Guten Morgen,
ich habe seit ein paar Wochen ein 100% Beschäftigungsverbot welches vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde.
An meinen alten Arbeitsplatz darf ich nicht mehr gehen. Zu höhe Ansteckungsgefahr.
Da ich aber eine leitende Funktion habe und auch ca. 50% Büroarbeit mache, habe ich dem Arbeitgeber angeboten, dies weiterhin von zu hause zu machen.
Jetzt ist soweit alles durch, jeder hat sein okay gegeben.
Da kommt doch diese Woche der Personaler und sagt, dass ich jetzt 800 Euro Brutto weniger bekommen soll, da ich Wochenendarbeit etc. nicht mehr mache, also würde es mir auch nicht zu stehen.
Also kurz ich biete an freiwillig noch 50% zu arbeiten und dafür bekomme ich als dank dann 800 Euro weniger. 
Und wenn ich nichts mache dann bekomme ich 100%!
So meine Frage: die Krankenkasse übernimmt ja genau 50% also meiner Ansicht nach den Teil, den ich nicht mehr leisten kann.
D.H. den teil wollen sie dann auch noch für sich behalten und mir nicht geben?
Also 400 Euro von den 800 bekommen die ohnehin von der KK!
Und ist es nicht so, dass in §11 im Muschu steht, dass ich den Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen bekomme?
Egal ob Teilzeit oder Vollzeit? Schlussendlich bin ich ja immernoch im BV.
Ich hoffe, mir kann jemand von euch weiterhelfen und mir sagen, ob ich da was nicht richtig verstehe!?
Ob er wiklich recht hat!
Was auch noch bedeutet, dass sich mein Elterngeld erheblich reduziert.
Ich habe also mehrere Nachteile.
Ich wäre euch sehr dankbar über ein paar Antworten. Vielleicht hat ja jemand schon das gleiche erlebt.
LG Steffie1234
Teilzeitarbeit trotz Beschäftigungsverbot
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Beitrag von steffie1234 - 07.08.10 - 10:31 Uhr
Beitrag von rienchen77 - 07.08.10 - 10:38 Uhr
mach lieber nichts...kommt besser für dich...nicht das nacher das Elterngeld weniger ist....
Beitrag von diana1101 - 07.08.10 - 11:59 Uhr
Hallo Steffie,
richtig helfen kann ich dir dabei leider nicht.
Aber 800€ Brutto weniger finde ich verdammt viel.
Ich persönlich würde es auch nicht machen, wenn du bei einem 100% BV dein volles Gehalt - ohne Wochenendezulagen - bekommst.
Und bei einer 50% Stelle und 800€ weniger, bekommst du auch dementsprechnde weniger Elterngeld!
LG Diana
Beitrag von sassi31 - 07.08.10 - 18:04 Uhr
Hallo,
mal eine andere Frage. Du hast ein Beschäftigungsverbot. Darfst du da überhaupt anbieten in Teilzeit von zuhause zu arbeiten?
Gruß
Sassi
Beitrag von manavgat - 07.08.10 - 18:16 Uhr
wie schon gesagt wurde, das Elterngeld wäre dann weniger. Also wirst Du gar nicht arbeiten und gut ist.
Gruß
Manavgat
Beitrag von susannea - 09.08.10 - 08:26 Uhr
Du hast das genau richtig gelesen, die fehlende Wochenendarbeit usw. müssen sie dir trotzdem im Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem Eintreten der Schwangerschaft zahlen!
