Kriegt man sein Honorargehalt beim BV weiter?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von julia265 - 08.08.10 - 20:43 Uhr

Hallo,

ich bin in der 9 Ssw und Erzieherin von Kindern unter 3. Es ist meine zweite Ss. Bei meiner ersten hatte ich ziemlich schnell ein BV (stressbedingt, vorzeitige Wehen ...).

Derzeit bekomme ich einen Teil meines Gehaltes (50%) über Honorar.
Weiß evtl. jemand, ob ich bei einem erneuten BV auch den Honorarlohn weitergezahlt bekomme?

Würde mich über Antworten sehr freuen!

julia265

Beitrag von susannea - 09.08.10 - 08:17 Uhr

Ich würde davon ausgehen, dass es das nicht gibt, denn da kriegst du ja aischer auch bei Krankheit usw. keine Fortzahlung.

Beitrag von manavgat - 09.08.10 - 10:43 Uhr

Derzeit bekomme ich einen Teil meines Gehaltes (50%) über Honorar.


Das hört sich für mich nach einer illegalen Konstruktion an. Zumindest wenn beides über den gleichen AG läuft.


Wenn dem so ist, dann müsste der AG die Honorarzahlungen nachträglich angeben und darauf Sozialabgaben zahlen.

Du kannst das bei der Rentenversicherung erfragen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von julia265 - 09.08.10 - 20:57 Uhr

Mein Steuerberater bekommt sämtliche Unterlagen. Also nichts von wegen illegal. Komme monatl. nicht über 400€!

Beitrag von manavgat - 09.08.10 - 21:19 Uhr

Es ist nicht erlaubt. Der AG hat allerdings das Problem, nicht der AN.

Gruß

Manavgat
selbst AG mit Honoarbeschäftigten und Minijobbern