Anrecht auf ALG1?

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Beitrag von malkasten - 08.08.10 - 19:49 Uhr

Hallo,

NAch Beendigung meines Erziehungsurlaubs 12/08 bekam ich 12 Monate Arbeitslosengeld. Seit 1.2. 2010 stehe ich wieder in einem festen Arbeitsverhältnis. Nun sind mein Freund und ich am Überlegen, Ende des Jahres zusammenzuziehen. Ich könnte meine Stelle nicht mehr behalten, muss mich neu bewerben. Nun, wie schaut es aus, wenn ich nicht sofort was bekomme, habe ich nach ca 10 Monate Arbeit wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld??? Natürlich werde ich mich im Vorfeld schon bewerben, aber aus meinen letzten Erfahrungen weiss ich leider auch, dass man mit Kleinkind nicht die besten Chancen hat :-(

LG

Beitrag von renes.engelchen1 - 08.08.10 - 19:56 Uhr

Hallo,

wenn dein Rstanspruch erloschen ist das heißt ausgeschöpft und das verstehe ich so wenn du schreiben tust das du 12 Monate bezogen hast. Ein erneuter Anspruch besteht erst nachden du mind. 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt warst.

lg

Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 07:08 Uhr

Nein, hast Du nicht.
Das Minimum sind 12 sv-pflichtige Beschäftigungsmonate.

Warum suchst Du Dir nicht ERST einen Job und kündigst dann?

Beitrag von malkasten - 09.08.10 - 07:17 Uhr

Huhu

klar, würde ich mich vorher schon bewerben, allerdings ziehe ich 100km weiter und einfach mal schnell zum Vorstellungsgespräch fahren gestaltet sich eher schwieriger ( arbeite immer bis 18 Uhr)
Und ich weiss, wie schwer es letztes Jahr war eine Stelle zu bekommen. Ich habe 1 Jahr gesucht, zig Bewerbungen geschrieben und überall hies es: Sie haben ein kleines Kind, da ist uns das Risiko zu hoch das sie öfters wg Krankheit ausfallen...

LG

Beitrag von zwillinge2005 - 09.08.10 - 20:31 Uhr

Hallo,

da Du doch weisst, dass sich die erneute Stellensuche schwierig gestaltet solltest Du schon jetzt damit beginnen. Vielleicht könnt Ihr auch zusätzlich mit dem Zusammenziehen warten bis Du wieder 12 Monate gearbeitet hast - macht sich auch im Lebenslauf besser, als alle paar Monate die Stelle zu wechseln.

Vorstellungsgespräche macht man in der Regel keine 100, oder? Und ein paar Tage Urlaub werden Dir doch sicher zustehen, oder? Im Notfall kann man für eine begrenzte Zeit auch 100km Pendeln.

Wie machst Du das mit der Kinderbetreuung, wenn Du täglich bis 18 Uhr arbeitest? Ist das an dem neuen Wohnort auch möglich?

LG, Andrea