stimmt das?????? wichtige frage hab!!!!

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Beitrag von isabellsmami - 08.08.10 - 21:22 Uhr

hab bei meiner tochter 3 jahre elternzeit genommen. die laufen nun am 13.8. aus.
bin nu wieder schwanger. habe ein beschäftigungsverbot erteilt bekommen.
nun habe ich mich nciht bei meinem alten arbeitgeber gemeldet. hätt ich das vorher müssen? wollte morgen nen brief mit dem BV rausschicken damit ich ab dem 13. 8. mein gehalt bis zur geburt meines 2. kindes bekomme...
die aok sagte, ich brauch mich vorher um nix kümmern.
nun sagte meine freundin dass ich mich hätte 7 wochen vor eig wiederbeginn melden müssen. stimmt das??

bin nu total verwirrt...

glg sarah mit isabell (13.8.07) und bauchkeks (ET 14.11.2010)

Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.08.10 - 21:39 Uhr

Hallo

Ja, du hättest dich 7 Wochen vor Arbeitsbeginn wieder melden müssen.

Bianca

Beitrag von ina_bunny - 08.08.10 - 21:40 Uhr

Hast du deinem Arbeitgeber denn schon von deiner neuen Schwangerschaft berichtet? Sobald du das Beschäftigungsverbot erteilt bekommst mußt du es deinem Arbeitgeber mitteilen.

Sonst ist er in dem Glauben du kommst zum 13.08. wieder arbeiten.

Fair ist dein Verhalten gegenüber deinem Arbeitgeber so jedenfalls nicht.

LG Ina

Beitrag von jenny-79 - 08.08.10 - 21:52 Uhr

Hallo,

Du bist in der 27. SSW und hast Deinem AG nichts gesagt?

Soweit ich weiß, mußt Du Dich nicht vorher melden. Aber ich hätte es fairerweise schon längst getan!
Dein Chef glaubt doch nun, dass Du am 13.08. wieder kommst und heute ist der 08.08.! Unglaublich! Ehrlich gesagt, ich finde Dein Verhalten richtig dreist, unfair und abgezockt.

Aber vielleicht hab ich das auch nur falsch verstanden?

LG
Jenny

Beitrag von mabo02 - 08.08.10 - 22:01 Uhr

Natürlich hättest du dich melden müssen.

Vor allem finde ich es unmöglich dass du einfach nur die BV hinschicken willst und gut ist oder was?

Du wirst dich schon mal persönlich da hinbegeben können oder ist das zuviel verlangt??

Beitrag von isabellsmami - 08.08.10 - 22:06 Uhr

danke für eure antworten.
is n sehr schwieriges thema, würde ich die hintergründe nicht kennen wie ihr, wäre ich auch geschockt... habe null kontakt zu meinem ehem. AG mcöhte ich auch nicht mehr. is im sehr schlechten auseinander gegangen. habe wg mobbing ein bv in der ersten ss bekommen. hatte damals fast mein erstes kind verloren.. lange geschichte... gehört hier auch nicht her....
deswegen haben wir seit über 3 jahren keinen kontakt mehr... allerhöchstens nur schriftlich.

Beitrag von jenny-79 - 08.08.10 - 22:09 Uhr

Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Sorry, aber das ist meine Meinung!

Eben einen Brief hinzuschicken, kurzer Dreizeiler dass Du wieder schwanger bist, BV hast und gut ist. Das dürfte nicht zu viel sein, egtal was vorgefallen ist.

Beitrag von isabellsmami - 08.08.10 - 22:11 Uhr

das mach ich doch auch. der brief liegt hier schon. is auch kein 3 zeiler sondern 1 1/2 seiten mit BV dabei natürlich...

Beitrag von jenny-79 - 08.08.10 - 22:12 Uhr

Wieso 1,5 Seite, was schreibst Du denn so viel? wenn Du es erzählen möchtest

Aber warum hast Du Deinen AG denn nciht eher informiert?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.08.10 - 22:14 Uhr

Hallo

Du hättest dich trotzdem eher melden müssen. Finde es echt unfair, es so kurzfristig zu machen
Wenn du dann mal nicht nach der Elternzeit die Quittung bekommst.

Bianca

Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 07:02 Uhr

Heute ist der 9.!
Dein AG hat jetzt also 4 Tage Zeit, sich Ersatz zu beschaffen...

Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 07:01 Uhr

Solange Du dort einen Arbeitsvertrag hast, solltest Du Dich halbwegs korrekt verhalten.
Was hättest Du denn getan, wenn Du kein BV bekommen hättest?

Beitrag von hexlein77 - 09.08.10 - 09:22 Uhr

Und war das Verhalten des AG vielleicht korrekt? Denn das was ich rausgelesen habe, hat der sich ja wohl auch nicht mit Ruhm bekleckert! Und wenn ICH fast mein Kind verloren hätte wegen meinem AG, würde ich sicherlich nicht noch ankommen und ihm die Füße küssen!

Ok, ansich ist ihr Verhalten nicht richtig, aber wenn man (auch wenn nur einen KLEINEN Teil) mit einbezieht, dann kann man ihr Verhalten zumindest schon mal Nachvollziehen!

Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 10:25 Uhr

Nee, kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn sie ihren AG jetzt bis zum letzten Tag im Ungewissen läßt, ob ihre Stelle besetzt wird oder nicht, hat sie sicher auch kein Verständnis, wenn sie ihr Geld deshalb nicht oder nicht pünktlich bekommt.

Beitrag von mabo02 - 09.08.10 - 12:26 Uhr

Das ist immer schön und gut, aber wir kennen nur deine Seite und nicht die des AG.

Daher sehen wir es nun mal ganz sachlich und objektiv:
Du hättest dich melden müssen, ob nun persönlich oder schriftlich und das bis 7 Wochen vorher.

Beitrag von kleene-1987 - 08.08.10 - 22:34 Uhr

Hallo,

wenn euer verhältnis auch nicht das beste ist, hättest du doch wenigsten kurz bescheid sagen können, dass du wieder schwanger bist und zum vereinbarten Arbeitstermin nicht erscheinen wirst. Klar machst du das jetzt noch. aber evtl. hat dein AG ja fest mit dir gerechnet und wo soll er jetzt innerhalb einer Woche noch einen Ersatz für dich bekommen? Das ist nicht fair. Auch wenn du sagst, das euer Verhältnis nicht gut ist, aber du erwartest doch auch, das er fair ist und dir dein gehalt zahlt oder? , auch wenn ihr euch nicht leiden könnt.

Viel Glück für die bevorstehende Geburt.

lg

Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 07:00 Uhr

Du möchtest dort nicht wieder arbeiten?
Anders kann ich mir ein so unfaires und unprofessionelles Verhalten nicht erklären.

Gruß,

W