Hallo,
hoffentlich kann mir hier jemand helfen.
Zur Sache:
Unser Steuerberater hat für uns die Steuererklärung für 2008 und 2009 gemacht (Rechnungs-Satz 1,00/10 Tab A).
Jetzt kamen die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt mit einem Brief vom Steuerberater, ich zitiere:
"In beiden Jahren wurden andere Kirchensteuerbeiträge gezahlt und erstattet, als uns bekannt war. Außerdem wurden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu Ihren Gunsten geringer angesetzt."
und einer Rechnung
für die Prüfungen der Steuerbescheide (ist nach Stundensatz berechnet 75€/Std.).
Der Rechnungsbetrag ist jetzt nicht super hoch, aber wieso sollte ich es zahlen?? Ich habe doch um keine Prüfung gebeten, bzw. gehört sie nicht automatisch dazu?
Wie können die Kirchensteuerbeiträge nicht stimmen (der Arbeitgeber gibt sie in der elektrischen Lohnsteuerbescheinigung an).
Der Steuerberater sieht sich natürlich im Recht und läßt nicht mit sich reden.
DANKE im Voraus 
LG
Maggy
Steuerberater-Rechnung? Experten-Frage!
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von maggy79 - 05.08.10 - 21:20 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 05.08.10 - 21:31 Uhr
Hallo,
was steht denn im Vertrag mit dem Steuerberater drin? Dass er nur auf Zuruf arbeitet oder alles tun und lassen muss/kann, was auf eurer Pflicht als Steuerzahler gründet?
vg, m.
Beitrag von smartysandra - 05.08.10 - 21:37 Uhr
Hi Du!
Der Steuerberater hat mit 1/10 abgerechnet, was okay ist. Es kann sein, dass die Kirchensteuer-Erstattungen/-Nachzahlungen dem Steuerberater nicht bekannt sind bzw. vorlagen. Das Finanzamt bekommt sie direkt vom Kirchensteueramt übermittelt, daher die Abweichung. Ferner ist ein Std.satz von 75 Euro "normal".
Die Prüfung der Steuerbescheide gehört mit zum Auftrag des Steuerberaters. Er reicht dann Einsprüche ein, die notwendig sind und um auch die Fristen einzuhalten.
Ich hoffe, ich konnte Dir a bisserl helfen.
LG
Beitrag von maggy79 - 05.08.10 - 21:53 Uhr
Hi,
hatte nicht vor einen Einspruch einzureichen, habe ja mehr zurück bekommen. 
Wie meinst Du das?
Die Prüfung der Steuerbescheide gehört mit zum Auftrag des Steuerberaters.
Die er dann extra berechnet oder die in der ersten Rechnung enthalten ist?
Danke
Maggy
Beitrag von smartysandra - 06.08.10 - 08:54 Uhr
kannst ja froh sein, dass du mehr bekommen hast 
es gibt aber auch sachen, die noch in der schwebe sind und für die es sich lohnt, einspruch einzulegen. das wissen aber "normalsterbliche" nicht.
ja, eine prüfung der bescheide gehört mit zum auftrag - entweder man macht die steuer von a-z, aber nicht nur zur hälfte. diese leistung wird dann extra berechnet, da es ja erst nach einreichung der steuererklärung dazu kommt. kann ja nicht schon eine leistung abrechnen, die er noch nicht erbracht hat!!!!
lg sandra
Beitrag von jennychrischi - 05.08.10 - 21:41 Uhr
Die Bescheide wurden vom FA zum SB geschick? Wenn ja, dann hat er die Empfangsvollmacht. Wie viel hat er denn abgerechnet? eine oder eine halbe Stunde? Normalerweise ist es nämlich eine halbe Stunde nur
Beitrag von maggy79 - 05.08.10 - 21:49 Uhr
hi,
abgerechnet hat er für 2008 0,25Std.
und für 2009 0,50Std.
Danke
Beitrag von regentaenzer - 05.08.10 - 22:58 Uhr
Hallo,
1. Ich nehme mal an, Ihr habt ne Vollmacht unterschrieben.
2. Steht da dann alles drin = Auftrag erteilt.
3. Ein Steuerberater - S T E U E R B E R A T E R - wird mit Sicherheit nicht arbeiten ohne Auftrag und dann auf den Geldsegen hoffen, wenn auch nur die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er sein Geld nicht bekommt.
Er wird keine Zeit für etwas aufwenden, für das er keinen Auftrag hat, weil er dann für die investierte Zeit keine Kohle bekommt.
Leute gibts, die glauben, Geld fällt vom Himmel
.
Beitrag von maggy79 - 05.08.10 - 23:47 Uhr
Kann sein, dass wir am Anfang (2004) was unterschreiben mußten, weiß ich aber nicht mehr.
Na ja, eine Rechnung für die Überprüfung haben wir bis jetzt noch NIE bekommen, deswegen wundert mich das.
Gute Nacht
Maggy
