Elterngeld beim zweiten Kind

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Beitrag von johanna020709 - 09.08.10 - 09:23 Uhr

Ich bin noch in der Elternzeit mit meiner ersten Tochter. Jetzt bin ich wieder schwanger und das Kind wird auch noch in der Elternzeit auf die Welt kommen. Meine Frage.
Auf welcher Grundlage wird nun das Elterngeld für das zweite Kind berechnet? Wird der Verdienst von vor dem ersten Kind genommen oder das letzte Jahr wo ich Elterngeld bezogen habe? Im Gesetztestext find ich dazu keine Angaben und auch sonst nirgends. Ich habe auch zwischendurch nicht gearbeitet.
Da das Kind im Februar/März zur Welt kommen soll und meine Tochter im Juli geboren wurde, bleiben noch 3 Monate von der alten Elternzeit übrig. Verfällt dieses Elterngeld, wird es vielleicht sogar auf das neue angerechnet???#gruebel
Ich hoffe jemand hat damit auch schon Erfahrungen gemacht und kann mir helfen.
Danke

Beitrag von babe2006 - 09.08.10 - 10:28 Uhr

das einkommen aus den letzten 12 monaten vor geburt des 2ten Kindes + geschwisterbonus.!

Beitrag von susannea - 09.08.10 - 11:12 Uhr

Du weißt scheinbar wie alt ihr großes Kind ist, ansonsen kann diese Aussage nämlich vollkommen falsch sein!

Beitrag von susannea - 09.08.10 - 11:11 Uhr

Um sagen zu können, was wie angerechnet wird (verfallen tut nichts!) und wie es berechnet wird, müßte man wissen, ob du einen Ag hast und nur aussetzt (Elternzeit, denn viele bezeichnen auch zuhause sein ohne AG als Elternzeit) und wie alt dein großes Kind ist. Dann müßte man wissen wann beim 1. und beim 2. Kind der Mutterschutz beginnt/begonnen hat!

Beitrag von keks2381 - 09.08.10 - 18:07 Uhr

Beschaftige mich auch grad ein bisschen damit.

So stehts im Elterngeldrechner:

Wie hoch waren Ihre Brutto-Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes? Hinweis:
Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit oder auf Grund von Wehr- bzw. Zivildienst weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.

LG
Karin

Beitrag von johanna020709 - 10.08.10 - 10:05 Uhr

Danke für die Anregungen.
Es ist wie verhext. Jeder hat etwas anderes gelesen. Ich habe keinen AG. Beim ersten Kind ist der Arbeitsvertrag ausgelaufen und ich bin lückenlos in den Mutterschutz gegangen. Jetzt wird der Mutterschutz wahrscheinlich Mitte Januar beginnen.

Beitrag von susannea - 10.08.10 - 16:52 Uhr

Dann gibts da einige Probleme, denn 1. bist du nicht in Elternzeit und hast somit auch keinen Mutterschutz!

Somit werden mehr Monate mit 0 Monten gerechnet, denn es zählt dann alles vor der Geburt!

Mutterschaftsgeld gibts dann auch nicht!