Hallo,
angenommen ich mache mich Selbständig (Dienstleistung).
Möchte aber wegen der Kinder und auch mehr als Hobby nur
geringfügig arbeiten, wenn die Kinder grösser sind
würde ich dieses in ein paar Jahren evt aufstocken.
Ich bin verheiratet und somit über meinen Mann versichert.
Mich würde in erste Linie interessieren, ob es sich überhaupt lohnen würde.
Dazu habe ich ein paar Fragen...
-Eine Steuernummer brauche ich definitiv als Selbständige bei max 400 euro im Monat, oder?
-Muss ich bei geringem Einkommen auch die Versicherungen ändern?
(Krankenkasse usw.)
Ich möchte ohne Hilfe vom Förderungen evt. in die Selbstständigkeit gehen. Vielleicht 1-2 halbe Tage in der Woche.
- Wie lange dürfte ich gering beschäftigt arbeiten
ohne Scheinselbstständig zu sein?
Ist dies unberenzt, wenn ich nachweisen kann das meine Einkünfte aus mehreren Kunden/Rechnungen stammen?
Danke.
Viele Grüße
Daniela
Selbstständig - ab wann Steuern zahlen? Ab wann Scheinselbstständig?
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Beitrag von daniela0502 - 07.08.10 - 12:03 Uhr
Beitrag von vwpassat - 07.08.10 - 12:36 Uhr
Deine Frage ist absolut naiv, weil Dir hier anhand dessen keiner eine zufriedenstellende Auskunft geben kann.
Ob sich was lohnt, hängt doch davon ab was Du machst, für was Du Deine Ware oder Dienstleistung anbietest und was für Kosten demgegenüber stellen. Beachte auch, dass Du Beiträge zur IHK, zur Berufsgenossenschaft, 19% Umsatzsteuer etc. zahlen musst.
Wie lange Du arbeitest, ist doch völig egal, wenn Du Waren oder Dienstleistungen anbietest, dann bist Du ab der 1. Minute selbständig. Was Du vorhast (1-2 halbe Tage) kann doch gar nichts werden.
Jeder Selbständige arbeitet i.d.R. mehr als ein Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer. Man hat quasi nie Feierabend.
Scheinselbständigkeit ist ein ganz anderes Thema, dies trifft nämlich dann zu, wenn Du dauerhaft nur für 1 Auftraggeber tätig wirst.
Beitrag von bibuba1977 - 07.08.10 - 12:49 Uhr
Ich wuerde das mit der Scheinselbstaendigkeit gern ergaenzen...
Die wird auch unterstellt, wenn dauerhaft keine Gewinne erzielt werden!
LG
Barbara
Beitrag von vwpassat - 07.08.10 - 13:49 Uhr
Danke, das hatte ich natürlich vergessen.
Wobei man sich da natürlich selbst fragen sollte, für was man selbständig ist, wenn nix bei rumkommt.
Beitrag von sini60 - 07.08.10 - 13:39 Uhr
Natürlich kann man sich auch im kleinen Rahmen selbständig machen, wenn man nicht davon leben muss.
Sie kann sich von der USt. befreien lassen, bleibt bei ihrem Mann krankenversichert und muss auch keine Beiträge an die IHK und an die Berufsgenossenschaft entrichten.
Scheinselbständig ist dann gegeben, wenn nur ein Auftraggeber da ist oder sie jahrelang buchungstechnische Verluste gegen dem Finanzamt geltend macht. Wie hoch der Gewinn sein muss, schreibt ihr niemand vor.
Beitrag von vwpassat - 07.08.10 - 13:48 Uhr
Warum
?
Klar geht das mit der Umsatzsteuerbefreiung auch, bringt aber auch nur was, wenn man ausschließlich Privatkunden hat und wenig Anschaffungen hat, da die Vorsteuer dann natürlich auch nicht geltend gemacht werden kann.
Ihre Frage zielte doch eher darauf ab, ab wann sie selbständig ist.
Beitrag von sini60 - 07.08.10 - 16:09 Uhr
= kontra
weil ich dazu eine andere Meinung habe.
Da sie Dienstleistungen anbietet vermute ich, dass es Privatleute sind.
Umsatzsteuer macht Sinn bei Einkauf/Verkauf.
Warum sollte sie bei ihrer Selbständigkeit nicht nur stundenweise arbeiten können? Ich nehme an, dass sie keine laufende Ausgaben hat, die sie durch ihre Einnahmen decken muss.
Beitrag von auisa - 07.08.10 - 17:03 Uhr
Ich stimmer Dir vollkommend zu.
Zur USt-Befreiung siehe § 19 UStG: Kleinunternehmer -> jährlicher Gewinn max 17.500 EUR (wenn ich mich nicht irre).
LG
Beitrag von vwpassat - 07.08.10 - 18:03 Uhr
Umsatz - nicht Gewinn!
Beitrag von sini60 - 07.08.10 - 18:45 Uhr
Bei einer Dienstleistung in privaten Räumen sind in der Regel keine hohen Ausgaben dagegenzurechnen. Da kann sie die Befreiung der USt. locker annehmen.
Beitrag von nobility - 07.08.10 - 13:53 Uhr
Hallo,
du könntest dich mit deinen Fragen an die Handwerkskammer oder an die Industrie und Handelskammer und zuletzt auch noch an dein Finanzamt wenden. Das würde mehr Sinn machen.
Gruß
Nobility
Beitrag von daniela0502 - 07.08.10 - 15:38 Uhr
Danke Sini, das wollte ich wissen!
Natürlich dient ein Forum nur der Beantwortung von oberflächlichen Fragen. Details werde ich mit dem Finanzamt klären.
