben das wenn ich nicht zahle das ich ihre Zukunft verbauen werde. (Als wenn es alleine bei dem erbe auf meine 300,- Euro ankommen würde)
Habe bis jetzt immer gezahlt was gefordert wurde auch wenn ich keine Infos über ihr leben erhalten habe, bzw manche Monate nicht wirklich wusste wie ich über die runden komme.
Beitrag von kalle7 - 05.08.10 - 23:28 Uhr
Laut Einkommenssteuergesetz zählen nun einmal sämtliche Einnahmen dazu, sprich was auf den Konto landet ob einmalig oder regelmässig, alles zählt!
Beitrag von elsa345 - 05.08.10 - 19:33 Uhr
Deine Exfrau ist genau wie Du barunterhaltspflichtig, wenn das Kind 18 ist.
Sollte sie nicht voll arbeiten gehen, ist ihr eben ein fiktives Einkommen zuzurechnen sowie Taschengeld vom jetzigen Mann. Geh am besten zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen und Mama mal an ihre Pflichten erinnern. Umgekehrt können sie es ja auch ganz gut.
Gruß
Beitrag von mike1312 - 05.08.10 - 23:15 Uhr
Das wir beide Unterhaltspflichtig sind wenn sie 18 ist wusste ich, dachte aber da meine Ex nur auf 400,- Basis arbeitet nicht in die Pflicht genommen werden kann, da ihr Anwalt es mir so geschrieben hat.
Den Anwalt hatte sie schon bei unserer Scheidung vor 14 Jahren und er war ein guter Freund ihres Vaters von dem sie sehr viel Geld und so geerbt hat und dieser weiß genau was meine Ex bekommen hat.
Naja glaube Anwälte müssen so sein.
Beitrag von engelbiest - 05.08.10 - 20:25 Uhr
Fakt ist: So lange sie noch in Ausbildung ist seid ihr beide unterhaltspflichtig und wie schon gesagt wird es an eurem Einkommen berechnet. Sie muss alle Einkommen offen darlegen, hast du das Gefühl, dass sie was unterschlägt soll das ein Anwalt klären, bzw. das Gericht.
Beitrag von mike1312 - 05.08.10 - 23:28 Uhr
Sie soll meinetwegen noch Studieren oder sonst was (sie war von uns beiden ein Wunschkind) was mich stört ist das ich immer nur in die Pflicht genommen werde.
Meine Ex hat Geld davon träumen die meisten nur, soll sie auch haben davon will ich auch nichts! Denke das ich aber meine Pflicht mit der Zahlung des vollen Unterhalts getan habe und das sich jetzt meine ex beteiligen sollte halbe halbe oder so) und nicht so machen soll als hätte sie nichts. Ich kann es mir nicht leisten ständig essen zugehen oder in Urlaub fahren.
Wollte auch nur wissen ob es sich lohnt zum Anwalt zu gehen, bevor ich da auch nur unnötige kosten habe!!
Beitrag von redrose123 - 06.08.10 - 11:48 Uhr
Weil du auch der Vater bist, wieso habt ihr kienen Kontakt? Ich denke nicht das euer Kind nur von deinem Unterhalt lebt....
Beitrag von mike1312 - 07.08.10 - 00:08 Uhr
Musste damals beruflich nach Hamburg meine Ex und unser Kind sind im Saarland geblieben. Irgendwann gab es streit und um unserer kleinen nicht zu schaden da es anfing über ihren rücken zu gehen dachte ich es sei besser mit dem kontakt erst einmal kürzer zutreten. Wurde aber auch mit der Zeit nicht besser. Und da ich in Hamburg wohnte habe ich es sein lassen da ich sie ja nicht jedes 2 WE im monat besuchen konnte und meine ex stellte sich quer als ich ihr den vorschlag machte sie alle 2 monate zu besuchen. Und als ich zurück kam da war sie schon 17. Sie sagte mir als ich sie kontaktierte, das ich bleiben kann wo der Pfeffer wächst, hast dich die ganzen jahre nicht um mich gekümmert. Also was soll ich machen, habe ihr auch versucht in einem brief zuerklären das alles mein fehler war, da ich der Meinung bin das sie die Wahrheit nicht kennt und auch nicht wissen will. Kam aber auch keine reaktion.
Hätte doch besser damals den weg über das Jugendamt bzw Anwalt gehen sollen, dann könnte ich ihr beweisen das ich trotz der Entfernung versucht habe sie zu sehen bzw. kontakt zu ihr zu halten.
Beitrag von mike1312 - 07.08.10 - 00:28 Uhr
Natürlich lebt sie nicht nur von meinem Unterhalt, aber es ist ja auch so das ich zahlen muß und ansonten keine rechte habe. Deshalb sehe ich es so gleiches recht für alle die Mutter hat jetzt da unser kind 18 ist, auch die pflicht Unerhalt zu bezahlen. Ich verdiene zur zeit 1300,- davon bezahle ich Miete und alle anderen laufenden kosten meine Freundin und unser Sohn der 2 Jahre ist leben auch von dem Geld und wenn meine Freundin nicht auch etwas arbeiten würde, würden wir garnicht über die runden kommen. Deshalb möchte ich das meine Ex auch einen teil trägt.
Und weiß ich ob sie noch zur schule geht da ich noch keine neue Schulbescheinigung habe, sie wird sich ja nicht erst in den Ferien überlegt habe das sie Schule weiter machen will. Um diese Bescheinigung hätte sie sich noch vor den Ferien kümmern können.
Beitrag von erdbeerschnee - 08.08.10 - 21:35 Uhr
Hallo,
wie viel Unterhalt hast du denn gezahlt ???
wenn du nur 1300 euro bekommst dann MUSST du den Unterhalt unbedingt prüfen lassen denn dann kannst du an deine Tochter gar nicht den "normalen" Unterhalt zahlen... deinem Sohn steht ja auch etwas zu!!!
Und bei 1300 Euro minus 900 Euro Selbstbehalt minus eventueller Fahrwege bleiben ja allerhöchstens 400 euro übrig und das geht prozentual an die beiden Kinder !!!
Stell die Zahlung solange ein, bis deine Ex-Partnerin nicht auch Auskunft gegeben hat und bis das neu berechnet wurde !!!
Viel Erfolg
Beitrag von hummelsumse - 09.08.10 - 13:17 Uhr
Hi ich denke auch du hättest schon längst den Unterhalt neu berechnen lassen sollen. Bei "so geringem" Einkommen soviel Unterhalt zu zahlen- wenn ich es irgendwo richtig in Erinnerung hab hast du was von 400 Euro erwähnt,- wovon möchtest du deinen Sohn unterstützen?
Tu dir selbst den gefallen und lass neu berechnen und zahl erst weiter wenn du weißt was deine Tochter nach den Ferein macht!
LG
Beitrag von mike1312 - 10.08.10 - 12:54 Uhr
für meine Freundin war es bisher ok das ich soviel unterhalt bezahle da sie ja auch etwas Geld verdient. Sie sieht es aber nicht ein das sich meine ex damit rausredet das sie kein einkommen hat, was ich ja auch verstehe. Bin ja froh das sie mich die ganze Zeit unterstützt hat damit ich Unterhalt zahlen konnte.
