Hallo zusammen,
ich unterstütze unsere Geschäftsführer bei der Freistellung von den Sozialabgaben. Nun soll ich die gezahlen Beiträge zurückholen für den Zeitraum in dem die GFs Unternehmerstatus haben.
Leider habe ich keine Idee wo ich ansetzen muss. Die Freistellung ist durch von der Krankenkasse.
Nun muss ich ertsmal auf die Deutsche Rentenverischerung zugehen oder?
Kennt sich irgendjemand damit aus?
Herzlichen Dank,
Chris
Freistellung von Sozialabgaben, wie bekomme ich Beiträge zurück?
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Beitrag von chris213 - 05.08.10 - 17:32 Uhr
Beitrag von werner1 - 05.08.10 - 18:50 Uhr
Hallo,
soll das heissen, das Statusfeststellungsverfahren hat ergeben, dass der bzw. die Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig sind ?
An wen wurden denn die SV-Beiträge überwiesen ?
Üblicherweise doch an die Krankenkasse, bei der er oder sie zuletzt versichert war.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von chris213 - 06.08.10 - 14:10 Uhr
Hallo Werner,
dake für deine Antwort.
Ja die beiden GFs sind nicht versicherungspflichtig. Aus deiner Frage lese ich heraus, dass ich auf die KK zugehen sollte. Mach ich jetzt.
Grüße
Chris
