Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage an euch. Vielleicht bzw. hoffentlich kennt sich hier jemand damit aus.
Ich habe durch von der Stadt 3 Knöllchen wegen Falschparkens erhalten. Habe diese dann auch brav gezahlt. Allerdings habe ich alle 3 Knöllchen in eine Überweisung gepackt und nur ein Kassenzeichen angegeben, weil ich die anderen beiden nciht zur Hand hatte und das schnell vom Tisch haben wollte. Blöd, ich weiß. Nächstes Mal bin ich schlauer und werde für jedes Knöllchen eine Überweisung machen.
Nun habe ich für 2 der Knöllchen einen Bußgeldbescheid erhalten. Widerspruch habe ich schon eingelegt. Meiner Meinung nach sind die Bescheide rechtswidrig da ich ja gezahlt hatte. Die Stadt hat ja die Überzahlung einbehalten. Woher hätte ich wissen sollen, dass das Geld nicht zugeordnet werden kann.
Stimmt das so? Hat jemand Erfahrung damit? Möchte jetzt auch nicht so ne Riesensache draus machen und damit vor Gericht gehen, aber irgendwie finde ich das seltsam. Geldeingang ist da. Konnte dann nach ner Mail von mir auch zugeordnet werden, aber auf die Gebühren wollen sie nicht verzichten.
Danke für eure Antworten...
Bußgeldbescheid trotz Zahlung???
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Beitrag von limonendame - 09.08.10 - 11:00 Uhr
Beitrag von biene81 - 09.08.10 - 11:16 Uhr
Ich kann mir gut vorstellen, dass sie die Gebuehren verlangen duerfen.
Ich bin der Ansicht, es ist DEINE Aufgabe die Zahlungen richtig zu machen.
Es steht auf den Knoellchen sicherlich drauf, dass Du unter Angabe vom Kassenzeichen ueberweisen sollst, oder? So kenne ich das jedenfalls.
Nur ein Kassenzeichen angeben ist meiner Meinung nach nicht ausreichend.
Es sollte nicht Aufgabe der Bussgeldstelle sein, Ueberzahlungen anderen Knoellchen zuzuweisen.
LG
Biene
Beitrag von -kopfsalat- - 09.08.10 - 11:19 Uhr
Wie du schon selbst sagst: "Blöd" !!!
"Woher hätte ich wissen sollen, dass das Geld nicht zugeordnet werden kann"
Wenn man schon nicht weiß, wie man richtig parkt, sollte man wenigstens wissen, wie man Knöllchen richtig bezahlt.
Salat
Beitrag von vwpassat - 09.08.10 - 11:48 Uhr
Ich seh das bißchen anders als die anderen.
Was ist mit der (versehentlichen) Überzahlung des Knöllchens mit dem richtigen Kassenzeichen?
Wenn es jedesmal das selbe Fahrzeug war und in der selben Stadt falsch geparkt wurde, ließe sich das anhand des Kennzeichens ja auch zuordnen.
Nur wo kein Wille, da auch kein Weg.
Beitrag von sassi31 - 09.08.10 - 12:32 Uhr
Je nachdem um welche Stadt es sich handelt, haben die vermutlich eine ziemlich große Buchhaltung. Da kann man nicht "mal eben" Geld zurück überweisen oder gar umverteilen, wenn kein entsprechender Verwendungszweck draufsteht. Woher sollen die Mitarbeiter wissen, was tatsächlich bezahlt wird? Übrigens ist ein Verwendungszweck bindend.
Beitrag von babe2006 - 09.08.10 - 13:39 Uhr
Die Mitarbeiter der "Stadt" sehen ja anhand des angegebenen Kassenzeichens um welche "Forderung" es sich handelt... wenn z.b. nur 5,- Strafzettel und die TE überweist aber 15 Euro... dann können die das erkennen...
sollten sie eine Zahlung nicht richtig zuordnen können, weil z.b. zuviel bezahlt wurde, wird das Geld zurückgebucht!
Beitrag von sassi31 - 09.08.10 - 19:30 Uhr
Unsere "Stadt" bunkert das Geld dann solange, bis man es zurückfordert. Freiwillig geben die nichts raus und buchen auch nicht eigenmächtig um.
Beitrag von heidi.s - 09.08.10 - 12:45 Uhr
Ich arbeite in der Vollstreckung und wir vollstrecken Bußgelder nachdem der Bussgeldbescheid nicht bezahlt wurde.
Wenn bei uns eine Forderung offen ist, wie in deinem Fall 3 Knöllchen und es geht auf einem Kassenzeichen Geld ein, was ja mehr ist als nötig, weil Du alle 3 bezahlt hast dann prüfen wir ob noch andere Forderungen offen sind und dann wird das Geld umgebucht.
Es ist also nicht dramatisch dass Du alles zusammen angewiesen hast.
Es kann aber auch sein dass mal was übersehen wird. In dem Fall ist es das beste Du rufst bei der Bußgeldstelle an, suchst vorher deinen Überweisungsbeleg raus. Die prüfen das dann und wenn das Geld eingegangen ist BEVOR der Bußgeldbescheid erlassen wurde bzw. in der FRIST in der das Verwarngeld zu bezahlen war dann wird er wahrscheinlich storniert
Solltest Du zu spät bezahlt haben sind sie rechtens
LG Heidi
