Hallo,
bekomme eben einen Anruf von meiner Freundin, sie hat eine Stelle angeboten bekommen, mit der sie verbeamtet werden würde. Diese Stelle würde nach BesGr. A 6 BBO bezahlt werden.
Jetzt fragt sie mich, was das genau bedeutet, und das nur, weil meine Eltern beide Beamte sind.
Ich habe da keine Ahnung von und kann oder mag meine Eltern auch nicht fragen, da sie gerade einen guten Freund verloren haben und jetzt einfach nicht den Kopf für solche Fragen.
Ich habe jetzt mal gegoogelt und folgende Tabelle gefunden
http://www.stadt-frankfurt.de/stadtkaemmerei/haushalt2004/data/pdf/000/006/000/004/index.pdf
Das heißt sie würde 1.551,98 € + ?? da Blick ich jetzt irgendwie auch nicht so ganz durch.
Zu ihr, ich denke das braucht ihr: Sie wird jetzt 30 Jahre, hat 2 Kinder und lebt mit ihrem Partner zusammen, sind aber nicht verheiratet.
Sie muss davon ja auch noch Steuern zahlen, bekommt aber kein Kindergeld? Und sie muss privat versichert sein? Wie war das denn jetzt? Ich weiß es wirklich nicht, ich bin doch kein Beamter ;)
LG
Beamtenfrage
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Beitrag von 1sonnenbluemchen - 09.08.10 - 11:17 Uhr
Beitrag von medina26 - 09.08.10 - 12:07 Uhr
Hey,
meint sie nicht vielleicht Angestellte im Öffentlichen Dienst? Bei uns in München ist Beamter/Beamtin eine eigenständige Ausbildung. Das bekommt man nicht einfach als Stelle angeboten.
Beitrag von seikon - 09.08.10 - 12:32 Uhr
Also wenn sie wirklich verbeamtet wird, dann muss sie auf das Gehalt nur Steuern abführen und keine Sozialabgaben. Sie hat dann für sich selbst 70% Beihilfeanspruch und für die Kinder 80%. Das heisst, die verbleibenden 20 bzw. 30% muss sie selbst absichern. Entweder in der gesetzlichen, oder der privaten Krankenversicherung.
Wenn der Partner der Vater der Kinder ist können die Kinder ggf. auch bei ihm mitversichert werden, sodass nur deine Freundin sich dann privat absichern muss.
Beitrag von lavinia21 - 09.08.10 - 12:41 Uhr
Schau doch mal hier im Besoldungsrechner nach:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/he?id=beamte-hessen-2010&g=A_6&s=5&f=e3&z=100&zulage=&stj=2010&stkl=2&r=&zkf=&kk=
Was mich wundert ist die Besoldung nach A 6, da dies dann tatsächlich eine Verbeamtung mit sich bringt. Habe gerade mal in "Hessen herumgegoogelt" und da werden nahezu alle A-Stellen in E-TVÖD-Stellen umgewandelt.
Deine Freundin müsste mit 30 Jahren in Stufe 5 fallen (ist zumindest in BW so), dann Zulage für 2 Kinder n.V.. Macht bei einer Vollzeitstelle laut Rechner knapp 1950 Euro netto bei Stkl. II. Hiervon muss sie die PKV für sich (und evtl. die Kinder) bezahlen.
Ich bezahle knapp 200 Euro PKV mit 50% Beihilfe.
LG Lavi
Beitrag von krompi - 13.08.10 - 15:06 Uhr
Huhu!
Es kommt darauf an, ob sie beim Land oder beim Bund verbeamtet würde!
Der Bund zahlt etwas mehr.
Zu dem Grundgehalt käme noch der Familienzuschlag Stufe 3, wegen der Kinder. Unabhängig davon, ob man verheiratet ist, kommt man ab dem ersten Kind in die 2te Stude und ab dem zweiten kind in die dritte Stufe.
Sie selbst wird in Stufe o beginnen. Ihr Alter spielt bei einer Neuverbeamtung keine Rolle, da sie nach dem Recht ab Juli 2010 verbeamtet wird.
KV müsste sie sich zu 30% selbst absichern, wie schon die Vorschreiber erwähnten.
Wie hoch dann der Beitrag ausfällt hängt auch davon ab, ob sie im Ost- oder Westteil der BRD lebt.
Wenn du schreibst, sie wird nach BBesO vergütet, spricht das ja für den Bund als Dienstherrn. Wenn ich das mal eintippe, komm ich bei Lohnsteuerklasse II auf ca. 1880 netto, abzüglich der KV.
Alles Gute für deine Freundin!
