HILFE!!!!!!!!! Ich habe auf meinem Konto eine Kontopfändung.

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Beitrag von cinderella-79 - 07.08.10 - 18:13 Uhr

Hallo ihr.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wie ich heute feststellen musste habe ich seid dem 3. 08. 2010 auf meinem Konto bei der Deutschen Bank eine Kontopfändung. Nur das komische ist das mich der Gläubiger bisher nicht angeschrieben hat.
Bekam im Juni einen Mahnbescheid, auf welchen ich aber nicht reagieren konnte weil ich derzeit für fünf Wochen im Krankenhaus lag.
Das einzige was ich weiß ist das es sich wohl um eine Versicherung handeln sollte, welche aber nie zustande kam, habe damals vor einem Jahr meinem Makler gesagt das ich diese Versicherung nicht abschließen kann da ich Arbeitslos geworden bin.
Ich bin jetzt grad echt total verzweifelt, ein Brief von meiner Bank kam heute auch mit der Mitteilung das eine Pfändung auf meinem Konto ist und der Betrag steht auch dabei.
Nur hab ich das Geld nicht zu Hand grad da ich zur Zeit leider nicht arbeiten kann(37. SSW) und somit nur Sozialleisungen bekomme.
Ich bitte auf irgendwelche Beschimpfungen zu versichten wie ich bin ein Sozialschmarozer oder so. Ich habe mir das auch alles anders vorgestellt, werde aber ab Februar wieder arbeiten gehen, die Stelle habe ich jetzt schon sicher. Nur jetzt bin ich halt nun mal noch arbeitslos und lebe nur von Kindergeld, Unterhaltvorschuss und AlG2.
Nur was mache ich jetzt mit der Kontopfändung damit ich schnellstmöglich wieder an mein Geld komme, denn ich muss erst 30 km fahren bis ich in meine Filiale der Bank komme. Wenn ich eine Adresse des Gläubigers bekomme könnte es auch wirken mit denen eine Ratenzahlung zu vereinbaren? Also das die mir sofort die Pfändung runternehmen, insgesamt sind es 150€ und 50 € kann ich im Monat schon zahlen.
Es ist echt zum verrückt werden, und das jetzt am We und ich weiß nicht was ich nun machen soll, ich hab grad mal noch 15€ zu Hause.
Ich hoffe bei euch ist jemand der sich damit auskennt und mir helfen bzw sagen kann was ich nun zu tun habe.

Lg Steffi

Beitrag von babe2006 - 07.08.10 - 18:17 Uhr

Wenn du zur Bank fährst bringt das gar nichts!!!
Die nehmen die Pfändung nicht raus.

Geh zum zuständigen Amtsgericht und hol dir nen Wisch, das du von Sozialleistungen lebst, die 7 Tage nicht gepfändet werden können. Also nach Sozialleistungseingang hast du 7 Tage Zeit deine Zahlungen zu tätigen und den rest abzuheben, was danach noch auf dem Konto ist wird verpfändet... ebenso mit Kindergeld und U-Halt.

Setz dich sofort mit dem Gläubiger in Verbindung, schick deinen ALG2 Bescheid mit... Adresse bzw. des des ReA´s steht auf dem Mahnbescheid.!!

Beitrag von snowy - 07.08.10 - 20:48 Uhr

"Wenn du zur Bank fährst bringt das gar nichts!!! "

Was ist denn das für ein Hinweis? Es geht hier nicht darum dass die Bank die Pfändung runter nimmt, sondern dass sie was zu essen in den Kühlschrank bekommt.

#snowy

Beitrag von littledream - 08.08.10 - 00:29 Uhr

Klar bringt das was .. denn Sozialleistungen und Unterhalt und Kindergeld darf nicht gepfändet werden und sie könnte auch ein sogenanntes P-Konto einrichten .. da sind ca. 900 Euro von vorn herein pfändungsfrei.

Ist gerade ganz groß in den Medien dieses P-Konto.

Beitrag von babe2006 - 08.08.10 - 07:25 Uhr

Es bringt nichts, denn auch sozialleistungen müssen 7 Tage nach Geldeingang spätestens dann abgehoben sein, ansonsten werden sie verpfändet...

Beitrag von snowy - 08.08.10 - 09:43 Uhr

#klatsch

Beitrag von hexlein77 - 08.08.10 - 16:59 Uhr

NEIN! Wenn ein Konto als P-Konto geführt wird, sind ca 900 Euro grundsätzlich Pfändungsfrei!

http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html

Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Dieser Basispfändungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen werden zusätzlich geschützt. In der Regel genügt ein Nachweis bei der Bank. In besonderen Fällen, z.B. wegen außerordentlicher Bedürfnisse des Schuldners aufgrund Krankheit, kann der pfandfreie Guthabenbetrag vom Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (Finanzamt, Stadtkasse) individuell angepasst werden.

Im Falle der TE: Zur Bank gehen, ALG-II Bescheid mitnehmen und die Sozialleistungen schnellstmöglich (innerhalb der 7 Tage Frist) runterholen. Dann mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und Ratenzahlung vereinbaren. Der schickt dann ein Schreiben zur Bank, das die Kontopfändung (unter vorbehalt der Zahlung) zurückgenommen wird! Und dann kannst du wieder frei über dein Konto verfügen. Kann allerdings bis zu zwei Wochen dauern. Die 1. Rate MUSS nämlich sofort Überwiesen werde, macht die Bank aber wenn du das Schreiben über die Ratenzahlung vorlegst bzw. die Bank kann eine Rate trotz Kontopfändung an den Gläubiger überweisen!

Und dann eben das besagte P-Konto machen. ;-)

Beitrag von carrie23 - 07.08.10 - 19:07 Uhr

Der Mahnbescheid ist praktisch schon das Anschreiben dass demnächst sowas folgt du hättest reagieren MÜSSEN.
Klar du warst/bist im Krankenhaus aber du hättest das Ding nur ausfüllen müssen und verschicken hätt es ein anderer können-hatte nämlihc auch shcon mal nen Mahnbescheid in der Post.
Wende dich an das zuständige Gericht.

Beitrag von mamavonyannick - 07.08.10 - 19:16 Uhr

Hallo,

ich arbeite bei einer Versicherung und wir haben gerade Mahnlauf. Du glaubst gar nicht, wieviel arme Menschen wochenlang im KKH liegen und niemanden haben, der sich um die Post kümmert. Und wenn man bedenkt, dass die Fälligkeit ja schon deutlich vor der Mahnung ist... die KKH müssen voll sein#augen

vg, m.

Beitrag von snowy - 07.08.10 - 20:52 Uhr

Ist ja toll wie eine Mitarbeiterin einer Versicherung über die Kunden urteilt.
Kein Mensch, auch nicht die Mitarbeiter wissen was mit dem Kunden los ist und warum so ein Mahnbescheid zustande kommt. Es gibt genug Menschen die allein leben und die nicht betreut werden oder sonstige Hilfen haben.

#snowy

Beitrag von mamavonyannick - 07.08.10 - 20:59 Uhr

"so ein Mahnbescheid" Ja, wenn denn man immer nur EIN Mahnbescheid wäre.

Wenn ich bei einem Mahnschritt von mindestens 5 Leuten die selben Aussagen hören, dann denk ich mir sehr wohl meinen Tel. Zusammen mit den vergangenen Mahnschritten dieser Kunden liege ich da komsicherweise meistens auch nicht falsch. Und ob du es glaubst oder nciht: Es gibt eine Menge Menschen, die Mahnungen einkalkulieren und es bis zum bitteren Ende durchziehen. Einsicht über die eigenen Fehler findest du da nicht.

Beitrag von windsbraut69 - 08.08.10 - 08:26 Uhr

Von der Nichtzahlung bei Fälligkeit bis zum Mahnbescheid vergeht ja schon mehr Zeit als 5 Wochen und zum Widerspruch hat man nochmals 14 Tage Zeit...

Beitrag von tragemama - 07.08.10 - 19:15 Uhr

Hallo Steffi,

da hast Du einiges versemmelt. Auf einen Mahnbescheid folgt - wenn binnen vier Wochen kein Widersproch erhoben wird - zwingend ein Vollstreckungsbescheid, auf den Du wieder zwei Wochen lang Einspruch einlegen könntest.

Lass Dir sofort am Montag vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen, dann kostet Dich eine anwaltliche Beratung erstmal nur höchstens 10 Euro. Evtl. muss dann noch Prozesskostenhilfe beantragt werden, das kann der RA machen. Dann hast Du professionellen Beistand.

Ich kann mir aber trotz Deiner Bitte nicht verkneifen, zu schreiben, dass es mich ärgert, dass der Sozialstaat hier Anwaltskosten, Gerichtskosten usw. zu tragen hat, weil jemand nicht in der Lage ist, seine Post durchzusehen.

Andrea

Beitrag von bianca1988 - 07.08.10 - 19:39 Uhr

Der Insolvenzwalter meinen Mannes hatte auch mal eine Kontopfändung gemacht, eigentlich nur unser Konto dicht gemacht um zuschauen das wir keine anderen großen Geldmittel haben außer die Sozialleistungen.

Wir sind zur unserer Anwältin gegangen, kannst du auch machen da du ja ALg2 bekommst, kostet es dich nur 10 Euro den Rest holt sich der anwalt vom Staat (du musst den Alg2-Bescheid mitnehmen), die haben dann einen Brief fertig gemacht und den mussten wir der Bank vorlegen und die mussten uns das dann Bar auszahlen, was auf den Konto ist.

Beitrag von snowy - 07.08.10 - 20:46 Uhr

http://www.lfl-schuldnerberatung.de/downloads/kontopfaendung.pdf

Hör nicht auf so einen Blödsinn dass es nichts bringen würde zur Bank zu gehen. Nimm die Bescheide zu den jeweiligen Zahlungen mit und zeige der Bank das vor und dann müssen die das nicht pfändbare Einkommen auszahlen.

Achte unbedingt auf die 7 Tage - Frist und geh am Montag sofort mit den Unterlagen zur Bank! Zwar kann man das Einkommen ( den nicht pfändbaren Betrag ) auch noch danach über das Gericht schützen lassen, doch es kann sein dass die Bank schnell arbeitet.

Nachdem du bei der Bank warst, schreib den Gläubiger an ( Adresse vom Mahnbescheid nehmen ) und bitte ihn um Ratenzahlung, erklär ihm die Situation, denn der wird schnell merken dass er damit besser fährt.

#snowy

Beitrag von hexlein77 - 08.08.10 - 17:02 Uhr

Entlich mal jemand der einen Vernünftigen Rat gibt! ich dachte schon sowas gibt es hier gar nicht mehr! :-)

#winke

Beitrag von susanne85 - 07.08.10 - 20:52 Uhr

hallo

du kannst innerhalb von 7 tagen alle sozialleistungen von kindergeld bis unterhalt und alg 2 vom konto holen.

dafür musst du persönlich zur bank hin...

lg

Beitrag von nick71 - 07.08.10 - 20:52 Uhr

"Bekam im Juni einen Mahnbescheid, auf welchen ich aber nicht reagieren konnte weil ich derzeit für fünf Wochen im Krankenhaus lag."

Da du dem Mahnbescheid nicht widersprochen hast, gilt die Forderung als von dir anerkannt.

Du kannst jetzt nur noch zusehen, dass du übers Amtsgericht die Freigabe deines Kontos erwirkst und dem Gläubiger Ratenzahlung anbieten.

Beitrag von kati543 - 07.08.10 - 21:09 Uhr

Also noch mal zusammenfassend:
1. du weißt nicht, was hinter der Pfändung steht
2. alle normalen, regulären Ausgaben kannst und konntest du immer termingerecht bezahlen
3. du hast nie eine Mahnung oder so vorher bekommen
4. du hast nie einen Vertrag unterschrieben

Sieh zu, dass du dir einen Anwalt nimmst. Laß dir mal eine Kopie des Vertrages schicken, damit du rausbekommst, was genau passiert ist.

Beitrag von blondesgift81 - 07.08.10 - 21:18 Uhr

Hallo Steffi,

verstehe irgendwie nicht so ganz, was da jetzt wohl von stimmt.

Du sagst, du hast nichts abgeschlossen. Solange du nichts unterschrieben hast, kannst du dir ja beruhigt nen Anwalt nehmen. Dann brauchst ja keine Sorge zu haben.

Aber warum schreibst du auf der anderen Seite, dass die Pfändung um 150E'uro geht und du eine Ratenzahlung vereinbaren wollen würdest.

Also wenn ICH wüsste, dass ich nichts abgeschlossen habe, dann würd ich KEINEN CENT bezahlen wollen.

Ist schon sehr merkwürdig, wie ich finde....

Nimms mir nicht übel, aber du scheinst mehr zu wissen, wie du hier schreibst.

LG
Mary

Beitrag von seikon - 08.08.10 - 09:21 Uhr

"....Bekam im Juni einen Mahnbescheid, auf welchen ich aber nicht reagieren konnte weil ich derzeit für fünf Wochen im Krankenhaus lag....."

Immer wieder unverständlich, wie leicht sich Leute aus der Verantwortung stehlen wollen. Ein Krankenhausaufenthalt ist kein Freifahrtsschein, dass man sich um seine Angelegenheiten nicht kümmern muss. Vorallem, wenn die Forderung angeblich nicht gerechtfertigt sein soll.

Wer eine Widerspruchs-/Einspruchsfrist unverschuldet verpasst (z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt), der kann die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, sodass die 14 Tage Frist von vorne beginnen.

Rechtsquelle:

§ 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.


§ 339
Einspruchsfrist

(1) Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils.

(2) Muss die Zustellung im Ausland oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, so hat das Gericht die Einspruchsfrist im Versäumnisurteil oder nachträglich durch besonderen Beschluss zu bestimmen.


Du wirst jedoch vom Krankenhaus ein entsprechendes Attest beibringen müssen, das deine Behauptung mit dem Krankenhausaufenthalt untermauert.
Und wenn du bei Gericht schon die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragst, dann beantrage auch gleich die Aussetzung des Pfändungsbeschlusses bis das rechtskräftig geklärt ist. Und natürlich informierst du selbstständig den vermeintlichen Gläubiger über deine Schritte.

Beitrag von seikon - 08.08.10 - 09:23 Uhr

Die von mir genannten Paragraphen stammen übrigens aus der Zivilprozessordnung ZPO. Hab ich vergessen dazu zu schreiben.

Beitrag von isa-1977 - 08.08.10 - 20:55 Uhr

Dieses "Gejammer" wie das der TE ist doch echt bei allen gleich. Die lügen sich sowas von ins Hemd. PLÖTZLICH KONTOPFÄNDUNG! Ich lach mich tot. Bis es zum MB kommt, vergeht etliche Zeit. Selbst wenn sie in dieser Zeit im KH lag und keinen Widerspruch einlegen konnte, hätte sie spätestens gegen den VB Einspruch einlegen können... Ich gehe davon aus, daß es in diesem Fall auch so war wie bei vielen... Kopf in den Sand... vielleicht passiert nix.

Du hast Dir zwar sehr große Mühe mit dem Raussuchen der §§ gegeben, aber meines Wissens gibt es in der ZV keine Wiedereinsetzung. Und was das VU angeht, dafür müsste ja erst mal eine mündliche Verhandlung stattgefunden haben.

Mein Fazit also: Da hat die TE PECH gehabt.

Beitrag von seikon - 09.08.10 - 10:04 Uhr

Dachte auch, dass es da keine Wiedereinsetzung gibt. Scheint es aber doch zu geben, und macht ja auch Sinn.

Denn sonst warte ich bis mein "Opfer" z.B. im Urlaub ist. Schicke ihm einen Mahnbescheid über 10.000 Euro und pfände dann lustig vor mich hin.

Aber du hast Recht. So ganz eindeutig ist das nicht und hat einen komischen Beigeschmack.
Normalerweise (vorallem wenn es sich um eine große Versicherung handelt) wird nicht einfach nach einem MB drauf los gepfändet, sondern es kommen vorher schon etliche Schüsse vor den Bug. Und gerade, wenn es eine ungerechtfertigte Forderung sein sollte, dann nehme ich das doch nicht einfach so hin. Da ist es doch das einfachste der Welt, das abzuwenden.

Beitrag von isa-1977 - 09.08.10 - 11:30 Uhr

Hhm, na gut, man lernt nie aus ;-) Aber wie gesagt, normalerweise dauert das Verfahre ja schon einige Wochen. Alleine vom Antrag bis zur Zustellung vergehen eine Ewigkeit. Aber den Schuldnern wirds ja soooo einfach gemacht hier in Deutschland.

Ja, erstens kommen etliche Mahnungen und wenn der Gläubiger den PfüB beantragt, bekommt ja der Schuldner auch noch mal ne Durchschrift davon, bevor das Kto. endgültig gepfändet wird.

Die armen "Opfer" aber auch #rofl