Halli hallo!
Wollte mal fragen, ob jemand ne Ahnung hat, ob man irgendwo die tariflich festgelegten Urlaubstage nachlesen kann?
Oder vielleicht kann mir ja sogar jemand meine Frage beantworten:
Als Schreinergeselle 22 Tage Urlaub im Jahr, ist das nicht arg wenig?
Gibt es keine festgelegte Mindestanzahl?
Oder kann der Chef sich das selbst aussuchen?
LG und danke, falls jemand ne Antwort hat.
koerCi
Anzahl Urlaubstage - Schreinereigeselle
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Beitrag von koerci - 06.08.10 - 13:15 Uhr
Beitrag von isa-1977 - 06.08.10 - 13:28 Uhr
Hallo,
wenn ich mich recht erinnere, sind es lt. BUrlG minimum 24 Werktage p.a.
Beitrag von koerci - 06.08.10 - 13:33 Uhr
Danke für deine Antwort!!
22 Tage kommen mir nämlich recht wenig vor.
Hab ich vorher noch nie gehört!
Mh, nur wo kann man sowas rausfinden??
Beitrag von isa-1977 - 06.08.10 - 13:53 Uhr
Hier stehts schwarz auf weiß 
§3 BUrlG: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Beitrag von koerci - 06.08.10 - 13:58 Uhr
Super, VIELEN DANK!!!!
Beitrag von goldtaube - 07.08.10 - 14:19 Uhr
Aber nur bei einer 6-Tage-Woche, bei einer 5-Tage Woche sind es 20 Tage.
Beitrag von isa-1977 - 07.08.10 - 14:51 Uhr
DESWEGEN schrieb ich ja auch WERKtage und nicht Arbeitstage. Dachte eigentlich, daß es unmissverständlich sei.
Beitrag von nobility - 06.08.10 - 14:11 Uhr
Hallo,
die Höhe von Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers kann von vielerlei Faktoren abhängig sein. Vom Bundesurlaubsgesetz kann z.B. durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag abgewichen werden. Daneben gibt es Sonderregelungen für z.B. Erziehungsurlaub/Elternzeit, Behinderte, Jugendliche etc.
Die Grundregelung nach dem Bundesurlaubsgesetz geht von 24 Werktagen jährlich aus. Missverständnisse gibt es immer wieder zwischen der Formulierung „Werktage“ und „Arbeitstage“.
Genaue Erklärungen hierzu zum Nachlesen findest du hier;
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wo
Gruß
Nobility
Beitrag von parzifal - 06.08.10 - 14:59 Uhr
Ist denn überhaupt ein Tarifvertrag für Deinen Mann gültig? Was steht denn im Arbeitsvertrag.
Der Hinweis auf § 3 Bundesurlaubsgesetz ist richtig.
Der Urlaub ist hier aber auf eine sechs Tage Woche zu verstehen.
Wenn Dein Mann 22 ARBEITStage Urlaub bei einer 5 Tage-Woche hat hattet ist das ausreichend (im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes; Tarifverträge aussen vor).
Beitrag von woodgo - 06.08.10 - 16:01 Uhr
Hallo,
der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage oder 24 Werktage (Werktage, wenn er Samstag arbeiten muß).
LG
Beitrag von koerci - 06.08.10 - 20:55 Uhr
VIELEN DANK an euch alle!!!!
