Also ich veruche meine Geschicht mal zu erklären. Ich bin Arzthelferin und habe im April 2004 eine neue Stelle angefangen mit 3 Monaten Probezeit.
Im Mai wurde ich dann ungeplant schwanger. Ich wollte in der Praxis nichts sagen und erst die Probezeit, oder auch die ersten kritischen 3 Monate einer Schwangerschaft abwarten. Ich bekam aber dann Blutungen, wurde krank geschrieben und war auch eine Woche im Krankenhaus. Darauf hin musste ich dann mit der Wahrheit rausrücken und bekam auch gleich postwendent eine Kündigung.
Mir war damals nicht bekannt das man in der Schwangerschft, egal ob Probezeit oder nicht, nicht gekündigt werden darf. Ich musste dann auch unterschreiben das ich mit einer "betriebsgedingten Kündigung" einverstanden bin, hab mich damals zwar gewundert aber keine dem ich davon erzählte wüsste das mit dem Kündigungsschutz in der Probezeit bei einer Schwangerschaft. Selbst beim Arbeitsamt würde mir das nicht gesagt als ich mit arbeitslos gemeldet habe und die hätten es ja wohl wissen müssen.
Naja, war als vor der Geburt arbeitslos, nach den 3 Jahren Erziehungsurlaub dann wieder zum Arbeitsamt und arbeitssuchend gemeldet. Hab dann nichts gefunden und wurde dann im Dezember 2008 wieder schwanger.
Bin jetzt zu Hause, mein Kleiner wird in 3 Wochen ein Jahr.
Und ich ärgere mich immer wieder wenn ich daran denke das er dann auch mal in den Kindergarten kommt und ich wieder zum Amt rennen darf und die Suche nach Arbeit wieder los geht.
Die Aktion mit der Kündigung war ja damals nicht rechtens, kann man da jetzt nach Jahren noch etwas dagegen unternehmen, Arbeitsgericht oder sowas ??? Weiß jemand Bescheid ???
Finde es einfach ungerecht wie es gelaufen ist ....
Melanie
Kennt sich jemand aus ???
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Beitrag von sebastiansmama - 08.08.10 - 21:41 Uhr
Beitrag von ina_bunny - 08.08.10 - 21:51 Uhr
Hm.
Denke mal die Kündigung war damals rechtens weil du sie unterschrieben hast und somit einverstanden warst.
Da steht doch sicherlich sowas wie "in beiderseitigem Einverständnis", oder.
Das ganze ist jetzt über 6 Jahre her und du machst dir erst jetzt Gedanken darüber? 
LG Ina
Beitrag von sebastiansmama - 08.08.10 - 22:09 Uhr
Hallo Ina,
also ein Satz wie "beiderseitiges Einverständniss" steht da nicht.
Ich hab das Schreiben jetzt nicht da, aber so ähnlich stand es da:
Ich Frau XY, habe die Kündigung aus betrieblichen Gründen zum xx.xx.2004 erhalten und zur Kentniss genommen ....
Und ich mache mir immer wieder Gedanken und ärgere mich weil ich mittlerweilen sicher bin das meine Chefin das damals wüsste (das sie mich nicht kündigen darf) und mich deshalb den Wisch unterschreiben hat lassen, sie hat also damit gerechnet das ich von dem Kündugungsschutz nichts wusste und sie fein raus aus der Sache ist.
Und es ärgert mich noch mehr das das AA mir damals nichts gesagt hat und als ich dann 2008 da war wurde mir dann gesagt das es nicht rechtens war, ach das fällt Ihnen dann auch erst 3 Jahre später auf, wenn die es nicht bemerken, wer denn dann ???
Weiß eigentlich auch nicht warum mich das gerade jetzt so wurmt, wollte einfach mal wissen was Ihr so dazu sagt .....
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.08.10 - 22:12 Uhr
Hallo
Das ist aber doch nicht die Schuld vom Amt. Du hättest dich informieren müssen.
BIanca
Beitrag von sebastiansmama - 08.08.10 - 22:16 Uhr
Jetzt sei mir bitte nicht böse, aber wenn nicht mal das Arbeitsamt weiß und denen auffällt das man bei bestehender Schwangerschaft nicht kündigen darf wer denn dann ??? Bei wem soll ich mich denn dann informieren ???
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.08.10 - 22:17 Uhr
Wie wäre es mit dem Mutterschutzgesetzt?
Bianca
Beitrag von elli2803 - 08.08.10 - 23:06 Uhr
Son Käse, nicht jeder liest das Gesetzbuch zum Frühstück. Das AA hätte ihr gleich beim ersten Termin sagen müssen das es nicht rechtens ist.
Gruß
Elli
Beitrag von sebastiansmama - 08.08.10 - 23:11 Uhr
Danke !!! Genau Deiner Meinung bin ich auch, gerade die hätten es wissen müssen
Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 06:54 Uhr
Ich würde das Jobcenter verklagen sowie den alten Arbeitgeber.
Geht doch nicht an, dass Du nach 2 Elternzeiten wieder auf Jobsuche mußt....
Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 06:53 Uhr
Das AA ist keine Rechtberatung!
Beitrag von gh1954 - 09.08.10 - 00:12 Uhr
Wann warst du denn das erste mal beim Arbeitsamt?
Ich denke schon, das man als Arbeitnehmer über seine Rechte informiert sein sollte und nicht irgendwas unterschreibt.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.08.10 - 06:40 Uhr
Hallo
Das denke ich auch. Das Mutterschutzgesetzt sollten schwangere schon kennen.
Bianca
Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 06:52 Uhr
"Das Amt besteht aus vielen einzelnen Mitarbietern", die nicht immer alles wissen und bedenken können.
Hättest DU an Deinem Job gehangen, hättest Du nur kurz googlen müssen oder wärst eh zum Anwalt/Arbeitsgericht gegangen. DIE sind dafür da, in solchen Fällen zu informieren.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.08.10 - 21:53 Uhr
Hallo
Glaube kaum, das du da noch was machen kannst. Zumal es dir echt früh einfällt.
Wieso hast du dich nicht mal eher informiert?
Dein Ex-Chef kann ja auch behaupten, das er nichts von der SS wusste. Denn in der Probezeit ist man nunmal kündbar( ausser, wenn schwanger)
Und er muss auch keine Gründe angeben.
Und du hast unterschrieben, das du einverstanden bist.
Zumal er dich danach ja hätte kündigen können( nach der Elternzeit bist du kündbar)
Und was erwartest du davon?
Bianca
Beitrag von sebastiansmama - 08.08.10 - 22:13 Uhr
"Dein Ex-Chef kann ja auch behaupten, das er nichts von der SS wusste"
Habe eine Bescheinigung per Post damals in die Praxis geschickt per Einschreiben, hab den Beleg sogar noch, also da hätten sie Pech ;o)
"Und du hast unterschrieben, das du einverstanden bist"
Hab ich nicht ...
"Und was erwartest du davon"
Wollte mich nur informieren, dazu ist ein Forum doch da ....
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.08.10 - 22:16 Uhr
Hallo
Nun, in dem Einschreiben kann ja viel drin gewesen sein. Kann er sagen.
Was drin war, weiss ja nur du.
Also hast du die Kündigung nicht unterschrieben? Wenn du sie unterschrieben hast, warst du damit auch einverstanden.
Bainca
Beitrag von sebastiansmama - 08.08.10 - 22:26 Uhr
Weißt Du, ich hab keine Lust auf das ewig hin & her, es wird echt immer schlimmer hier, man will einen Ratschlag, Tip, Meinung oder ähnliches und muss sich ständig rechtfertigen.
Dann war ich eben dumm und naiv, und damit ist es gut ... Mach mir meine Gedanken weiterhin eben ohne andere ....
Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 06:55 Uhr
Rechtfertigen?
Was wolltest Du denn?
Gedrückt werden, weil Dir so übel mitgespielt wurde?
Beitrag von fienchen1101 - 08.08.10 - 23:58 Uhr
Hallo,
<<<Bin jetzt zu Hause, mein Kleiner wird in 3 Wochen ein Jahr.
Und ich ärgere mich immer wieder wenn ich daran denke das er dann auch mal in den Kindergarten kommt und ich wieder zum Amt rennen darf und die Suche nach Arbeit wieder los geht. <<<
Wieso hast du dich nicht schon vorher um Arbeit gekümmert? Dann hättest du dir die Rennerei zum Amt sparen können.
Und nun zur Kündigung: Du wurdest 2004 gekündigt. Man bedenke, dass ist bereits 6 Jahre her. Ich glaube, man hat nur wenige Wochen Zeit, um dagegen "Einspruch" einzulegen. (Vielleicht ist hier ja jemand, der die genaue Zeitspanne weiß.)
<<<Finde es einfach ungerecht wie es gelaufen ist .... <<<
Klar ist es ungerecht, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
lg
Fienchen
Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 06:56 Uhr
Ich meine, es sind 3 Wochen Zeit, Klage einzureichen!
LG
Beitrag von lilu2005 - 09.08.10 - 00:14 Uhr
Hallo Melanie!
Ich bin auch Ah und mir ist bei der SS meiner großen Tochter Ähnliches passiert.
Der Arzt, bei dem ich zu der Zeit noch nicht lange war, gab mir sofort die Kündigung, nachdem ich ihn über die SS unterrichtet hatte.
Er fuhr sogar zu mir nach hause und erklärte mir (zu dem Zeitpunkt noch nett) das ich eigentlich noch in der Probezeit sei, wenn er mir meinen Urlaub abziehe.
Erstens mal absoluter Blödsinn und zweitens ist das dann auch egal, weil man auch in der Probezeit keine Schwangere kündigen darf aus diesem Grund. Er hat mir auch noch erklärt, dass er mich wegen der SS kündigen muß weil das die Praxis nicht trägt usw.
Lange Rede kurzer Sinn. Wir mussten der Kündigung wiedersprechen (ich glaube die Frist waren 2 Wochen) und dann ging es richtig zur Sache, es kamen Beschimpfungen, Beschuldigungen, böse Briefe mit Beleidigungen usw. Ich habe mir einen Anwalt genommen das war echt eine schlimme Zeit.
Als dann der Termin zur Verhandlung vorm Arbeitsgericht angesetzt war, hat er alles zurück genommen.
Ich mußte nicht mehr in die Praxis, wurde freigestellt bin aber offiziell noch dort im ruhenden AV beschäftigt.
Für mich ist klar gewesen, dass ich da nieeeeemals mehr einen Fuß in die Tür setzen würde.
Ich hatte auch große Angst vor dem Ende der Elternzeit, die bald ansteht, wie das alles laufen soll usw.
Vor einem haben Jahr habe ich dann ein Nebengewerbe angemeldet und damit recht gut verdient / mir einen guten Kundenstamm aufgebaut.
Ich dachte, dass ich bei ihm am Elternzeitende kündige und das dann mache.
Dann rief mich unverhofft ein Arzt an, den ich von früher noch kannte (geiche Fachrichtung in der ich viele Jahre gearbeitet habe) und hat mich gefragt, ob ich nicht anfangen will, demnächst, aber ich kann mir den Zeitpunkt aussuchen, die Stunden und die Arbeitszeiten. Hab gedacht ich träume. Habe mir nat. von 8 - 12 Uhr ausgesucht.
Ich hätte ja mit allem gerechnet aber nicht mit soetwas.
Vor einem Jahr hatte ich die gleichen Ängste wie Du, nämlich ohne Job dazu stehen und jetzt hab ich einen Teilzeitjob (unbefristet) und mein Gewerbe (was nebenbei auch ziemlich zeitaufwendig ist, aber Spaß macht).
Von daher: Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt...
Also denke nicht mehr daran, das Du nicht der Kündigung wiedersprochen und auf Dein Recht gepocht hast. Denn würdest Du da jetzt allen Ernstes wieder hinwollen? Nein, gell?
Fang jetzt schon an, Dich zu bewerben.
Ich drücke Dir die Daumen. Schau Dich auch mal in anderen Bereichen um, viell. findest Du ja auch sowas wie ich, was Dir neben der Arztpraxis liegt und Spaß macht und Du Dich damit verwirkichen kannst.
Viel Glück
LG
Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 06:58 Uhr
"Ich dachte, dass ich bei ihm am Elternzeitende kündige und das dann mache. "
Hast Du bedacht, dass Du zum Elternzeitende nur mit 3monatiger (Sonder)Kündigungsfrist kündigen kannst?!
LG
Beitrag von lilu2005 - 09.08.10 - 13:27 Uhr
Hallo!
Nein aufgrund der Geschehnisse kann ich fristlos kündigen.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 15:55 Uhr
Du kannst auf der einen Seite auf Wiedereinstellung klagen und dann - wenn Du wieder arbeiten müßtest - fristlos kündigen?
Hast Du das schwarz auf weiß seitens des Gerichts bestätigt bekommen?
Beitrag von paankape - 09.08.10 - 08:39 Uhr
Nur zur Info: Es gibt auch Verträge die auf die Probezeit befristet und dann stillschweigend (sofern keine Kündigung erfolgt) weiterlaufen oder eben gekündigt werden.
Das hatte ich damals bei meiner ersten Tochter und bekam pünktlich zu den 6 Monaten Probezeit und der SS die Kündigung. (wobei ich mir hier sicher bin, dass eine der "netten" Kolleginnen gepetzt hat)
